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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 9 U 104/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60850
OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 9 U 104/14 (https://dejure.org/2015,60850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2015 - 9 U 104/14 (https://dejure.org/2015,60850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 9 U 104/14 (https://dejure.org/2015,60850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Konkludentes Anerkenntnis und Änderungsmitteilung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 173 Abs 1 VVG, § 174 Abs 1 VVG, § 9 Abs 9 BUZ, § 9 Abs 16 BUZ
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Konkludentes Anerkenntnis der Leistungspflicht durch Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Anforderungen an die Änderungsmitteilung bei Einstellung der Rentenzahlungen

  • IWW

    § 173 Abs 1 VVG, § 174 Abs 1 VVG

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Konkludentes Anerkenntnis durch Rentenzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 173 Abs. 1; VVG § 174 Abs. 1
    Konkludentes Anerkenntnis und Änderungsmitteilung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de

    VVG § 173 Abs. 1 ; VVG § 174 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Aufnahme laufender Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsrente durch den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Aufnahme laufender Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsrente durch den Versicherer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1241
  • VersR 2016, 978
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 9 U 104/14
    Rn. 35 aa) Eine formell ordnungsgemäße Änderungsmitteilung ist für ein Erlöschen der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung konstitutiv (vgl. BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 1993, 725).

    Auf Grund der sehr weitreichenden Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers kann sich der Versicherer die erforderlichen konkreten und detaillierten Informationen beschaffen, die er für eine korrekte Änderungsmitteilung benötigt (vgl. ausführlich zu den Anforderungen an den Inhalt einer Änderungsmitteilung BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 1993, 725).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 9 U 104/14
    Rn. 35 aa) Eine formell ordnungsgemäße Änderungsmitteilung ist für ein Erlöschen der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung konstitutiv (vgl. BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 1993, 725).

    Auf Grund der sehr weitreichenden Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers kann sich der Versicherer die erforderlichen konkreten und detaillierten Informationen beschaffen, die er für eine korrekte Änderungsmitteilung benötigt (vgl. ausführlich zu den Anforderungen an den Inhalt einer Änderungsmitteilung BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 1993, 725).

  • LG Waldshut-Tiengen, 21.07.2014 - 1 O 4/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Umorganisation des Betriebes eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 9 U 104/14
    Der Senat erwägt eine Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 21.07.2014 - 1 O 4/14 - gemäß § 522 Absatz 2 ZPO.

    Rn. 21 unter Abänderung des Urteils des LG Waldshut-Tiengen vom 21.07.2014 (1 O 4/14) die Klage abzuweisen.

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 9 U 104/14
    Dass sich aus der Aufnahme von Zahlungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein konkludentes Anerkenntnis des Versicherers ergeben kann, ist auch in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2007 - IV ZR 46/06 -, RdNr. 14, zitiert nach juris;… vgl. im Übrigen zur Abgrenzung von fingiertem und konkludentem Anerkenntnis nach der neueren Rechtsprechung Prölss/Lücke, VVG, 29. Auflage 2015, § 173 VVG, RdNr. 13).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 9 U 104/14
    Wenn der Versicherer - nach einem entsprechenden Leistungsantrag des Versicherungsnehmers - die Rentenzahlungen aufnimmt, ist damit ein konkludentes Anerkenntnis jedenfalls dann verbunden, wenn der Versicherer die Zahlungen nicht mit Vorbehalten oder Einschränkungen versieht und damit gegenüber dem Versicherungsnehmer konkludent zu erkennen gibt, dass er eine Entscheidung gemäß § 9 Abs. 9 BUZ getroffen hat (vgl. BGH, VersR 1997, 436).
  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 20/08

    Anforderungen an die Mitteilung der Leistungseinstellung einer Versicherung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 9 U 104/14
    Rn. 42 ee) Die Beklagte hat sich im Verfahren u.a. auf eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 29.05.2008 - 2 O 20/08 -, zitiert nach juris, berufen.
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2024 - 12 U 34/24

    Anforderungen an die Verweisungtätigkeit bei einem in einer privaten …

    Der erkennbare Sinn und Zweck sowie die Ausgestaltung des im § 7 BBUZ vorgesehenen Nachprüfungsverfahrens ergeben, dass eine solche Mitteilung des Versicherers nur wirksam ist, wenn in ihr nachvollziehbar begründet wird, warum die anerkannte Leistungspflicht wieder enden soll (st. Rspr., siehe nur BGH…, Urteil vom 17.02.1993 - IV ZR 206/91, juris Rn. 43; BGH…, Urteil vom 12.06.1996 - IV ZR 106/95, juris Rn. 12; BGH…, Urteil vom 03.11.1999 - IV ZR 155/98, juris Rn. 27; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2015 - 9 U 104/14 , juris Rn. 36 ; Senat…, Urteil vom 18.06.2024 - 12 U 179/23 , juris Rn. 73 ).

