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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,97
BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62 (https://dejure.org/1962,97)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1962 - 9 StE 4/62 (https://dejure.org/1962,97)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1962 - 9 StE 4/62 (https://dejure.org/1962,97)
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Staschyinskij

§ 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme (überholte Animus-Theorie)

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Staschynskij-Fall - Gehilfeneigenschaft oder Tätereigenschaft bei eigenhändiger Tötung

  • opinioiuris.de (Auszüge)

    Staschyinskij

  • zeit.de (Pressebericht, 06.12.1963)

    Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB §§ 47, 49, 211

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Staschinski-Fall

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 87
  • NJW 1963, 355
 
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Wird zitiert von ... (113)Zitiert selbst (24)

  • RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

    Badewannenfall - Teilnahme und Täterschaft

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    In dieser Weise hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung Täter und Gehilfen voneinander abgegrenzt (RGSt 31, 82; 44, 71; 57, 274; 66, 240; 74, 84 mit weiteren Angaben).

    Auch der 5. Strafsenat, der zwar dem Urteil RGSt 74, 84 (Badewannenfall) nicht folgen will, hat in einem Falle eigenhändiger Tötung ausgesprochen stelle man die "Betrachtung der Willensrichtung eines jeden Beteiligten ... in den Vordergrund", so müsse diese "bei Mittäterschaft derart sein, daß sie seinen Tatbeitrag nicht als bloße Förderung fremden Tuns ... erscheinen läßt" (BGHSt 8, 393, 396).

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits …

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    oder Wehrlosigkeit tötet (BGH LM Nr. 5 zu § 211 StGB; BGHSt 2, 60; 2, 251; 3, 183; 3, 330; 6, 120).

    Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kann insbesondere auch derjenige bloßer Gehilfe sein, der alle Tatbestandsmerkmale selber erfüllt (BGH NJW 1951, 120; NJW 1954, 1374, 1375; MDR 1951, 273 bei Dallinger; 5 StR 74/55 vom 8. März 1955, dazu BGHSt 8, 70, 73), wenn ein solcher Tatteilnehmer meist auch als Täter zu verurteilen sein wird (vgl. BGHSt 8, 70, 73).

  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    Dieser sogenannten subjektiven Teilnahmelehre hat sich im Grundsatz auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von vornherein angeschlossen (BGHSt 2, 150, 156; 2, 169, 170; 4, 20, 21; 6, 226, 228; 6, 248, 249; 8, 70, 73).

    Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kann insbesondere auch derjenige bloßer Gehilfe sein, der alle Tatbestandsmerkmale selber erfüllt (BGH NJW 1951, 120; NJW 1954, 1374, 1375; MDR 1951, 273 bei Dallinger; 5 StR 74/55 vom 8. März 1955, dazu BGHSt 8, 70, 73), wenn ein solcher Tatteilnehmer meist auch als Täter zu verurteilen sein wird (vgl. BGHSt 8, 70, 73).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    Auch der 5. Strafsenat, der zwar dem Urteil RGSt 74, 84 (Badewannenfall) nicht folgen will, hat in einem Falle eigenhändiger Tötung ausgesprochen stelle man die "Betrachtung der Willensrichtung eines jeden Beteiligten ... in den Vordergrund", so müsse diese "bei Mittäterschaft derart sein, daß sie seinen Tatbeitrag nicht als bloße Förderung fremden Tuns ... erscheinen läßt" (BGHSt 8, 393, 396).
  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von …

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    Vielmehr hat der 1. Strafsenat noch im Urteil 1 StR 179/61 vom 13. Juni 1961 (insoweit in BGHSt 16, 111 offensichtlich nicht als abdruckwichtig angesehen) bei auf Befehl eigenhändig begangener Tötung ein Urteil aufgehoben, weil rechtlich auch Beihilfe vorliegen könne.
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im …

