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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 27.07.1998 - 9 Sa 58/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9596
LAG Berlin, 27.07.1998 - 9 Sa 58/98 (https://dejure.org/1998,9596)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.07.1998 - 9 Sa 58/98 (https://dejure.org/1998,9596)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 9 Sa 58/98 (https://dejure.org/1998,9596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abfindungsanspruch auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs; Anwendung des "Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohle-lndustrie/Gas" (MTV); Verfall von Ansprüchen auf Grund tarifvertraglicher Ausschlussfrist; Auslegung des ...

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 168
  • NZA-RR 1999, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07

    Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des …

    Der Wortlaut der Tarifvorschrift ist weit gefasst und erfasst damit alle Ansprüche, die die Parteien des Arbeitsverhältnisses als Gläubiger und Schuldner geltend machen können, soweit sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und eine Leistung aus dem Vermögen des Schuldners Anspruchsgegenstand ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.10.1983 - 5 AZR 64/81, AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; LAG Berlin, Urteil vom 27.07.1998 - 9 Sa 58/98, NZA-RR 1999, 39 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich die Abfindung nach dem TV ATZ nicht von einer Abfindung nach § 9, 10 KSchG oder nach einem Sozialplan, die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis darstellen, die der tariflichen Ausschlussfrist unterliegen (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 27.07.1998, a.a.O., zu einer in einem außergerichtlichen Vergleich vereinbarten Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 79/94, AP Nr. 88 zu § 112 BetrVG zur Sozialplanabfindung).

    Da die Versäumung einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist das Erlöschen von Rechten ohne das Zutun des Verpflichteten bewirkt, beruft sich derjenige, der seine Leistung im Hinblick auf die abgelaufene Frist verweigert, auf eine kraft Tarifnorm eingetretene Rechtslage (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 27.07.1998, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 22.10.2001 - 10 Sa 559/00

    Arbeitsentgeltanspruch Einwand der Nichterbringung von Arbeitsleistungen …

    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung greift dann durch, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht hat bzw. - an objektiven Maßstäben gemessen - den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist erfüllt werde (BAG, Urteil vom 26.08.1969 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG, Urteil vom 30.03.1962 - AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG, Urteil vom 27.03.1993 - AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; BAG, Urteil vom 22.12.1971 - AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG; BAG, Urteil vom 06.09.1972 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG, Urteil vom 18.12.1984 - AP Nr. 87 zu 4 TVG Ausschlussfristen; BAG, Urteil vom 22.01.1997 - AP Nr. 27 zu § 70 BAT; LAG Berlin, Urteil vom 27.07.1998 - NZA-RR 1999, 39;… Langer, Gesetzliche und vereinbarte Ausschlussfristen im Arbeitsverhältnis, 1993, Rz. 211 ff.; Plüm, MDR 1993, 14, 19;… Schaub, a.a.O., § 205 Rz. 40 m.w.N.).
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