Rechtsprechung
| KG, 30.07.2004 - 9 U 118/04 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer …
1. gegen a) den Beschluss des Kammergerichts vom 27. August 2004 - 9 U 118/04 -, b) den Beschluss des Kammergerichts vom 30. Juli 2004 - 9 U 118/04 -, c) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. April 2004 - 27 O 207/04 -, d) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18. März 2004 - 27 O 207/04 - .
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Rechtsprechung
| KG, 27.08.2004 - 9 U 118/04 |
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.02.2005 - 9 U 118/04 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rücktritt vom Wohnungskauf wegen Mängeln trotz Vorvertrag
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92
Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2005 - 9 U 118/04
Ein Vorvertrag kommt durch die verbindliche Einigung zustande, einen seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmten oder unter Berücksichtigung allgemeiner Auslegungsregeln sowie des dispositiven Rechts zumindest bestimmbaren Hauptvertrag abzuschließen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 317, 318).Einen möglichen eigenen Gestaltungsspielraum kann man einredeweise durch konkrete Alternativregelungen geltend machen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 317, 318).
- BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98
Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2005 - 9 U 118/04
In der Rechtsprechung ist zum alten Recht (§ 326 BGB) anerkannt, dass eine Fristsetzung entbehrlich sei, wenn der Schuldner ohne Grund endgültig erklärt, er werde vom Vertrag zurücktreten (vgl. BGH NJW 1987, 253; 2000, 506). - BGH, 30.10.1961 - VII ZR 99/60
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2005 - 9 U 118/04
Es liegt in der Natur der Sache, dass an den notwendigen Inhalt eines solchen Vorvertrages nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden können wie an eine die Angelegenheit endgültig regelnde Vereinbarung (vgl. BHW; Urteil vom 27.01.1962, WM 1962, 114, 115).
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