Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3084
VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99 (https://dejure.org/1999,3084)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.04.1999 - 9 TG 660/99 (https://dejure.org/1999,3084)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. April 1999 - 9 TG 660/99 (https://dejure.org/1999,3084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 47 Abs 1 AuslG, § 47 Abs 3 S 1 AuslG, § 48 Abs 1 S 2 AuslG
    (Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung iSd AuslG 1990 § 48 Abs 1 S 1 bei Verwirklichung der Ausweisungstatbestände des AuslG 1990 § 47 Abs 1)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisung aus generalpräventiven Erwägungen; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Voraussetzungen eines Ausnahmefalls; Verzicht auf den Ausweisungsschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 123.97

    Ausländerrecht - Besonderer Ausweisungsschutz aus Gründen des familiären …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Im Hinblick darauf, dass bei der Prüfung, ob die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles die Annahme eines Ausnahmefalles rechtfertigen, auch die familiäre Situation des Ausländers in den Blick zu nehmen ist, kann eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel auch dann anzunehmen sein, wenn die Ausweisung mit Blick auf die familiären Gegebenheiten mit der grundgesetzlichen Wertentscheidung gemäß Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar wäre (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - BVerwG 1 B 123.97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 15).

    Dem steht schon entgegen, dass es sich vorliegend um einen Fall schwerwiegender Straffälligkeit handelt, der die Ausweisung grundsätzlich auch bei Bestehen familiärer Bindungen im Bundesgebiet erlaubt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - BVerwG 1 B 123.97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 15).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Die von dem Antragsteller in diesem Zusammenhang genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397, betrifft die Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer aus Gründen der Spezialprävention ausgesprochenen Ausweisung und kann deshalb insoweit nicht herangezogen werden.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Durch die gesetzliche Neuregelung wird vielmehr gerade zum Ausdruck gebracht, dass bei der Verwirklichung der Ausweisungstatbestände in § 47 Abs. 1 AuslG, die durchweg Fälle besonders schwerer Kriminalität betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8 (11)), im Regelfall auch schwerwiegende generalpräventive Gründe für die Ausweisung des Ausländers gegeben sind.
  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien - …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Den Gegensatz dazu bilden Ausnahmefälle, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5, 6; Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 18 B 2490/96

    Ausländerrecht: Verschärfte Ausweisungsregelungen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Der Gesetzgeber hat hiermit zum Ausdruck gebracht, dass in den Fällen einer sogenannten Ist-Ausweisung regelmäßig das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung eine Ausweisung des Ausländers erfordert und dieses öffentliche Interesse - gleichgültig, ob es die spezial- oder die generalpräventive Zielrichtung der Ausweisung anbelangt - ein deutliches Übergewicht im Verhältnis zu dem von dem Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers besitzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Dezember 1997 - 18 B 2490/96 -, InfAuslR 1998, 179).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96

    Ausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Öffentliche Sicherheit; Motivation der …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Wie bereits in dem angefochtenen Beschluss der Vorinstanz zutreffend festgestellt wird, tritt die Rechtsfolge des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG im Hinblick auf die sowohl spezial- als auch generalpräventive Ausrichtung dieser Bestimmung nur dann nicht ein, wenn in Bezug auf beide Ausweisungszwecke ein Ausnahmefall vorliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. März 1998 - 18 B 1718/96 -, NWVBl. 1998, 354, 355).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1998 - 18 B 1466/96

    Ausländer; Ausweisung; Rauschgiftdelikt; Besonderer Ausweisungsschutz; …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Diese durch generalpräventive Gesichtspunkte begründete Eilbedürftigkeit besteht unabhängig davon, ob von dem Antragsteller aufgrund einer nach Strafverbüßung zu erwartenden erneuten Straffälligkeit weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht (vgl. zur Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung allein aus generalpräventiven Gründen etwa: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 18 B 1466/96 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 13 S 32/97 -, InfAuslR 1998, 48).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Den Gegensatz dazu bilden Ausnahmefälle, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5, 6; Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6).
  • BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 16.97
    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des betreffenden Ausländers, namentlich die in § 45 Abs. 2 AuslG umschriebenen individuellen Aspekte, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 und vom 5. Februar 1997 - BVerwG 1 B 16.97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 13).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99
    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des betreffenden Ausländers, namentlich die in § 45 Abs. 2 AuslG umschriebenen individuellen Aspekte, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 und vom 5. Februar 1997 - BVerwG 1 B 16.97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 13).
  • VGH Hessen, 22.06.1998 - 13 TZ 1875/98

    Regelausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Ausnahme wegen Besonderheiten …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97

    Sofortvollzug einer Ausweisung - generalpräventive Gründe bei Heroinhandel

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99

    Ausnahme von Regelausweisung

    Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Meinung (Hess. VGH, Beschluss vom 28.4.1999, InfAuslR 1999, 405; GK-AuslR § 48 RdNr. 42) ist der Senat nicht der Auffassung, dass neben den spezial- und generalpräventiven Aspekten des Falles auch die sonstigen persönlichen Verhältnisse des Ausländers, etwa seine familiäre oder gesundheitliche Situation, in den Blick zu nehmen sind.

    Wegen des spezial- und generalpräventiven Zwecks des § 47 Abs. 1 AuslG tritt die Regelrechtsfolge des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG aber nur dann nicht ein, wenn in bezug auf beide Ausweisungszwecke ein Ausnahmefall vorliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.1998, InfAuslR 1998, 393; ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 28.4.1999, a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 25.09.2003 - 7 E 3105/00

    Prüfung des Vorliegens eines atypischen Sachverhaltes im Rahmen des besonderen …

    Rn. 28 Die Rechtsfolge des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG tritt im Hinblick auf die sowohl spezial- als auch generalpräventive Ausrichtung dieser Bestimmung nur dann nicht ein, wenn in Bezug auf beide Ausweisungszwecke ein Ausnahmefall vorliegt (Hess. VGH, Beschl. v. 28.04.1999 - 9 TG 660/99 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.03.1998 - 18 B 1718/96 -, NWVBl. 1998, 354, 355), was - wie dargelegt - hier nicht der Fall ist (…VG Darmstadt, a. a. O.).

    Diese durch generalpräventive Gesichtspunkte begründete Eilbedürftigkeit besteht sogar unabhängig davon, ob von dem Kläger aufgrund einer nach Strafverbüßung zu erwartenden erneuten Straffälligkeit weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht (vgl. zur Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung allein aus generalpräventiven Gründen etwa: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.02.1998 - 18 B 1466/96 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.10.1997 - 13 S 32/97 -, InfAuslR 1998, 48; Hess. VGH, Beschl. v. 28.04.1999 - 9 TG 660/99 -).

  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2004 - 1 G 3915/04

    D (A), Türken, Asylberechtigte, Ausweisung, Straftäter, Schwere räuberische …

    Der Gesetzgeber hat hiermit zum Ausdruck gebracht, dass in den Fällen einer so genannten Ist-Ausweisung das öffentliche Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Ausweisung des Ausländers erfordert und dieses öffentliche Interesse - gleichgültig, ob es die spezial- oder die generalpräventive Zielrichtung der Ausweisung anlangt - ein deutliches Übergewicht im Verhältnis zu dem von dem Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers besitzt (vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 28.04.1999 - 9 TG 660/99 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf, dass bei der Prüfung, ob die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles die Annahme eines Ausnahmefalles rechtfertigen, auch die familiäre Situation in den Blick zu nehmen, kann eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung auch dann anzunehmen sein, wenn die Ausweisung mit Blick auf die familiären Gegebenheiten mit der grundgesetzlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar wäre (vgl. HessVGH, Beschl. v. 28.04.1999 - 9 TG 660/99 m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Main, 16.12.2002 - 1 E 3604/02

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers nach schweren Straftaten

    Der Gesetzgeber hat hiermit zum Ausdruck gebracht, dass in den Fällen einer sogenannten Ist-Ausweisung regelmäßig das öffentliche Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Ausweisung des Ausländers erfordert und dieses öffentliche Interesse - gleichgültig, ob es die spezial- oder die generalpräventive Zielrichtung der Ausweisung anlangt - ein deutliches Übergewicht im Verhältnis zu dem von dem Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers besitzt (vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 28.04.1999 - 9 TG 660/99 m. w. N.).

