Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.06.2014 - 9 U 157/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 1
Eintrittspflicht der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater für Pflichtverletzungen im Rahmen einer Treuhandtätigkeit als Treuhandkommanditistin einer Fondsgesellschaft - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater für Pflichtverletzungen i.R.e. Treuhandtätigkeit als Treuhandkommanditistin einer Fondsgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2013 - 20 O 431/12
- OLG Köln, 02.06.2014 - 9 U 157/13
- BGH, 24.06.2015 - IV ZR 248/14
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91
Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2014 - 9 U 157/13
Soweit die Kläger es inhaltlich und rechtlich für nicht nachvollziehbar halten, woraus sich die vom Senat in seinem Hinweisbeschluss erwähnte Bindungswirkung der vom LG Berlin im Haftungsprozess getroffenen Feststellungen ergeben soll, ist anzumerken, dass die aus dem materiellen Leistungsversprechen des Haftpflichtversicherers folgende Bindungswirkung an die im Haftpflichtprozess getroffenen Feststellungen wesentliches Korrektiv des im Haftpflichtversicherungsrecht geltenden Trennungsprinzips ist (BGH VersR 1992, 1504 und ständig); sie bewirkt, dass die im Haftpflichtprozess rechtskräftig getroffenen Feststellungen zur Haftpflichtfrage auch für den Deckungsprozess Gültigkeit haben. - BGH, 09.07.2013 - II ZR 193/11
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2014 - 9 U 157/13
Auf der Grundlage der in dem Urteil des LG Berlin vom 22.12.2011 im Weiteren getroffenen Feststellungen sowie der unstreitigen, u.a. aus dem Anlageprospekt selbst hervorgehenden Erkenntnisse ist ferner im hiesigen Deckungsprozess davon auszugehen, dass sich die Gesellschafterstellung der U nicht in dem treuhänderischen Halten von Beteiligungen der Treugeber erschöpfte, sondern die U auch einen eigenen Anteil hielt und damit nicht nur Treuhandgesellschafterin war, sondern auch "normale" Gesellschafterin (vgl. dazu BGH, Urteil vom 09.07.2013- II ZR 193/11). - LG Köln, 03.07.2013 - 20 O 431/12
Anspruch auf Zahlung aus gepfändeten und überwiesenen Versicherungsansprüchen aus …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2014 - 9 U 157/13
Die Berufung der Kläger gegen das am 03.07.2013 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln, Az. 20 O 431/12, wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
- OLG Köln, 10.04.2017 - 9 U 120/16
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer als …
Rn. 17 Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 6.2.2014 in dem Parallelverfahren 9 U 157/13 ausgeführt hat, hat die Abgrenzung einer - versicherten - reinen Überwachungstreuhänderschaft von einer - nicht versicherten - (auch) geschäftsführenden Treuhand danach zu erfolgen, ob das unternehmerische Risiko allein bei der zu überwachenden Gesellschaft verbleibt unter Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität des Treuhandkommanditisten.Rn. 25 Neben der Stellung der U GmbH als geschäftsführende Treuhänderin ist der Versicherungsschutz nach Ziffer B. V. 1 (1) BBR auch deshalb ausgeschlossen, weil sich die Gesellschafterstellung der U GmbH, wie der Senat bereits in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 2.6.2014 - 9 U 157/13 - ausgeführt hat, nicht in dem treuhänderischen Halten von Beteiligungen der Treugeber erschöpfte.
Der Senat hat bereits in dem den Parteien bekannten Verfahren 9 U 157/13 über Ansprüche von Anlegern der K-Fonds gegen die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherer der mitversicherten Treuhandkommanditistin entschieden (Hinweisbeschluss vom 06.02.2014 sowie Zurückweisungsbeschluss vom 02.06.2014).
- BGH, 15.11.2023 - IV ZR 277/22
Inanspruchnahme einer Vermögens-Haftpflichtversicherung nach Insolvenz der …
In den Fällen, in denen der Versicherungsschutz versagt wurde, lagen jeweils weitergehende Umstände vor, die eine gewerbliche bzw. unternehmerische Tätigkeit und damit eine geschäftsführende Treuhand begründeten, wie etwa das Halten eigennütziger Anteile und/oder ein sich auf das unternehmerische Risiko auswirkender eigener Entscheidungsspielraum (…vgl. OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 17, 21, 24]; OLG München…, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 20 U 438/16, juris Rn. 64;… OLG Köln, Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - 9 U 206/15, juris Rn. 16-20, 23; vom 2. Juni 2014 - 9 U 157/13, juris Rn. 13). - OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
Wirksamkeit des Ausschlusses des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten …
Rn. 16 Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 6.2.2014 in dem Parallelverfahren 9 U 157/13 ausgeführt hat, hat die Abgrenzung einer - versicherten - reinen Überwachungstreuhänderschaft von einer - nicht versicherten - (auch) geschäftsführenden Treuhand danach zu erfolgen, ob das unternehmerische Risiko allein bei der zu überwachenden Gesellschaft verbleibt unter Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität des Treuhandkommanditisten.Rn. 24 Neben der Stellung der U GmbH als geschäftsführende Treuhänderin ist der Versicherungsschutz nach Ziffer B. V. 1 (1) BBR auch deshalb ausgeschlossen, weil sich die Gesellschafterstellung der U GmbH, wie der Senat bereits in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 2.6.2014 - 9 U 157/13 - ausgeführt hat, nicht in dem treuhänderischen Halten von Beteiligungen der Treugeber erschöpfte.
