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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 05.04.2017 | OLG Stuttgart, 13.03.2017

Rechtsprechung
   KG, 12.06.2020 - 9 U 2/17 Baul   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23281
KG, 12.06.2020 - 9 U 2/17 Baul (https://dejure.org/2020,23281)
KG, Entscheidung vom 12.06.2020 - 9 U 2/17 Baul (https://dejure.org/2020,23281)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2020 - 9 U 2/17 Baul (https://dejure.org/2020,23281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 24 Abs 1 S 1 Nr 4 BauGB, § 27a Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB
    Zulässige Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten bei dessen Verwendungsabsicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 11, 24, 27a
    Gemeindliches Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten, Verpflichtung des Dritten zur Verwendung in Schriftform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18

    OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin

    Auszug aus KG, 12.06.2020 - 9 U 2/17
    Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten eines Dritten ist das Einverständnis des Dritten und darüber hinaus dessen Verpflichtung zu der mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckten Verwendung (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2019 - OVG 10 B 9.18 -, Rn. 92, juris).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 205/16

    Vertrag über Beratungsleistungen in der Logistikbranche: Anforderungen an die …

    Auszug aus KG, 12.06.2020 - 9 U 2/17
    Zwar genügt eine Partei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 205/16 -, Rn. 7, juris, m.w.N.) ihrer Darlegungslast schon dann, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen.
  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 351 O 1/19

    Baulandverfahren: Sachliche Zuständigkeit der Baulandkammer; Teilaufhebung eines …

    Ein Verwaltungsakt ist teilbar, wenn der in Frage stehende Teil nicht mit den übrigen Teilen des Verwaltungsakts in einem untrennbaren Zusammenhang steht, sondern die übrigen Teile auch als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsinhalt zu verändern (…OLG Brandenburg, Urt. v. 10.2.2021, 18 U 1/18, juris Rn. 90; KG Berlin, Urt. v. 12.6.2020, 9 U 2/17 Baul, juris Rn. 67;… allgemein zum Verwaltungsrecht BVerwG, Beschl. v. 1.7.2020, 3 B 1/20, juris Rn. 14).

    Rn. 33 Vor diesem Hintergrund enthält der Bescheid zwei selbstständige Regelungen, nämlich zum einen die Ausübung des Vorkaufsrechts und zum anderen die Herabsetzung des Kaufpreises nach § 28 Abs. 3 BauGB (vgl. auch KG Berlin, Urt. v. 12.6.2020, 9 U 2/17 Baul, juris Rn. 68).

  • BGH, 24.11.2022 - III ZR 217/20

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zugunsten eines Dritten: …

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Senats für Baulandsachen des Kammergerichts vom 12. Juni 2020 - 9 U 2/17 Baul - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • VK Rheinland, 29.04.2024 - VK 40/23

    Nachprüfungsverfahren ist kein Bauprozess!

    z.B. OLG Düsseldorf, Urt.v. 27.04.2018 - I-22 U 93/17 - OLG Oldenburg, Urt.v. 28.09.2018 - 11 U 41/17 - KG, Urt.v. 12.06.2020 - 9 U 2/17 Baul - OLG Frankfurt, Urt.v. 29.12.2020 - 5 U 231/19 - Urt.v. 21.12.2023 - 15 U 211/21 - OLG München, Urt.v. 15.06.2021 - 9 U 631/20 Bau - zum Verwaltungsprozess s. z.B. OVG NRW, Beschl.v. 11.10.2011 - 14 A 2726/09 - Beschl.v. 07.11.2011 - 19 A 2389/10 -.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.04.2017 - 9 U 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,72643
OLG Stuttgart, 05.04.2017 - 9 U 2/17 (https://dejure.org/2017,72643)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.04.2017 - 9 U 2/17 (https://dejure.org/2017,72643)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. April 2017 - 9 U 2/17 (https://dejure.org/2017,72643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wählt der Insolvenzverwalter Erfüllung, muss er vorhandene Baumängel beseitigen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wählt der Insolvenzverwalter Erfüllung, muss er vorhandene Baumängel beseitigen! (IBR 2019, 617)

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 9 U 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,72437
OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 9 U 2/17 (https://dejure.org/2017,72437)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2017 - 9 U 2/17 (https://dejure.org/2017,72437)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2017 - 9 U 2/17 (https://dejure.org/2017,72437)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Wählt der Insolvenzverwalter Erfüllung, muss er Baumängel beseitigen!

