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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2012 - L 9 U 154/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,126088
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2012 - L 9 U 154/12 (https://dejure.org/2012,126088)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.09.2012 - L 9 U 154/12 (https://dejure.org/2012,126088)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. September 2012 - L 9 U 154/12 (https://dejure.org/2012,126088)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2012 - L 9 U 154/12
    Eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung, wie sie vom Beschwerdeführer mit der begehrten Verpflichtung der Beschwerdegegnerin zur Ermöglichung einer ärztlichen Untersuchung im Krankenhaus D. durch Dr. E. begehrt wird, ist danach nur dann zu treffen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfGE 79, 69, 74 m. w. N.).
  • OLG Köln, 03.06.2015 - 9 U 176/14

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer …

    Rn. 3 Der Senat hat wiederholt über die von Anlegern der D-Fonds gegen die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherer der mitversicherten Treuhandkommanditistin geltend gemachten Ansprüche entschieden (Urteile vom 19.2.2013 in den Verfahren 9 U 153/12, 9 U 154/12, 9 U 155/12, 9 U 158/12 sowie Zurückweisungsbeschlüsse gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.9.2014 bzw. 7.10.2014 in den Berufungsverfahren 9 U 159/12 und 9 U 160/12).

    Der Bundesgerichtshof hat die gegen die Entscheidungen des Senats vom 19.2.2013 in den Verfahren 9 U 154/12 und 9 U 155/12 eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden mit Beschluss vom 5.3.2014 (IV ZR 110/13 bzw. IV ZR 106/13) zurückgewiesen.

    Dies ist der Fall, wenn bereits aufgrund des klägerischen Vorbringens feststeht, dass der behauptete Haftpflichtanspruch nicht besteht oder mit Einwendungen oder Einreden behaftet ist, die in einem zukünftigen Haftpflichtprozess zur Klageabweisung führen müssen (vgl. Senat, Urteil vom 19.02.2013 - 9 U 154/12 - OLG München, Beschlüsse vom 24.11.2014 und 29.1.2015 - 15 U 2251/14-, Anlage XXX 58).

    Rn. 21 Bedenken gegen die Wirksamkeit der Ausschlussklausel nach § 307 BGB (§ 9 AGBGB) bestehen nicht (vgl. Senat, Urteil vom 19.2.2012 - 9 U 154/12; OLG München, Beschluss vom 24.11.2014 - 15 U 2251/14 - m. w. N., Anlage XXX 58).

    Wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 19.2.2013 (9 U 53/12, 9 U 154/12, 9 U 155/12, 9 U 158/12) sowie in seinen Zurückweisungsbeschlüssen nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO (9 U 159/12, 9 U 60/12) ausgeführt hat, ist es fernliegend, dass mit dem Gebiet des Kapitalanlagerechts umfassend vertraute Spezialisten wie die Geschäftsführer der D2 (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Frau C ist zudem Rechtsanwältin) dem von der Klägerseite behaupteten Rechtsirrtum erlegen sein sollen.

  • OLG München, 27.10.2016 - 23 U 1596/16

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einer Gesellschaft

    Ein rechtliches Interesse der Klagepartei an der Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Deckungsanspruchs ist grundsätzlich deswegen gegeben, weil angesichts der Insolvenz der Co.Treuhandgesellschaft mbH die Anstrengung einer Klage auf Feststellung der Haftpflichtforderung zur Tabelle nur bei Bestehen eines Deckungsanspruchs wirtschaftlich sinnvoll ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.02.2013, 9 U 154/12 - Anlage BLD 5; OLG München, Beschluss vom 24.11.2014, 15 U 2251/14 - Anlage BLD 7).

    Im vorweggenommenen Deckungsprozess des geschädigten Dritten fehlt es am erforderlichen Feststellungsinteresse, wenn bereits aufgrund des klägerischen Vorbringens feststeht, dass der behauptete Haftpflichtanspruch nicht besteht oder mit Einwendungen oder Einreden behaftet ist, die in einem zukünftigen Haftpflichtprozess zur Klageabweisung führen müssen (OLG Köln, Urteil vom 19.02.2013, 9 U 154/12 - Anlage BLD 5; OLG München, Beschluss vom 24.11.2014, 15 U 2251/14 - Anlage BLD 7; so auch OLG München, Beschluss vom 14.04.2016, 13 U 4665/15).

  • OLG Köln, 19.02.2013 - 9 U 155/12

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer …

    Rn. 38 Die zu Informationszwecken beigezogenen Akten 9 U 153/12 OLG Köln = 24 O 483/11 LG Köln, 9 U 158/12 OLG Köln = 24 O 478/11 LG Köln und 9 U 154/12 OLG Köln = 24 O 508/11 LG Köln sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
  • OLG Köln, 19.02.2013 - 9 U 158/12

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer …

    Rn. 50 Die zu Informationszwecken beigezogenen Akten 9 U 153/12 OLG Köln = 24 O 483/11 LG Köln, 9 U 155/12 OLG Köln = 24 O 505/11 LG Köln und 9 U 154/12 OLG Köln = 24 O 508/11 LG Köln sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
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