Der Senat hat bereits in dem den Parteien bekannten Verfahren 9 U 157/13 über Ansprüche von Anlegern der K-Fonds gegen die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherer der mitversicherten Treuhandkommanditistin entschieden (Hinweisbeschluss vom 06.02.2014 sowie Zurückweisungsbeschluss vom 02.06.2014).
- OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 206/15
Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater wegen einer …
Rn. 16 Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 6.2.2014 in dem Parallelverfahren 9 U 157/13 ausgeführt hat, hat die Abgrenzung einer - versicherten - reinen Überwachungstreuhänderschaft von einer - nicht versicherten - (auch) geschäftsführenden Treuhand danach zu erfolgen, ob das unternehmerische Risiko allein bei der zu überwachenden Gesellschaft verbleibt unter Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität des Treuhandkommanditisten.Rn. 24 Neben der Stellung der A GmbH als geschäftsführende Treuhänderin ist der Versicherungsschutz nach Ziffer B. V. 1 (1) BBR auch deshalb ausgeschlossen, weil sich die Gesellschafterstellung der A GmbH, wie der Senat bereits in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 2.6.2014 - 9 U 157/13 - ausgeführt hat, nicht in dem treuhänderischen Halten von Beteiligungen der Treugeber erschöpfte.
Der Senat hat bereits in dem den Parteien bekannten Verfahren 9 U 157/13 über Ansprüche von Anlegern der B-Fonds gegen die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherer der mitversicherten Treuhandkommanditistin entschieden (Hinweisbeschluss vom 06.02.2014 sowie Zurückweisungsbeschluss vom 02.06.2014).
- OLG Köln, 05.07.2022 - 9 U 93/21
Ansprüche gegen einen Berufshaftpflichtversicherer; Eröffnung eines …
Ein Mitbestimmungsrecht und eingeräumtes Ermessen eines Treuhandkommanditisten machen eine aufsichtsführende zu einer geschäftsführenden Treuhand (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 02.06.2014 - 9 U 157/13 -, zit. nach juris Rn. 13;… OLG Celle, Urt. v. 02.09.2021 - 8 U 63/21 -, S. 10, n.v.).Die o.g. abweichende Ansicht lässt sich auch nicht auf die insoweit zitierten Entscheidungen des Senats (Beschl. v. 02.06.2014 - 9 U 157/13 -, zit. nach juris; Beschl. v. 29.12.2016 - 9 U 120/16 -, VersR 2017, 1005) sowie des OLG München (…Urt. v. 19.10.2016 - 20 U 438/16 -, zit. nach juris) stützen.
- OLG Köln, 03.06.2015 - 9 U 176/14
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer …
Er ist dann nicht nur Treuhandgesellschafter, sondern auch "normaler" Gesellschafter (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 193/11 - bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2014 - 9 U 157/13, bei juris). - OLG Köln, 22.07.2016 - 9 U 187/15
Wirksamkeit des Ausschlusses des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten …
Der Senat hat bereits in dem Verfahren 9 U 157/13 über Ansprüche von Anlegern der K-Fonds gegen die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherer der mitversicherten Treuhandkommanditistin entschieden (Hinweisbeschluss vom 06.02.2014 sowie Zurückweisungsbeschluss vom 02.06.2014). - LG Köln, 27.04.2016 - 20 O 387/14 Rn. 44 Mit Beschluss vom 02.06.2014 - Az.: 9 U 157/13 - hat das OLG Köln die Berufung der dortigen Kläger gegen das obengenannte Urteil zurückgewiesen.
- LG Köln, 09.09.2015 - 20 O 468/14 Rn. 42 Mit Beschluss vom 02.06.2014 - Az.: 9 U 157/13 - hat das OLG Köln die Berufung der dortigen Kläger gegen das obengenannte Urteil zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2014 - L 14/9 U 157/13 |
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 14.08.2013 - S 3 U 69/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2014 - L 14/9 U 157/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2014 - L 14/9 U 157/13
Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - Az.: B 2 U 1/04 R - Rn. 13 - zitiert nach juris). - BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2014 - L 14/9 U 157/13
Als Vorbereitungshandlung oder vorbereitende Tätigkeit werden Verrichtungen bezeichnet, die der eigentlichen versicherten Tätigkeit vorangehen und ihre Durchführung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 26/03 R, Rn. 16 m.w.N.). - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2014 - L 14/9 U 157/13
Der Antrag des Klägers ist daher als kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage auszulegen (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R - Rn. 11 - zitiert nach juris). - BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2014 - L 14/9 U 157/13
Gegenstand des Berufungsverfahrens ist dabei eine kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 und § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG, mit der unter Aufhebung der Ablehnungsentscheidung der Beklagten die gerichtliche Feststellung begehrt wird, dass der Unfall vom 29. Oktober 2011 ein Arbeitsunfall ist (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - Az.: B 2 U 26/08 R - Rn. 11 - zitiert nach juris).
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