Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzpflicht eines Eigentümers durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei der Gewässerunterhaltung der Alten Lippe im Bereich seiner Grundstücke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.03.2001 - 3 O 490/00
- OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 1001
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76
Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
Es kann deshalb dahinstehen, ob - wie das Landgericht angenommen hat - das von § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr.: BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 1995, 62). - BGH, 24.02.1994 - III ZR 4/93
Umfang der Gewässerunterhaltspflicht
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
Nach gefestigter Rechtsprechung beinhaltet die Unterhaltspflicht eine öffentlich-rechtliche Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, bei deren Verletzung ein Betroffener, der Schäden an seinem Eigentum erleidet, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geltend machen kann, soweit die Gewässerunterhaltung nicht oder schlecht erfüllt worden ist (BGH NJW 1994, 3090, 3091; BGH NJW 1993, 180, 181). - OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94
Keine weitere Beschwerde gegen Verlängerung einer Räumungsfrist …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
Es kann deshalb dahinstehen, ob - wie das Landgericht angenommen hat - das von § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr.: BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 1995, 62).
- OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - 18 U 18/12
Abweisung der Klage eines Grundstückseigentümers wegen Vernässung seines …
Andererseits können die notwendigen Maßnahmen nicht nur gefordert werden, um dem Oberleger das Wasser wegzuschaffen, sondern z. B. auch, um einen durch mangelnden Wasserabfluss verursachten gesundheitsgefährdenden Zustand zu beseitigen oder zu verhüten oder Vernässungen - auch durch vom Gewässer ausgehende Einwirkungen auf das Grundwasser - im Einflussbereich des Gewässers zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1994 - III ZR 4/93 - NJW 1994, 3090, 3091; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2011 - 2 U 53/10 - BeckRS 2011, 26246; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2001 - 9 U 102/01 - BeckRS 2002, 21945; OLG Celle, Urteil vom 27.06.1986 - 4 U 135/85 - NVwZ 1987, 260, 261).Bei der Prüfung, welchem Hoheitsträger eine Eigentumsbeeinträchtigung als unmittelbare Auswirkung seines hoheitlichen Handelns zuzurechnen ist, kann, wenn mehrere Pflichtenkreise berührt werden, die gesetzliche Regelung der Verantwortungsbereiche nicht außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1987 - III ZR 159/86 - NVwZ 1987, 1115, 1116; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2001 - 9 U 102/01 - BeckRS 2002, 21945).
- OLG Hamm, 31.01.2011 - 5 U 91/10
Durchfeuchtete Kellerwand nach Beschädigung der Verrohrung eines Baches
Solange bei normalen Verhältnissen das Wasser abgeführt wird, sind Unterhaltsarbeiten nicht notwendig (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 04.12.2001 - 9 U 102/01 - zitiert nach juris). - OLG Hamm, 13.06.2013 - 6 U 4/13
Ansprüche von Anliegern wegen Verletzung der öffentlich-rechtlichen …
In den Unterhaltungszweck einbezogen ist auch die Verhinderung schädlicher Auswirkungen des Wasserabflusses, wie sie etwa durch Vernässungen im Einflussbereich des Gewässers eintreten können (…BGHZ 125, 186 ff, juris, Rn. 19 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 4.12.2001, 9 U 102/01, VersR 2003, 1001 f). - LG Arnsberg, 30.08.2007 - 2 O 65/06
Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen die Gemeinde auf Vornahme geeigneter …
Die Gewässerunterhaltungspflicht von Gemeinden nach § 90 LWG NRW i. V. m. § 28 WHG bezieht sich aber lediglich auf die Sicherstellung der Entwässerungsfähigkeit sowie dem störungsfreien Ablauf des Wassers und endet da, wo die Verantwortlichkeit des Eigentümers beginnt (vgl. OLG Hamm, VersR 2003, 1001 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung: Betrieb eines Unternehmens durch eine Realgemeinde; Haftungsprivileg bei einem Arbeitsunfall während einer Tätigkeit für die Realgemeinde
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 636 RVO ; § 637 RVO
Schadensersatzanspruch und Anspruch auf Zahlung von Geldrente wegen des Unfalltodes eines Ehemannes; Realverband als Unternehmen im Sinne der Reichsversicherungsordnung (RVO); Bestimmung des Begriffs des Unternehmers für den Bereich der landwirtschaftlichen ... - Judicialis
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall während der Tätigkeit für eine Realgemeinde - Betrieb eines Unternehmens durch eine Realgemeinde (§§ 636 Abs. 1, 637 Abs. 1, 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 636 § 637
Realverband als Unternehmer im Sinne der §§ 636 , 637 RVO - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch und Anspruch auf Zahlung von Geldrente wegen des Unfalltodes eines Ehemannes; Realverband als Unternehmen im Sinne der Reichsversicherungsordnung (RVO); Bestimmung des Begriffs des Unternehmers für den Bereich der landwirtschaftlichen ...