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    Der 4. Strafsenat hat noch am 7. September 1962 bei Häufung jedenfalls teilweise eigenhändig begangener Tötungen, nachdem das Landgericht gleichwohl auf Beihilfe erkannt hatte, diese Beurteilung rechtlich gebilligt (BGH 4 StR 259/62).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    Der innere Grund des Schuldvorwurfs liegt darin, daß der Mensch auf freie, verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung angelegt und deshalb befähigt ist, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden, sein Verhalten nach den Normen des rechtlichen Sollens einzurichten und das rechtlich Verbotene zu vermeiden, sobald er die sittliche Reife erlangt hat und solange die Anlage zur freien sittlichen Selbstbestimmung nicht durch die in § 51 StGB genannten krankhaften Vorgänge vorübergehend gelähmt oder auf Dauer zerstört ist (BGHSt 2, 194, 200).
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    Dieser sogenannten subjektiven Teilnahmelehre hat sich im Grundsatz auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von vornherein angeschlossen (BGHSt 2, 150, 156; 2, 169, 170; 4, 20, 21; 6, 226, 228; 6, 248, 249; 8, 70, 73).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    Dies ist auch die Rechtsprechung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 9, 385, 387; 11, 139, 143).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - …

    Auszug aus BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
    Dieser sogenannten subjektiven Teilnahmelehre hat sich im Grundsatz auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von vornherein angeschlossen (BGHSt 2, 150, 156; 2, 169, 170; 4, 20, 21; 6, 226, 228; 6, 248, 249; 8, 70, 73).
  • BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55

    Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied …

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht …

  • BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52

    Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei Erfüllung von Mordmerkmalen - …

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51

    Strafbare Handlung als eine mit Strafe bedrohte Handlung - Irrtum durch einen …

  • BGH, 28.11.1960 - 3 ARs 92/60
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 757/53
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 74/55

    Rechtsmittel

  • RG, 27.03.1923 - IV 653/22

    Wird die Annahme mittelbarer Täterschaft dadurch in Frage gestellt, daß die von …

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Heimtücke setzt nicht voraus, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers selbst bewußt herbeiführt oder bestärkt (BGHSt 8, 216, 219; 18, 87, 88; 27, 322, 324; BGH LM § 211 StGB Nr. 5), indem er es z.B. in eine Falle lockt (vgl. BGHSt 22, 77, 79).

    Das Opfer ist arglos, wenn es sich in der "unmittelbaren Tatsituation", d. h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (…vgl. BGH GA 1967, 244, 245; 1971, 113, 114; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; BGH, Urteile vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 4 StR 370/82) keines Angriffs von seiten des Täters versieht (BGHSt 18, 87, 88; 19, 321, 322).

  • LG Frankfurt/Main, 19.08.1965 - 4 Ks 2/63

    1. Auschwitz-Prozess

    Denn Mittäter ist derjenige, der die Tat als eigene, Gehilfe derjenige, der die Tat eines anderen unterstützen, sie also als fremde will (ständige Rechtsprechung des BGH; statt aller anderen: Vergleiche BGHSt 18, 87 und die dort zitierten Entscheidungen des BGH).

    Nur wenn sie über ihre befohlene Tätigkeit hinaus besonderen Eifer zeigten, sich bei den Vernichtungsaktionen besonders rückhaltlos einsetzten, ihre Untergebenen aneiferten oder sonst zu erkennen gaben, dass sie die Massentötungen für richtig und notwendig hielten, wird man auf Täterwillen schliessen müssen (vgl. hierzu auch BGHSt 18, 87).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Der Senat braucht nicht auf die Frage einzugehen, ob und in welcher Weise die Neufassung der Vorschrift des § 25 Abs. 1 StGB durch das 2. StrRG eine Beurteilung ausschließt, wie sie der Bundesgerichtshof in BGHSt 18, 87 zugunsten bloßer Teilnahme vorgenommen hatte (vgl. auch BGH NStZ 1987, 224 f).
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