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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 05.10.1987 - 9 Sa 72/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4752
LAG Berlin, 05.10.1987 - 9 Sa 72/87 (https://dejure.org/1987,4752)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.10.1987 - 9 Sa 72/87 (https://dejure.org/1987,4752)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. Oktober 1987 - 9 Sa 72/87 (https://dejure.org/1987,4752)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsrat; Tarifvertrag; Ausschlußfrist; Geltendmachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 442
  • BB 1988, 630
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des …

    Im Rahmen seiner Hilfsbegründung habe das Landesarbeitsgericht einen Rechtssatz aufgestellt, der von einem Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 14. Juni 1974 - 3 AZR 456/73 - (BAGE 26, 187 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB) und von einem Rechtssatz im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. Oktober 1987 - 9 Sa 72/87 - (LAGE § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 6) abweiche.
  • ArbG Gelsenkirchen, 15.07.2015 - 2 Ca 2260/14

    Eingruppierung nach den AVR der Caritas-Erzieherin mit besonders schwierigen …

    Auch der Zweck der Verfallfrist, dem Schuldner aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit eindeutig zu verstehen zu geben, dass er mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger rechnen muss (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 05.10.1987, Az. 9 Sa 72/87, NZA 1988, 442), ist nicht erst durch die Geltendmachung mittels Originalunterschrift gewahrt.
  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierung eines Pförtners - Verfall von Höhergruppierungsansprüchen

    Ob die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat/Personalrat) überhaupt befugt ist, Forderungen betriebsangehöriger Arbeitnehmers vertretungsweise gegenüber dem Arbeitgeber zur Wahrung tarifvertraglicher Ausschlußfristen geltend zu machen (bejahend für die Geltendmachung nach § 1 HATG NRW: BAG vom 07.12.1962, AP Nr. 23 zu § 1 HausarbTagsG Nordrhein-Westfalen; für tarifliche Ausschlußfristen bejahend: LAG Frankfurt/Main vom 13.11.1985, LAGE § 670 BGB Nr. 5 = BB 1986, 2340;… Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, 2. Aufl., § 4 TVG Rz. 236;… Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz. 1362;… verneinend: Wiedemann/Stumpf, 5. Aufl., § 4 TVG Rz. 436; LAG Berlin vom 21.09.1981, LAGE § 301 ZPO Nr. 1; offengelassen 04.05.1995, AP Nr. 130 zu § 4 TVG Ausschlußfristen = AR-Blattei ES 350 Nr. 146 = EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 111 = BuW 1995, 592 = DB 1995, 2535 = NZA 1995, 1068), oder ob die Geltendmachung von einer Bevollmächtigung durch den Arbeitnehmer abhängig ist (so LAG Berlin vom 05.10.1987, LAGE § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 6 = ARST 1988, 181 = BB 1988, 630 = NZA 1988, 442), ist umstritten.
  • LAG Hessen, 31.03.1999 - 2 Sa 570/96

    Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

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  • LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - Ausschlussfrist nach Tarifvertrag

    Aus diesem Grunde genügt es im allgemeinen nicht, wenn der Personalrat individual-rechtliche Ansprüche für Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht, um etwa eine tarifvertragliche Ausschlußfrist zu wahren (vgl. für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts: LAG Berlin vom 5.10.1987, LAGE Nr. 6 zu § 4 TVG Ausschlußfristen = NZA 1988, 442 mit weiteren Nachweisen).
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