Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 Sa 684/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 622; ; BGB § 622 Abs. 1; ; BGB § 622 Abs. 2; ; BGB § 622 Abs. 2 Nr. 7; ; BGB § 622 Abs. 2 Ziff. 4; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Ziff. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 622 Abs. 2 Nr. 7; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3
Berechnung der Kündigungsfrist bei vorheriger Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführerin
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Berechnung der Kündigungsfrist, wenn Arbeitnehmer zuvor als Geschäftsführer beschäftigt war
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entsprechende Anwendung von § 622 Abs. 1 BGB auf die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers einer GmbH; Berücksichtigung von Zeiten einer Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Berechnung der Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB in einem sich nahtlos ...
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 06.09.2007 - 3 Ca 838/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 Sa 684/07
Papierfundstellen
- DB 2008, 1632
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04
Kündigungsschutz - Wartezeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 Sa 684/07
Zutreffend ist zwar, dass Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich nicht in einem Arbeitsverhältnis zur GmbH stehen (vgl. etwa BAG vom 24.11.2005 -2 AZR 614/04- EZA § 1 KSchG Nr. 59).Unklarheiten müssen insoweit zu seinen Lasten gehen (BAG 24. November 2005 -2 AZR 614/04-, EZA § 1 KSchG Nr. 59).
- BGH, 26.03.1984 - II ZR 120/83
Analoge Anwendung des § 622 Abs. 1 BGB auf GmbH-Geschäftsführer
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 Sa 684/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 26.03.1984 -II ZR 120/83-, NJW 1984, 2528) ist anerkannt, dass die Vorschrift des § 622 Abs. 1 BGB auf die Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH entsprechend anzuwenden ist, und zwar unabhängig davon, ob der Geschäftsführer am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist. - LAG Köln, 18.11.1998 - 2 Sa 1063/98
Maßgebliche Fristen bei der Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers ohne …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 Sa 684/07
Da mit zunehmender Dauer einer solchen Beschäftigung typischerweise auch die hierfür erforderliche Zeitspanne zunehmen wird, ist auch eine entsprechende Anwendung des § 622 Abs. 2 BGB jedenfalls dann geboten, wenn der GmbH-Geschäftsführer seine ganze Arbeitskraft in den Dienst der Gesellschaft stellen muss und keinen beherrschenden Einfluss auf die GmbH hat (LAG Köln 18.11.1998 -2 Sa 1063/98- NZA -RR 1999, 300 s.;… KR-KSchG/Spilger, 8. Aufl., § 622, Randziff. 66;… Erfurter Kommentar/Preis, 8. Aufl. § 622 Randziff. 14).
- LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10
Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden …
Demnach kann dahinstehen, dass der Beklagte im Kündigungsschreiben vom 08.02.2010 bei der Benennung des 30.06.2010 als Kündigungstermin die Anwendbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB entgangen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 17.04.2008 - 9 Sa 684/07 - Juris Rn. 24, Palandt/Weidenkaff,70. Auflage, § 622 BGB, Rd-Nr. 4, MüKo/Hesse, 5. Auflage, § 622 BGB, Rd-Nr. 9), Staudinger/Preis, BGB [2002], 622 Rn. 14). - ArbG Nordhausen, 24.10.2024 - 3 Ca 440/24
Voraussetzungen für die Anrechnung der Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf …
Rn. 26 cc) der Betreffende unmittelbar nach Beendigung der Geschäftsführerbestellung in einem Arbeitsverhältnis mit vergleichbarer Aufgabenstellung wie als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird (vergleiche BAG…, Urteil vom 24.11.2005, Az. 2 AZR 614/04, Rz. 28 ff. m. w. N. unter Bezugnahme auf den Sachverhalt der Ausgangsentscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts, Urteil vom 31.08.2004, Az. 13 Sa 340/04; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.04.2008, Aktenzeichen: 9 Sa 684/07; LAG Köln, Urteil vom 18.11.1998, Aktenzeichen: 2 Sa 1063/98).Deshalb muss ein solcher Arbeitnehmer auch bei dieser Art der Weiterbeschäftigung nicht mit einer verkürzten gesetzlichen Kündigungsfrist rechnen (vergleiche hierzu BAG…, Urteil vom 24.11.2005, Aktenzeichen: 2 AZR 614/04, Rz. 27 ff. m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.04.2008, Aktenzeichen: 9 Sa 684/07 Rz. 22 ff. m. w. N.).
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