Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - I-9 U 158/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzbegehren von Verlusten gegenüber einem britischen Broker-Unternehmen aufgrund der Einschaltung verschiedener Vermittler bei Börsentermingeschäften; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte aufgrund der Geltendmachung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.07.2008 - 8 O 164/07
- OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - I-9 U 158/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03
Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Es ergibt sich dann die Notwendigkeit, die gesamten Umstände des konkreten Einzelfalls, die möglicherweise auch Grundzüge bestimmter zu missbilligender branchentypischer Handlungsweisen aufzeigen, daraufhin zu untersuchen, ob sich ausreichende Anhaltspunkte für die Beteiligung an einem sittenwidrigen Verhalten ergeben (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).Deshalb hätte die Beklagte die Geschäfte nicht ohne jedwede Vorsorge gegen einen Missbrauch durchführen dürfen, sondern hätte sich über die L., die A. und das W. sowie deren Art der Aufklärung informieren müssen (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3424 f.).
Ob die Hilfeleistung der eigentliche oder einzige Beweggrund des Brokers ist, ob er andere Absichten und Ziele als der Vermittler verfolgt und ob er dessen Handeln möglicherweise sogar innerlich ablehnt, ist für die Haftung demgegenüber unerheblich (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425).
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Die Aussagekraft dieses Hinweises, der schriftlich und in auch für flüchtige Leser auffälliger Form zu erfolgen hat, darf weder durch Beschönigungen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH WM 2005, 28, 29 m.w.N.).Der Schwierigkeit eines solchen Negativbeweises ist aber dadurch Rechnung zu tragen, dass die Gegenpartei die entsprechende Behauptung unter Benennung übersandten Aufklärungsmaterials substantiiert bestreiten und die beweisbelastete Partei sodann die Unrichtigkeit dieser Gegendarstellung beweisen muss (vgl. BGH WM 2005, 28, 29).
- BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Hiernach bezieht sich der Begriff der unerlaubten Handlung auf alle Klagen, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen "Vertrag" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO anknüpfen (vgl. EuGH NJW 2002, 3159; BGH NJW 2008, 2344 f.).Die bloße Möglichkeit konkurrierender vertraglicher Ansprüche begründet keinen Vorrang des Vertragsgerichtsstandes nach Art. 5 Nr. 1 EuGVVO (vgl. BGH NJW 2008, 2344, 2345 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes).
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat bzw. einer unerlaubten Handlung genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig nicht als strafbare bzw. deliktische Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren bzw. deliktischen Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (vgl. BGH, 5. Strafsenat, NJW 2000, 3010, 3011). - BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06
Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann anwendbar, wenn der Geschädigte durch eine unerlaubte Handlung zur Überweisung von Geld bestimmt worden ist (vgl. BGH WM 2008, 291). - BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04
Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
§ 37 a WpHG findet demgegenüber auf konkurrierende Ansprüche aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung keine Anwendung (vgl. BGH NJW 2005, 1579, 1581). - BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05
Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Eine Geringfügigkeit kann bereits bei einem Gesamtaufschlag von 11 % nicht mehr angenommen werden (vgl. BGH WM 2006, 84, 86). - BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03
Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Rn. 57 Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass die Klägerin zu 1) bereits anlageerfahren war, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet hat, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 359, 361; BGH NJW-RR 2004, 484 f.; BGH NJW 2004, 3628, 3629). - BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03
Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Rn. 57 Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass die Klägerin zu 1) bereits anlageerfahren war, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet hat, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 359, 361; BGH NJW-RR 2004, 484 f.; BGH NJW 2004, 3628, 3629). - BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98
Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 9 U 158/08
Rn. 57 Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass die Klägerin zu 1) bereits anlageerfahren war, dass sie sich als anlageerfahren geriert oder dass sie auf eine Aufklärung verzichtet hat, so dass eine individuelle Aufklärung ausnahmsweise entbehrlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 359, 361; BGH NJW-RR 2004, 484 f.; BGH NJW 2004, 3628, 3629). - BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02
Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios; …
- BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92
Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung
- OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - 15 U 59/07
Haftung des gewerblichen Vermittlers von Terminoptionen für den Verlust der …
- EuGH, 10.06.2004 - C-168/02
Kronhofer
- EuGH, 17.09.2002 - C-334/00
Tacconi - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummern 1 und 3 - Besondere …
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
- BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer …
- BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen …
- BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96
Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften
- BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95
Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei …
- LG Düsseldorf, 29.07.2008 - 8 O 418/07
Internationale Zuständigkeit eines Gerichts bei Beteiligung eines Beklagten an …
- LG Düsseldorf, 07.12.2012 - 15 O 617/09
Schadensersatzanspruch einer kreisfreien Stadt gegen eine öffentliche Landesbank …
Es war offensichtlich, dass Gewinn und Verlust der Swaps in erster Linie von der für jedermann ungewissen Entwicklung des maßgeblichen Referenzzinssatzes abhingen, so dass ein gesonderter Hinweis auf diese Unwägbarkeiten überflüssig war (OLG Frankfurt…, Urteil vom 30.12.2009 - 23 U 175/08, Juris, Rn. 73; vgl. auch BGH…, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 182/10, Juris, Rn. 54; a.A. wohl OLG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2010 - 9 U 158/08, Juris, Rn. 81 ff.; OLG Koblenz…, Urteil vom 14.01.2010 - 6 U 170/09, Juris, Rn. 52 ff.).
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