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Weitere Entscheidung unten: KG, 25.01.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10914
OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10 (https://dejure.org/2010,10914)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.2010 - 9 U 35/10 (https://dejure.org/2010,10914)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 2010 - 9 U 35/10 (https://dejure.org/2010,10914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der nachgeschobenen mit den ursprünglichen Kündigungsgründen erforderlich (BGH, NJW 2004, 1528; BB 2005, 1698;… Staudinger-Preis, BGB, 2002, § 626, Rdnr. 66, m.w.Nachw.).

    Allerdings wird bei Fehlen eines solchen Zusammenhangs mit Blick auf § 626 Abs. 2 BGB verlangt, dass dem Kündigenden die nachgeschobenen Kündigungsgründe im Zeitpunkt der Kündigungserklärung nicht schon länger als zwei Wochen bekannt waren (BGH, NJW 2004, 1528, 1529; WM 1978, 1123).

    Rn. 109 Für das Nachschieben dieses sachlich anders gelagerten Kündigungsgrundes liegt die notwendige Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung (vgl. dazu BGH, BB 2004, 64; 2005, 1698) vom 26.03.2010 vor (K 25).

    Auf die Einhaltung der Ausschlussfrist kommt es gem. § 626 Abs. 2 BGB beim Nachschieben von Kündigungsgründen nicht an (BGHZ 157, 151).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    dem Arbeitnehmer/Dienstverpflichteten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (st. Rspr.: vgl. BAG, NZA 2008, 809, 810 m.w.Nachw.).

    Der Dienstverpflichtete muss die Möglichkeit haben, bestimmte, zeitlich und räumlich eingegrenzte Tatsachen zu bestreiten oder den Verdacht entkräftende Tatsachen zu bezeichnen und so zur Aufhellung der für den Dienstherrn im Dunkeln liegenden Geschehnisse beizutragen (BAG, NZA 2008, 809, 810;… BeckOK BGB-Fuchs, § 626, Rdnr. 49).

    Erklärt er sogleich, er werde sich zum Vorwurf nicht äußern und nennt er auch für seine Verweigerung keine relevanten Gründe, dann muss der Dienstherr den Mitarbeiter im Rahmen seiner Anhörung nicht über die Verdachtsmomente näher informieren (vgl. BAG, NZA 2008, 809, 810 f.).

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03

    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der nachgeschobenen mit den ursprünglichen Kündigungsgründen erforderlich (BGH, NJW 2004, 1528; BB 2005, 1698;… Staudinger-Preis, BGB, 2002, § 626, Rdnr. 66, m.w.Nachw.).

    Rn. 109 Für das Nachschieben dieses sachlich anders gelagerten Kündigungsgrundes liegt die notwendige Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung (vgl. dazu BGH, BB 2004, 64; 2005, 1698) vom 26.03.2010 vor (K 25).

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    Er muss alle erheblichen Umstände angeben, aus denen er den Verdacht ableitet (BAG NZA-RR 2008, 344, 346 m.w.Nachw.).

    Die fehlende Bereitschaft, an der Aufklärung mitzuwirken, kann sich auch aus dem späteren Verhalten des Dienstverpflichteten ergeben (vgl. BAG, NZA-RR 2008, 344, 346 m.w.Nachw.;… BeckOK BGB-Fuchs, Stand: 01.05.2010, § 626, Rdnr. 49).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    Die Anhörung ist, soweit sie durchführbar ist, Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung (BAG, NZA 1986, 674; AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 39).

    Rn. 116 Bereits wegen schuldhafter Verletzung dieser sich aus der Aufklärungspflicht ergebenden Anhörungspflicht ist die auf den Verdacht einer strafbaren Handlung bzw. eines pflichtwidrigen Verhaltens der Beklagten gestützte Kündigung unwirksam (vgl. BAG, NZA 1986, 674).

  • BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01

    Nachweis der Vertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    Dies gilt auch für Fälle der Gesamtvertretung (vgl. BGH, NJW 2002, 1194;… BeckOK BGB-Habermeier, Stand: 01.05.2010, § 174, Rdnr. 2 f., m.w.Nachw.).

