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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8355
OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23 (https://dejure.org/2024,8355)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2024 - 9 U 124/23 (https://dejure.org/2024,8355)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - 9 U 124/23 (https://dejure.org/2024,8355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 134 BGB, § 490 Abs 2 S 2 BGB, § 500 Abs 2 S 2 BGB, § 502 Abs 2 Nr 2 BGB, § 512 S 1 BGB
    Zulässigkeit von Vereinbarung über vorzeitige Rückzahlung festverzinslicher Darlehen und Vorfälligkeitsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 512 ; BGB § 502 Abs. 2 Nr. 2
    Rückerstattung entrichteter Vorfälligkeitsentschädigungen aus einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag; Vereinbarungen über die vorzeitige Rückzahlung festverzinslicher Darlehen als unzulässige Umgehungsgeschäfte

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Rechtsfolgen ungenügender oder sprachlich intransparenter Vertragsangaben zu vereinbarter Vorfälligkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkasse zur Rückzahlung von 12.540,89 Euro Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung über eine vorzeitige Kreditrückzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 859
  • ZIP 2024, 2016
  • MDR 2024, 853
  • WM 2024, 1215
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23
    Rn. 53 Nichts anderes ergibt sich aus den vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 16.01.2009 (V ZR 133/08) aufgestellten Grundsätzen, wonach ein Ersatzanspruch ausnahmsweise aufgrund pflichtwidriger Inanspruchnahme eines Vertragspartners entstehen kann.
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23
    Mit gewisser Phantasie und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge kann sich einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher durch sorgfältige Lektüre dieser Angaben unter Abwägung der beiderseitigen Interessen noch erschließen (s. zum Maßstab für Pflichtangaben gegenüber Verbrauchern etwa BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, zit. nach juris, Rn. 24 ff., 30), dass dieser Betrag der Ermittlung der Stellung dient, "als ob der Kredit bis zum Ablauf der Zinsbindung planmäßig fortgeführt worden wäre".
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23
    Davon sei insbesondere auszugehen, wenn der Darlehensgeber die für die Berechnung der VFE wesentlichen Parameter in groben Zügen benenne (BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, zit. nach juris, Rn. 44 ff. [45]).
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23
    Tatsächlich ergibt sich die nach der von der Beklagten gewählten Aktiv-Passiv-Methode zu ermittelnde VFE im Ausgangspunkt anhand einer Differenzberechnung der vertraglich und der durch die Wiederanlage der vorzeitig erlangten Zahlungen zu erwartenden Erträge (s. schon BGH, Urteile vom 01.07.1997 - XI ZR 267/96, zit. nach juris, Rn. 35, …und vom 07.11.2000 - XI ZR 27/00, zit. nach juris, Rn. 22).
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23
    Daher ist die wirtschaftliche Handlungsfreiheit, wie sich gerade aus § 490 Abs. 2 Satz 2 BGB ergibt, durch §§ 500 Abs. 2 Satz 2, 490 Abs. 2 BGB nur insoweit geschützt, wie sie gerade das Grundpfandrecht betrifft (…ähnlich auch MüKoBGB, K.P. Berger, 9. Aufl. 2023, § 490 BGB, Rn. 26, vgl. schon BGH, Urteil vom 01.07.1997 - XI ZR 197/96, zit. nach juris, Rn. 13), etwa weil die belastete Immobilie anderweitig verwertet werden soll oder nur eine Umschuldung es ermöglicht, sie zu halten und den Finanzierungskredit zu bedienen (…Jauernig, Berger, 18. Aufl. 2021, § 490 BGB, Rn. 10, vgl. auch BeckOGK BGB, Knops, Stand 15.01.2023, § 500 BGB, Rn. 21 und Langenbucher/Bliesener/Spindler, Krepold, 3. Aufl. 2020, § 490 BGB, Rn. 75).
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23
    Tatsächlich ergibt sich die nach der von der Beklagten gewählten Aktiv-Passiv-Methode zu ermittelnde VFE im Ausgangspunkt anhand einer Differenzberechnung der vertraglich und der durch die Wiederanlage der vorzeitig erlangten Zahlungen zu erwartenden Erträge (…s. schon BGH, Urteile vom 01.07.1997 - XI ZR 267/96, zit. nach juris, Rn. 35, und vom 07.11.2000 - XI ZR 27/00, zit. nach juris, Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2023 - 4 U 134/21

    Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23
    Rn. 31 Mit der Vereinbarung umgingen die Parteien - rein objektiv, unabhängig von einer Umgehungsabsicht (…Erman BGB, Nietsch, 17. Aufl. 2023, § 512 BGB, Rn. 4) - § 502 Abs. 2 BGB zum Nachteil der Kläger, weil diese sich trotz Ausschlusses des in § 502 Abs. 1 BGB geregelten Anspruchs auf Zahlung einer VFE zu deren Zahlung verpflichteten (ähnlich OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2023 - 4 U 134/21, zit. nach juris, Rn. 44).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 9 U 168/21

    Rückzahlung einer unter Vorbehalt geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2024 - 9 U 124/23
    Rn. 23 Sie verteidigt das landgerichtliche Urteil im Wesentlichen unter Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vortrags, den sie unter erneuter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 23.02.2023 - 9 U 168/21 (veröffentlicht unter BKR 2022, 588 ) - ergänzt.
  • BGH, 20.05.2025 - XI ZR 22/24

    Vorfälligkeitsentschädigung nur bei klarer Berechnungsmethode

    Dass der finanzielle Nachteil im Ausgangspunkt in der Differenz zwischen dem Vertragszins und der Rendite der am Kapitalmarkt erworbenen Papiere mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens entspricht, liegt, wird durch Ziffer 10.2 des Darlehensvertrags dagegen nicht hinreichend klar (so auch OLG Stuttgart, WM 2024, 1215, 1217; aA OLG Rostock, ZIP 2024, 2082, 2083 ff. [hier anhängig unter XI ZR 57/24]; Kalisz, ZIP 2024, 2074 f.;… im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, BKR 2025, 224 Rn. 24 ff. und WM 2025, 705, 706 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 24. Mai 2023 - 13 U 177/22, juris Rn. 16 ff., die sich allerdings mit dem Aspekt der Differenzrechnung nicht auseinandergesetzt haben).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2025 - 17 U 142/23

    Darlehen; Vorzeitige Rückzahlung während der Sollzinsbindung; …

    Auch bedurfte es keiner (weiteren) Erläuterungen dazu, dass sich die Berechnung im Falle einer - in Ziffer 11.1 des Vertrags ausdrücklich vorgesehenen - ordentlichen Kündigung ändern würde (ebenso zu einer identischen Angabe OLG Stuttgart, Urteil vom 7.02.2024 - 9 U 124/23, Rn. 48; OLG Köln…, Urteil vom 24.05.2023 - 13 U 177/22, Rn. 16 ff., vorgelegt als Anlage B 2, Bl. 169 ff. LG; offengelassen insoweit OLG Rostock…, Urteil vom 17.04.2024 - 1 U 24/21, Rn. 14 f.; OLG München…, Urteil vom 19.01.2024 - 19 U 3956/23e, Rn. 74 ff.).
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