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 156/13

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 9 U 2/17
    So hat der Bundesgerichtshof etwa entschieden, dass der Bauträger Gewährleistungsansprüchen selbst dann den Verjährungseinwand nicht entgegen halten kann, wenn die entsprechenden Ansprüche nur eines Wohnungseigentümers nicht verjährt sind (BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 156/13).

    des gesamten Gemeinschaftseigentums hat (vgl. wiederum BGH, Urteil vom 25.0.22016 - VII ZR 156/13).

    Letztlich hat auch der Bundesgerichtshof in der o. g. Entscheidung (Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 156/13) nicht zwischen verschiedenen Arten von Mängeln am Gemeinschaftseigentum unterschieden.

  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 9 U 2/17
    Neu i. d. S. ist Vorbringen nicht nur dann, wenn es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz gar nicht vorgebracht und daher im Urteil nicht berücksichtigt wurde, sondern auch dann, wenn es im ersten Rechtszug sehr allgemein gehalten oder nur angedeutet wurde, und in zweiter Instanz erstmals substantiiert wurde (st. Rspr., s. nur BGH, Urteile vom 19.02.2016 - V ZR 216/14 und vom 11.04.- - I ZR 61/12; vgl. derselbe, Beschlüsse vom 16.08.2016 - VIII ZR 178/15, und vom 15.07.2014 - VI ZR 176/13).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04

    Behandlung einer aufschiebenden bedingten Verfügung in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 9 U 2/17
    Durch diese Erklärung haben sie die Qualität von originären Forderung gegen die Masse erlangt (vgl. nur Uhlenbruck, Wegener, § 103, Rn. 9 s. auch BGH, Urteile vom 17.11.2005 - IX ZR 162/04, und vom 01.03.2007 - IX ZR 81/05).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 178/15

    Gehörsverletzung: Wahrunterstellung nur eines unwesentlichen Teils des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 9 U 2/17
    Neu i. d. S. ist Vorbringen nicht nur dann, wenn es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz gar nicht vorgebracht und daher im Urteil nicht berücksichtigt wurde, sondern auch dann, wenn es im ersten Rechtszug sehr allgemein gehalten oder nur angedeutet wurde, und in zweiter Instanz erstmals substantiiert wurde (st. Rspr., s. nur BGH, Urteile vom 19.02.2016 - V ZR 216/14 und vom 11.04.- - I ZR 61/12; vgl. derselbe, Beschlüsse vom 16.08.2016 - VIII ZR 178/15, und vom 15.07.2014 - VI ZR 176/13).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 9 U 2/17
    Durch diese Erklärung haben sie die Qualität von originären Forderung gegen die Masse erlangt (…vgl. nur Uhlenbruck, Wegener, § 103, Rn. 9 s. auch BGH, Urteile vom 17.11.2005 - IX ZR 162/04, und vom 01.03.2007 - IX ZR 81/05).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 61/12

    Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 9 U 2/17
    Neu i. d. S. ist Vorbringen nicht nur dann, wenn es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz gar nicht vorgebracht und daher im Urteil nicht berücksichtigt wurde, sondern auch dann, wenn es im ersten Rechtszug sehr allgemein gehalten oder nur angedeutet wurde, und in zweiter Instanz erstmals substantiiert wurde (st. Rspr., s. nur BGH, Urteile vom 19.02.2016 - V ZR 216/14 und vom 11.04.- - I ZR 61/12; vgl. derselbe, Beschlüsse vom 16.08.2016 - VIII ZR 178/15, und vom 15.07.2014 - VI ZR 176/13).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 176/13

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei Zurückweisung eines bereits …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 9 U 2/17
    Neu i. d. S. ist Vorbringen nicht nur dann, wenn es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz gar nicht vorgebracht und daher im Urteil nicht berücksichtigt wurde, sondern auch dann, wenn es im ersten Rechtszug sehr allgemein gehalten oder nur angedeutet wurde, und in zweiter Instanz erstmals substantiiert wurde (st. Rspr., s. nur BGH, Urteile vom 19.02.2016 - V ZR 216/14 und vom 11.04.- - I ZR 61/12; vgl. derselbe, Beschlüsse vom 16.08.2016 - VIII ZR 178/15, und vom 15.07.2014 - VI ZR 176/13).
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