Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.05.2009 - I-9 U 219/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Straßenbaum, Rückschnitt, Früchte, Parkplatz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 34 GG, §§ 823, 249 BGB, 9, 9a StrWG NRW
Straßenbaum, Rückschnitt, Früchte, Parkplatz - Judicialis
GG Art. 34; ; BGB § 249; ; BGB § 823; ; StrWG NRW § 9; ; StrWG NRW § 9a
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schäden an Kraftfahrzeug durch herabfallende Früchte
- rabüro.de
Zur Haftung für Kfz-Schaden durch herabfallende Baumfrüchte (hier: Eicheln)
- RA Kotz
Rückschnitt Straßenbaum - Verkehrssicherungspflicht für herabfallende Früchte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht beim Rückschnitt von Straßenbäumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hugo-gebhard.de (Kurzmitteilung/Auszüge/Zusammenfassung)
Herabfall
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schulparkplatz: Auto unter einer Eiche abgestellt - Wenn Eicheln das Auto beschädigen, haftet dafür nicht der Schulträger
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Verkehrsicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Karosserieschäden durch herabfallende Eicheln - PKW-Eigentümer hat kein Anspruch auf Schadenersatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht beim Rückschnitt von Straßenbäumen
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 08.09.2008 - 6 O 222/08
- OLG Hamm, 19.05.2009 - I-9 U 219/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 537
- NZV 2010, 297
Wird zitiert von ... (8)
- AG Frankfurt/Main, 10.11.2017 - 32 C 365/17
Walnüsse fallen auf Auto: Grundstückseigentümer haftet nicht für Schäden
Bei dem Fruchtfall handelt es sich insofern um eine natürliche Gegebenheit, die als allgemeines Lebensrisiko hinzunehmen ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2002 - 4 U 100/02; OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2009 - I - 9 U 219/08).Hinzu kommt der Aspekt, dass eine solche Maßnahme schon aus ökologischen Gründen nicht wünschenswert ist, da damit in vielen innerstädtischen Bereichen eine Begrünung mit Früchte tragenden Bäumen wie zum Beispiel auch Eichen, Kastanien oder Walnüssen nahezu ausgeschlossen wäre (…vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2009 - 9 U 219/08).
- OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
Pflicht eines börsennotierten Unternehmens zur Veröffentlichung von …
Rn. 79 b) Ein Anspruch auf dieser Grundlage scheidet aber schon deshalb aus, weil es sich bei der Pressemitteilung der Beklagten vom 20. Juli 2007 - auf die eine Haftung insoweit allenfalls gestützt werden könnte - bereits nicht um eine Ad-hoc-Mitteilung im Sinne des § 15 WpHG gehandelt hat (Senat, Urteil vom 10. September 2009, I-6 U 14/09, S. 18 f.; ebenso z.B. auch der 9. Zivilsenat in seinem Urteil vom 29. Juni 2009, I-9 U 219/08, S. 20 und der 15. Zivilsenat in seinem Urteil vom 27. Januar 2010, I-15 U 230/09, Seite 11). - AG Coburg, 28.11.2019 - 12 C 1657/19
Kein Geld für Fahrzeugschäden durch Baumharz: Zur Verantwortlichkeit des …
Der Sicherungspflichtige muss weder für die dem Verkehr bekannten natürlichen Eigenschaften noch für auf Naturgewalten beruhende besondere Gefahren einstehen (OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2009, 9 U 219/08).
- AG Siegburg, 15.12.2011 - 102 C 157/11
Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht durch die Verhinderung des Herabfallens …
Es handelt sich bei dem Fruchtfall um eine natürliche Gegebenheit, die als allgemeines Lebensrisiko hinzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2002 - 4 U 100/02; OLG Hamm, Urteil vom 19.5.2009 - I - 9 U 219/08; AG Gütersloh, Urteil vom 23.1.2008 - 10 C 1549/07; Schneider, Versicherungsrecht 2007, 743 [Juris]). - LG Coburg, 25.02.2020 - 33 S 1/20 Gemessen an den Vorteilen der Begrünung von Verkehrsflächen und des zu seiner Vermeidung nötigen Aufwands ist das Risiko aus dem Fruchtfall tragbar, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2009, Az. 9 U 219/08.