    Im Hinblick darauf, dass bei der Prüfung, ob die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles die Annahme eines Ausnahmefalles rechtfertigen, auch die familiäre Situation im Blick zu nehmen ist, kann eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung auch dann anzunehmen sein, wenn die Ausweisung mit Blick auf die familiären Gegebenheiten mit der grundgesetzlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar wäre (vgl. HessVGH, Beschl. v. 28.04.1999 - 9 TG 660/99 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1909/01

    Ist-Ausweisung; Regelausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwerwiegende …

    Eine Ausnahme von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG ist daher nur dann anzunehmen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls die spezial- und generalpräventiven Zwecke des § 47 Abs. 1 AuslG nicht in dem erforderlichen Ausmaß zu Tragen kommen (…VGH Bad.-Württ., Urt. v.28.06.2001 - 13 S 2326/99 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.02.2000, InfAuslR 2000, 383; siehe hierzu auch Hess. VGH, Urt. v. 28.04.1999, InfAuslR 1999, 405).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1900/01

    Ausschluss vom Abschiebungsverbot für politisch Verfolgte

    Eine Ausnahme von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG ist daher nur dann anzunehmen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls die spezial- und generalpräventiven Zwecke des § 47 Abs. 1 AuslG nicht in dem erforderlichen Ausmaß zu Tragen kommen (…VGH Bad.-Württ., Urt. v.28.06.2001 - 13 S 2326/99 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.02.2000, InfAuslR 2000, 383; siehe hierzu auch Hess. VGH, Urt. v. 28.04.1999, InfAuslR 1999, 405).
  • VG Koblenz, 13.08.2007 - 3 K 309/07

    Ausländerrecht: Ausweisung und Abschiebung wegen einer vierjährigen …

    Im Hinblick auf ihre demnach sowohl spezial- als auch generalpräventive Ausrichtung tritt die Regelrechtsfolge des § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG nur dann nicht ein, wenn in Bezug auf beide Ausweisungszwecke ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 28. April 1999 - 9 TG 660/99 -, InfAuslR 1999, 405 ff.).
  • VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 2721/06

    Ausweisung eines vorbestraften Serben

    Rn. 28 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 05.03.1998, a.a.O., und vom 08.12.2000 - 18 B 413/00 - VGH Kassel, Beschluss vom 28.04.1999 - 9 TG 660/99 -, InfAuslR 1999, 405; ähnlich OVG NRW, Beschlüsse vom 06.07.1999 - 17 B 2263/98 - und vom 01.02.2000 - 17 B 298/99 -.
  • VG Düsseldorf, 02.06.2004 - 27 L 3143/02

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen der Begehung vorsätzlicher Straftaten ; …

    Rn. 49 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 1998 - 18 B 1716/96 -, a.a.O., vgl auch OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2003 - 18 A 3589/02 -, n.v. sowie Hess. VGH, Beschluss vom 28. April 1999 - 9 TG 660/99 -, InfAuslR 1999, S. 405(409) und Hailbronner, AuslG, § 48 Rz. 22b; möglichweise in eine andere Richtung tendierend OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 18 B 101/00 -, n.v.
  • VG Karlsruhe, 24.09.2003 - 7 K 202/02

    Ausweisung eines Asylberechtigten

    Angesichts der Gefährlichkeit des Handels mit Betäubungsmitteln, der Schwierigkeit seiner Bekämpfung und der Art und Menge des hier gehandelten und vom Kläger Ziff.1 verwahrten Rauschgiftes (u.a.1 kg Kokain und 55 g Heroin) kann auch das Vorliegen bloßer Unterstützungshandlungen nicht zur Bejahung eines atypischen Sachverhalts führen (vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 28.04.1999, InfAuslR 1999, 405).
  • VG Minden, 17.05.2004 - 7 K 4251/03

    Ausweisung nach Anstiftung zum Totschlag

  • VG Wiesbaden, 28.01.2008 - 4 G 1417/07

    Ausweisung eines Ausländers wegen Begehung eines sog. "Ehrenmordes".

  • VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen; Abschiebung nach Italien …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht