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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.04.2000 - 9 U 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9052
OLG Hamm, 14.04.2000 - 9 U 3/00 (https://dejure.org/2000,9052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2000 - 9 U 3/00 (https://dejure.org/2000,9052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2000 - 9 U 3/00 (https://dejure.org/2000,9052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 618
    Verkehrssicherungspflicht auf einem Betriebsgelände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Haftungsablösung ; Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ; Schaffung einer Gefahrenquelle; Begriff der ahilfebürftigen Gefahr; Bestehen einer allgemeinen Räum- und Streupflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 375
  • NZA-RR 2000, 648
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03

    Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder …

    Hingegen sind im übrigen die Vorschriften über den Versicherungsschutz in den hier maßgeblichen Punkten der Sache nach nicht verändert worden (vgl. BSG, HVBG-Info 2000, 2316, 2318; HVBG-Info 2002, 1175, 1180; OLG Hamm, OLGR 2000, 171; NJW-RR 2002, 1317, 1318; NJW-RR 2003, 239, 240 f.; OLG Koblenz, VersR 2002, 574 f.; RIW 2002, 880, 882; Urteil vom 5. Mai 2003 - 12 U 291/02 - mit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisendem Senatsbeschluß vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 162/03).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 9 U 53/15

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von §§ 106 Abs. 3 , 104 SGB VII

    Auch der Senat hat in Betracht gezogen, einem Werkvertrag über die Lieferung und Montage einer Kühlstreckeneinhausung drittschützende Wirkung zugunsten der Arbeitnehmer des Lieferanten beizulegen, dies jedoch letztendlich offengelassen (Urteil vom 14.04.2000, 9 U 3/00).
  • OLG Hamm, 02.07.2002 - 9 W 1/02

    Haftungsbeschränkung gem. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII greift nicht bei Verletzung …

    Nach § 106 Abs. 3 Fall 3 SGB VII haften auch die "für mehrere" (d.h. verschiedene) "Unternehmen tätigen Versicherten, die vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichten, untereinander" - von vorsätzlich herbeigeführten oder bei "Wegeunfällen" (nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII) entstandenen Verletzungen abgesehen - nur nach den Vorschriften des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts, Dabei wird jedoch für das Vorliegen einer "gemeinsamen Betriebsstätte" ein bewußtes Miteinander im Arbeitsablauf und ein aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen gefordert (…BGH Urt. v. 17.10.2000 = NJW 2001, 443;… Urt. v. 23.01.2001 = VersR 2001, 372; vgl. auch Senatsurt. v. 14.04.2000 - 9 U 3/00 = r+s 2000, 286 287).

    Dieser - von beiden Parteien nicht erwähnte - Freistellungsgrund liegt hier nicht vor, da der Kläger mit seiner Anlieferung von Waren auf dem Betriebsgelände der Beklagten seine eigenen wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen hat und daher weder für das Unternehmen der Beklagten tätig geworden ist noch in einem zu diesem Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung gestanden hat (zu den Voraussetzungen dieses Tatbestandes vgl. Senatsurt. v. 14.04.2000 - 9 U 3/00 aaO) .

  • OLG Jena, 30.08.2010 - 9 U 235/10

    Schadensersatzansprüche eines Leiharbeiters gegen den Auftraggeber eines …

    Ist der Geschädigte Arbeitnehmer nicht Arbeitnehmer des Unfallbetriebs kommt es für die Frage, ob die Tätigkeit zum Zeitpunkt des Unfallereignisses dem Stammbetrieb oder dem Leihbetrieb zuzuordnen ist darauf an, welches konkrete Gepräge die Tätigkeit aufwies (OLG Köln MDR 2002, 91 f.; OLG Hamm OLGR 2000, 171 ff.).
  • LAG Hamm, 30.07.2001 - 19 Sa 259/01

    Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses nach § 104 Abs. 1 Siebtes Sozialgesetzbuch …

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  • LG Dortmund, 26.10.2005 - 3 O 628/03

    Geltung des § 17 BGV C 22 bei Arbeitsunfall im Zusammenhang mit der Errichtung …

    Die sinngemäße Anwendung der §§ 618, 619 BGB (a.F.) entspricht ständiger Rechtsprechung (OLG Hamm, NZA-RR 2000, 648).
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