Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 9 U 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 355 BGB
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.12.2015 - 25 O 706/15
- OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 9 U 2/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 9 U 2/16
Der von den Klägern angeführten Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) bzw. der Entscheidung vom 15.02.2011 (Az. XI ZR 148/10) lägen andere Fallkonstellationen zugrunde.Sie hielten an ihrer Auffassung fest, dass die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung gleichlautend irreführend sei wie die Belehrungen in den vom Bundesgerichtshofs entschiedenen Rechtsstreitigkeiten zu den Aktenzeichen XI ZR 33/08 und XI ZR 148/10.
Zutreffend ist das Landgericht in diesem Zusammenhang auch davon ausgegangen, dass die von den Klägern angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den Aktenzeichen XI ZR 33/08 und XI ZR 148/10 eine andere Fallgestaltung betreffen.
- BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10
Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 9 U 2/16
Der von den Klägern angeführten Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) bzw. der Entscheidung vom 15.02.2011 (Az. XI ZR 148/10) lägen andere Fallkonstellationen zugrunde.Sie hielten an ihrer Auffassung fest, dass die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung gleichlautend irreführend sei wie die Belehrungen in den vom Bundesgerichtshofs entschiedenen Rechtsstreitigkeiten zu den Aktenzeichen XI ZR 33/08 und XI ZR 148/10.
Zutreffend ist das Landgericht in diesem Zusammenhang auch davon ausgegangen, dass die von den Klägern angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den Aktenzeichen XI ZR 33/08 und XI ZR 148/10 eine andere Fallgestaltung betreffen.
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15
Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 9 U 2/16
Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend eine in diesem Punkt vergleichbare Widerrufsbelehrung auch ausdrücklich als ordnungsgemäß angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2015, Az. XI ZR 501/15, Rdn. 29).
- OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
Widerrufbelehrung der Bank
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15) nicht zu beanstanden ist. - OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
Widerrufbelehrung der Bank_001
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16 ) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16 ; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15 ) nicht zu beanstanden ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".