Verfahrensgang
- LG Stade, 11.01.2001 - 4 O 364/97
- OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.06.1990 - VI ZR 233/89
Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers durch …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Kennzeichnend für die Unternehmenseigenschaft ist eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Tätigkeit, die auf einen einheitlichen Zweck ausgerichtet ist und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt wird (BGH NJW 1991, 174 ff.).Kraft ihrer organisatorischen Ausrichtung ist daher die 'Realgemeinde #######' als Unternehmen i.S. der §§ 636, 637 RVO anzusehen (vgl. für den Fall einer Waldgenossenschaft: BGH NJW 1991, 174 ff.).
Eine Bindungswirkung im vorstehenden Sinne könnte dem Bescheid nur dann zukommen, wenn in ihm zum Ausdruck gebracht worden wäre, dass sich der Unfall nur in dem landwirtschaftlichen Unternehmen der Klägerin und nicht in dem der Realgemeinde ereignet hat (vgl. BGH VersR 1977, 959; BGH VersR 1983, 728; BGH VersR 1990, 1161 ff.).
Die Berufsgenossenschaft konnte daher den Unfall ohne weiteres auch dem selbständigen Unternehmen der Klägerin zuordnen, ohne die Zuordnung zu dem Unternehmen der Realgemeinde auszuschließen (BGH VersR 1990, 1161 ff. unter Hinweis auf BSGE 27, 233).
Da nach Abschnitt III der Satzung der Realgemeinde ####### die Mitglieder alle wesentlichen Entscheidungen der Realgemeinde über das Organ 'Mitgliederversammlung' unmittelbar beeinflussen, insbesondere über die Leitung der Realgemeinde und die Verwendung des Gewinns entscheiden, kommt ihnen unmittelbar eine Unternehmerstellung zu (für die Mitglieder einer Jagdgenossenschaft: BGH VersR 1977, 968 f; für die Mitglieder einer Waldgenossenschaft: BGH VersR 1990, 1161 ff.).
- BGH, 09.07.1996 - VI ZR 155/95
Zuordnung des Verletzten zum Unfall- oder zu seinem Stammbetrieb; Gesetzlicher …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Denn für den Geschädigten ist dieses Kriterium ohne Belang (BGH VersR 1975, 1002; BGH VersR 1983, 687; BGH VersR 1996, 1412 f); lediglich im Rahmen des § 637 RVO spielt die Weisungs- und Direktionsbefugnis für die Frage eine Rolle, ob der Schädiger als Betriebsangehöriger in den Unfallbetrieb eingegliedert war.Hat er eine Aufgabe wahrgenommen, die sowohl in den Aufgabenbereich seines Stammunternehmens als auch in den des Unfallunternehmens fiel, so ist in der Regel anzunehmen, dass er allein zur Förderung der Interessen seines Stammunternehmens tätig geworden ist, so dass der Versicherungsschutz in dem Unfallbetrieb nicht ausgelöst wird (BGH VersR 1989, 67; BGH VersR 1990, 994; BGH VersR 1996, 1412 f).
- BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Begriff des Unternehmers
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Unternehmer ist damit derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, der also das Unternehmerrisiko trägt (BGH VersR 1988, 1276 f).
