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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5395
VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02 (https://dejure.org/2002,5395)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.06.2002 - 9 TG 1064/02 (https://dejure.org/2002,5395)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 9 TG 1064/02 (https://dejure.org/2002,5395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 3 S 1 GG, § 21 Abs 1 S 1 AuslG
    (Zur Verfassungsmäßigkeit von AuslG 1990 § 21 Abs 1 S 1)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; AuslG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Aufenthaltserlaubnis, Benachteiligung, Gleichberechtigung, Kind, Mutter, Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung; Geschlecht als unzulässiger Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung; Verfassungsmäßigkeit des § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Dies gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbotene Ungleichbehandlung angelegt ist, sondern in erster Linie andere Ziele verfolgt (so ausdrücklich BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83 und 10/91 -, BVerfGE 85, 191 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Eine zwischen Männern und Frauen differenzierende Regelung muss im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses begründbar sein (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 830/83 - BVerfGE 68, 384 ).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    In der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung vom 29. März 1996 (Az.: BVerwG 1 C 28.94 -, InfAuslR 1997, 24 ) hat das Bundesverwaltungsgericht (lediglich) ausgeführt, dass Art. 6 GG entgegen der Auffassung der Revision nicht gebiete, es genügen zu lassen, dass der Vater eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, denn dem vom Grundgesetz gebotenen Familienschutz könne auch im Rahmen der anderen Vorschriften des Ausländergesetzes über den Familiennachzug ausreichend Rechnung getragen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug - …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 864/00 -, NVwZ-RR 2001, 605) geht auch der Senat davon aus, dass die besonders intensive Beziehung zwischen Mutter und Kind nur relativ kurze Zeit andauert und somit ein zwingender sachlicher Grund für die Privilegierung der Mutter nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, so dass die differenzierende Regelung gerade nicht zwingend erforderlich wäre, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (…vgl. insoweit auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2001, § 21 AuslG, Rdnr. 2a, VG München, Urteil vom 20. März 2001 - M 21 K 00.5288 -, InfAuslR 2001, 436).
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 - …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend: Beschluss vom 14. Februar 1991 - 13 TH 2288/90 -), dass ein Ausländer gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch nehmen kann, wenn ihm als Folge seines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zur ablehnenden Entscheidung der Ausländerbehörde ein fiktives Bleiberecht gemäß § 69 AuslG zustand, das durch eine gerichtliche Aussetzung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wieder hergestellt werden kann.
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 13 TG 4776/96

    Aufenthaltsgenehmigung: eheliche Lebensgemeinschaft - Trennung während einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Darüber hinaus ist einem Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auch dann stattzugeben, wenn sich bei der im Aussetzungsverfahren allein möglichen überschlägigen Prüfung weder eine offensichtliche Rechtswidrigkeit noch eine offensichtliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts feststellen lässt, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bzw. des Rechtsmittels in der Hauptsache also offen erscheinen und bei Abwägung der sich gegenüberstehenden privaten und öffentlichen Interessen dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers der Vorrang gebührt (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 21. Juli 1997 - 13 TG 4776/96 -).
  • VG München, 20.03.2001 - M 21 K 00.5288
    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 864/00 -, NVwZ-RR 2001, 605) geht auch der Senat davon aus, dass die besonders intensive Beziehung zwischen Mutter und Kind nur relativ kurze Zeit andauert und somit ein zwingender sachlicher Grund für die Privilegierung der Mutter nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, so dass die differenzierende Regelung gerade nicht zwingend erforderlich wäre, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (…vgl. insoweit auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2001, § 21 AuslG, Rdnr. 2a, VG München, Urteil vom 20. März 2001 - M 21 K 00.5288 -, InfAuslR 2001, 436).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist …

    Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Abschiebungsandrohung als sog. selbständige Abschiebungsandrohung oder in Verbindung mit einem aufenthaltsbeendenden Verwaltungsakt (als sog. unselbständige Abschiebungsandrohung) ergeht (a.A. wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, VBlBW 1998, 352 = EZAR 023 Nr. 11; auch HessVGH, Beschluss vom 24.6.2002 - 9 TG 1064/02 -, NVwZ-Beil. I 2003, 3,4).
  • VG Stuttgart, 09.07.2003 - 16 K 200/03

    Aufenthaltserlaubnis für minderjähriges Kind zur Vermeidung einer besonderen …

    Es spricht viel dafür, dass die Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 GG verstößt, wonach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (so ausdrücklich auch VGH Baden-Württ., Beschluss vom 29.01.2001, InfAuslR 2001, 330; VG München, Urteil vom 20.03.2001, InfAuslR 2001, 436, OVG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2002, InfAuslR 2003, 12, VGH Kassel, Beschluss vom 24.06.2002, ESVGH 52, 256 = NVwZ 2003, Beil.
  • VG Hannover, 09.05.2003 - 12 B 259/03

    Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer mit einer …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind jedoch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 und 3 Satz 1 GG gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung sowie die vergleichbare Regelung in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG erhoben worden (OVG Hamburg, Beschl. v. 06.05.2002 - 4 Bs 74/02 - AuAS 2002, 218; VGH Kassel, Beschl. v. 24.06.2002 - 9 TG 1064/02 - EzAR 024 Nr. 11;… VGH Mannheim, Urt. v. 29.01.2001 - 13 S 864/00 -DVBI 2001, 1003;… vgl. auch VG München, Urt. v. 20.03.2001 - M 21 K 00.5288 - Inf AusIR 2001, 436).
  • VG Potsdam, 09.05.2003 - 14 L 76/02

    Anspruch auf vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet; Rechtsgrundlage für …

    Es spricht viel dafür, dass die Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG gegen Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Grundgesetz - GG - verstößt, wonach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 894/00 -, InfAuslR 2001, 330; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Mai 2002 - 4 Bs 74/02 -, InfAuslR 2003, 12; VGH Kassel, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 9 TG 1064/02 -, NVwZ 2003, Beilage Nr. 11, 3-4 und VG München, Urteil vom 20. März 2001 - M 21 K 00.5288 -, InfAuslR 2001, 436).
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