    Rn. 55 Die Mitteilung muss grundsätzlich eine vergleichende Betrachtung der aus der Sicht des Versicherers maßgeblichen Umstände enthalten, die sich einerseits auf den Zeitpunkt des früheren Anerkenntnisses bezieht und andererseits auf den Zeitpunkt der Einstellung der Zahlungen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2015 - 9 U 104/14 , juris Rn. 36 ; Senat…, Urteil vom 18.06.2024 - 12 U 179/23 , juris Rn. 74 ).

    Schließlich setzt eine formal wirksame Einstellungsmitteilung voraus, dass die Verweisungstätigkeit mit der richtigen Referenztätigkeit verglichen wird ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2015 - 9 U 104/14 , juris Rn. 37 ff.; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 20.05.2020 - 5 U 30/19, juris Rn. 74 ff.;… Lücke, in: Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl. 2024, AVBBU § 9 Rn. 20).

  • LG Berlin, 18.11.2020 - 23 O 288/16

    Voraussetzungen für Erlöschen von Leistungspflicht des Versicherers

    Das heißt: Veränderungen in den Leistungsvoraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente sind rechtlich ohne Bedeutung und vom Gericht nicht zu prüfen, wenn eine formell ordnungsgemäße Änderungsmitteilung fehlt (z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 9 U 104/14 -, Rn. 35, juris).

    Die Mitteilung muss eine für den Versicherungsnehmer nachvollziehbare Begründung enthalten, was sich seit dem ursprünglichen Anerkenntnis des Versicherers geändert hat und aus welchen Gründen die Leistungspflicht entfallen sein soll (z.B. OLG Karlsruhe v. 18.12.2015 - 9 U 104/14 -, VersR 2016, 978. Rn. 36).

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2024 - 12 U 179/23

    Leistungseinstellung in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wegen …

    Die Mitteilung muss vor allem eine vergleichende Betrachtung der aus der Sicht des Versicherers maßgeblichen Umstände enthalten, die sich einerseits auf den Zeitpunkt des früheren Anerkenntnisses bezieht und andererseits auf den Zeitpunkt der Einstellung der Zahlungen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2015 - 9 U 104/14 , juris Rn. 36 ).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Auswirkungen einer …

    Wirtschaftliche Erwägungen können nur dann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, inwieweit dem Kläger bestimmte berufliche Tätigkeiten (ggfs. auch im Zusammenhang mit einer Umorganisation des Betriebes) zumutbar sind (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 18.12.2015 - 9 U 104/14 -, Seite 11).
  • OLG Hamm, 23.11.2022 - 20 U 238/22

    Einstellung der Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen neuer …

    Rn. 19 Das Schreiben enthält eine für den Kläger nachvollziehbare Begründung, was sich seit dem ursprünglichen Anerkenntnis des Versicherers geändert hat und aus welchen Gründen die Leistungspflicht nunmehr entfallen sein soll (vgl. zu den Anforderungen: OLG Karlsruhe Urt. v. 18.12.2015 - 9 U 104/14, Juris Rn. 36).
  • OLG München, 10.06.2021 - 25 U 1653/21

    Nachprüfungsverfahren, Verhalten des Versicherungsnehmers, …

    Nur anhand einer nachvollziehbaren Entscheidung kann der Versicherte erkennen und beurteilen, ob der Versicherer in Beachtung seiner mit § 7 BB-BUZ eingegangenen Selbstbindung vorgegangen ist oder nicht; nur so kann der Versicherte seine Prozesschancen abschätzen, und eben dies muss ihm der Versicherer im Nachprüfungsverfahren ermöglichen; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.02.2015 - Az. 5 U 31/14, VersR 2016, 1297, 1299 auch zur Vorlage ärztlicher Gutachten - Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers durch Beschluss vom 20.4.2016 - Az. IV ZR 179/15 zurückgewiesen; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2020 - Az. 5 U 30/19: die Einstellungsmitteilung ist unwirksam, wenn sie bei der Vergleichsbetrachtung nicht auf die in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit abstellt; OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.04.2017 - Az. 5 U 32/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2015 - Az. 9 U 104/14).
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