- BGH, 17.04.1990 - VI ZR 244/89
Zurechnung eines Unfalls aus Anlaß einer Reifenpanne
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Hat er eine Aufgabe wahrgenommen, die sowohl in den Aufgabenbereich seines Stammunternehmens als auch in den des Unfallunternehmens fiel, so ist in der Regel anzunehmen, dass er allein zur Förderung der Interessen seines Stammunternehmens tätig geworden ist, so dass der Versicherungsschutz in dem Unfallbetrieb nicht ausgelöst wird (BGH VersR 1989, 67; BGH VersR 1990, 994; BGH VersR 1996, 1412 f). - BGH, 11.10.1988 - VI ZR 67/88
Rechtsfolgen der Verletzung des Unternehmers bei einer Hilfeleistung in einem …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Hat er eine Aufgabe wahrgenommen, die sowohl in den Aufgabenbereich seines Stammunternehmens als auch in den des Unfallunternehmens fiel, so ist in der Regel anzunehmen, dass er allein zur Förderung der Interessen seines Stammunternehmens tätig geworden ist, so dass der Versicherungsschutz in dem Unfallbetrieb nicht ausgelöst wird (BGH VersR 1989, 67; BGH VersR 1990, 994; BGH VersR 1996, 1412 f). - BGH, 10.05.1983 - VI ZR 252/81
Haftung des in der Reparaturwerkstatt an der Reparatur eines Fahrzeugs …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Denn für den Geschädigten ist dieses Kriterium ohne Belang (BGH VersR 1975, 1002; BGH VersR 1983, 687; BGH VersR 1996, 1412 f); lediglich im Rahmen des § 637 RVO spielt die Weisungs- und Direktionsbefugnis für die Frage eine Rolle, ob der Schädiger als Betriebsangehöriger in den Unfallbetrieb eingegliedert war. - BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76
Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Eine Bindungswirkung im vorstehenden Sinne könnte dem Bescheid nur dann zukommen, wenn in ihm zum Ausdruck gebracht worden wäre, dass sich der Unfall nur in dem landwirtschaftlichen Unternehmen der Klägerin und nicht in dem der Realgemeinde ereignet hat (vgl. BGH VersR 1977, 959; BGH VersR 1983, 728; BGH VersR 1990, 1161 ff.). - BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
Vorübergehende Tätigkeit - Betriebsangehöriger - Anstellungsfirma - Konzern - …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Denn für den Geschädigten ist dieses Kriterium ohne Belang (BGH VersR 1975, 1002; BGH VersR 1983, 687; BGH VersR 1996, 1412 f); lediglich im Rahmen des § 637 RVO spielt die Weisungs- und Direktionsbefugnis für die Frage eine Rolle, ob der Schädiger als Betriebsangehöriger in den Unfallbetrieb eingegliedert war. - BGH, 03.05.1983 - VI ZR 68/81
Unfallversicherung - Arbeitnehmer - Rabattgewährung - Zuordnung - …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Eine Bindungswirkung im vorstehenden Sinne könnte dem Bescheid nur dann zukommen, wenn in ihm zum Ausdruck gebracht worden wäre, dass sich der Unfall nur in dem landwirtschaftlichen Unternehmen der Klägerin und nicht in dem der Realgemeinde ereignet hat (vgl. BGH VersR 1977, 959; BGH VersR 1983, 728; BGH VersR 1990, 1161 ff.). - BGH, 05.07.1977 - VI ZR 134/76
Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einer landwirtschaftlichen …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Da nach Abschnitt III der Satzung der Realgemeinde ####### die Mitglieder alle wesentlichen Entscheidungen der Realgemeinde über das Organ 'Mitgliederversammlung' unmittelbar beeinflussen, insbesondere über die Leitung der Realgemeinde und die Verwendung des Gewinns entscheiden, kommt ihnen unmittelbar eine Unternehmerstellung zu (für die Mitglieder einer Jagdgenossenschaft: BGH VersR 1977, 968 f; für die Mitglieder einer Waldgenossenschaft: BGH VersR 1990, 1161 ff.). - BSG, 14.12.1967 - 2 RU 1/65
Unfallversicherungsschutz - Weinbauunternehmer - Winzergenossenschaftsmitglied - …
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