- LG Duisburg, 25.10.2013 - 6 O 106/13
Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde im Zusammenhang mit der …
In solchen Fällen liegt eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nur vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefährdung für Dritte hinweisen (vgl. Schneider, Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit von Bäumen, VersR 2007, 743 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2009, I-9 U 219/08, Rz. 8, NJW-RR 2010, 297 f.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.10.2002, 4 U 100/02, Rz. 12, MDR 2003, 28; AG Gütersloh, Urteil vom 23.01.2008, 10 C 1549/07, MDR 2008, 1102). - LG Bonn, 22.02.2023 - 1 O 272/22 Insbesondere kann sich der Verkehrsteilnehmer auf dieses bekannte Risiko leicht einstellen, indem er das Parken unter hohen früchtetragenden Bäumen in der betreffenden Jahreszeit vermeidet (OLG Hamm, Urteil vom 19. Mai 2009 - I-9 U 219/08 -, Rn. 10, juris).
- AG Gummersbach, 16.11.2012 - 11 C 211/12
Vorliegen einer unerlaubten Handlung beim Fall eines Fichtenzapfens auf einen Pkw
Rn. 15 Das Gericht teilt die insbesondere auf dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.05.2009 - 9 U 219/08 - beruhende und in der o.a. Klageerwiderung dargelegte Ansicht der Beklagtenvertreter, das gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln und Unterlassen entstehen, sondern auf Gegebenheiten der Natur beruhen, als unvermeidbar und daher eigenes Risiko hingenommen werden müssen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Gefahrerhöhung in der Einbruchdiebstahlsversicherung: Anzeigepflicht für anhaltende Schutzgelderpressungen
- Wolters Kluwer
Gewährung einer umfassenden Schadensfalldeckung bei unterlassener vorvertraglicher Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers einer Einbruchsdiebstahlsversicherung wegen der sich aus einer Schutzgelderpressung ergebenen Gefahrerhöhung; Abweichende Kategorisierung einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.10.2008 - 415 O 48/08
- OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
- BGH, 16.06.2010 - IV ZR 229/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339).Soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie gegeneinander abzuwägen (BGH, VersR 2004, 895 f.).
- LG Hamburg, 20.10.2008 - 415 O 48/08
Der Kläger verlangt Deckung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung....
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 15 für Handelssachen - 415 O 48/08 - vom 20.10.2008 wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 15 für Handelssachen - 415 O 48/08 - vom 20.10.2008 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.
- BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80
Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339).
- BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97
Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung (anzeigepflichtige Gefahrerhöhung)
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
Eine Gefahrerhöhung im Sinne von § 23 VVG a.F. liegt dann vor, wenn nach Vertragsschluss gegenüber dem darin übernommenen Risiko Umstände von einer gewissen Dauer eintreten, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens generell zu fördern geeignet sind (BGH VersR 1999, 484). - BGH, 06.06.1990 - IV ZR 142/89
Rechtsfolgen der Veräußerung der versicherten Sache
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339). - OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04
Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339). - OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 14 U 6/96
Ausgestaltung der Leistungspflichten einer Hauratsversicherung; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
Auch der Senat vermag insoweit den Auffassungen des OLG Karlsruhe (VersR 1998, 625 f) sowie von Prölss (NVersZ 2000, 153, 156 ff), die in der Drohung oder in dem entsprechenden Entschluss, einen (Vandalismus-) Schaden herbeizuführen, keine anzeigepflichtige, sondern eine mitversicherte Gefahrerhöhung sehen (a.A OLG Koblenz r+s 1988, 303), jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht zu folgen. - OLG Koblenz, 02.11.1987 - 12 U 1705/86
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
Auch der Senat vermag insoweit den Auffassungen des OLG Karlsruhe (VersR 1998, 625 f) sowie von Prölss (NVersZ 2000, 153, 156 ff), die in der Drohung oder in dem entsprechenden Entschluss, einen (Vandalismus-) Schaden herbeizuführen, keine anzeigepflichtige, sondern eine mitversicherte Gefahrerhöhung sehen (a.A OLG Koblenz r+s 1988, 303), jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
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