    Dem entspricht es, dass ein Recht zur Zurückweisung nicht nur besteht, wenn eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht nicht vorgelegt wird, sondern auch dann, wenn die Rechtsmacht des Vertreters auf einer Ermächtigung beruht, die von einer eingetragenen organschaftlichen Vertretungsmacht abweicht (BAG, LM BGB § 174 Nr. 4 m. Anm. Hueck; BGH, NJW 2002, 1194 ).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    Unter diesen Umständen kann auch ein sich in diesem Zusammenhang entwickelndes vertrauliches Gespräch unter Arbeitskollegen, selbst wenn es sich auf Gerüchte stützt und teilweise einen diffamierenden Inhalt hat, nicht ohne Weiteres als grobe Pflichtverletzung angesehen werden, solange die Gesprächsteilnehmer darauf vertrauen konnten, dass ihre Äußerungen nicht nach außen getragen werden und sich nicht betriebsschädigend auswirken (vgl. BAG, NZA 2010, 271; DB 2003, 1797; Hess. LAG, NZA-RR 2007, 245).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    Rn. 105 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Kündigungsgründe, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits bei Ausspruch der Kündigung entstanden sind (vgl. BAG, NJW 2008, 1097, m.w.Nachw.).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    Auch für die Verdachtskündigung gilt, dass der Kündigungsberechtigte, der noch Ermittlungen durchgeführt hat, als für die Einhaltung der Ausschlussfrist darlegungs- und beweispflichtige Partei darlegen muss, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG, NZA 2007, 744).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
    Rn. 87 Eine Anhörung ist nur entbehrlich, wenn der Dienstverpflichtete nicht bereit ist, sich zu den Verdachtsgründen substantiiert zu äußern (BAG, BB 1987, 2020).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung - …

  • LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung eines Vorgesetzten - Schwerbehinderung - …

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91

    Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 71/90

    Übermittlung; Faxkopie; Vollmachtsurkunde

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • RG, 12.10.1910 - III 60/10

    Ist die Vorschrift des § 174 BGB. auf den Fall eines vom Vormunde (Pfleger) …

  • OLG Hamm, 09.09.1987 - 20 U 161/87

    Versicherungsvertragsrechtliche Ausgestaltung des Kündigungsrechts bzgl. eines …

  • OLG Düsseldorf, 06.12.1991 - 22 U 114/91
  • OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers …

    Rn. 13 Die Feststellung der Unwirksamkeit der ersten vier außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 8.07.2009, 15.07.2009, 7.09.2009 und 13.10.2009 ist Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm -10 O 131/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 35/10 - , die weiteren außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 13.11.2009 und 19.11.2009 sind Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm - 10 O 164/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 37/10 -.

    Rn. 16 Die Beklagte wiederholt in diesem Zusammenhang ihre Ausführungen aus den Berufungsbegründungen in den genannten Berufungsverfahren beim OLG Stuttgart (9 U 35/10 und 9 U 37/10).

    Insoweit wird auf die Senatsurteile vom 29.09.2010 verwiesen . Der Senat hat als Berufungsgericht in den Verfahren 9 U 35/10 (Kündigung Nr. 1- 4) sowie 9 U 37/10 (Kündigung Nr. 5, 6) die Berufung der Beklagten jeweils zurückgewiesen, weil es die Auffassung des Landgerichts, sämtliche Kündigungen seien unwirksam, für richtig befunden hat.

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Rechtsprechung
   KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12387
KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10 (https://dejure.org/2011,12387)
KG, Entscheidung vom 25.01.2011 - 9 U 35/10 (https://dejure.org/2011,12387)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 9 U 35/10 (https://dejure.org/2011,12387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 InsO, § 1 Abs 4 EAEG, § 1 Abs 5 EAEG, § 3 Abs 1 EAEG, § 4 Abs 1 EAEG
    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit für durch Aussonderungsrechte gesicherte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften; Kürzung um im Rahmen eines "Schneeballsystems" gezahlter Bestandsprovision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme der Einlagensicherung in der Insolvenz des Beteiligungsunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inanspruchnahme der Einlagensicherung in der Insolvenz des Beteiligungsunternehmens

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 49/10

    BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs- …

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Über die Revision des Insolvenzverwalters hiergegen hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden (BGH, IX ZR 49/10).

    Rn. 88 Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Rechtsstreit eines Anlegers der P. GmbH gegen den Insolvenzverwalter festgestellt, dass Aussonderungsrechte des Anlegers an den Sammeltreuhandkonten der P. GmbH bestehen (Urteil vom 11.02.2010, 16 U 176/09, ZIP 2010, 437, 438 ff; nicht rechtskräftig, Revision BGH - IX ZR 49/10).

    Rn. 92 cc) Die Beklagte brauchte über das Bestehen der Aussonderungsrechte der Anleger gegen den Insolvenzverwalter ebenso wenig wie das Landgericht selbst zu entscheiden, sondern kann zunächst die höchstrichterliche Klärung der insolvenzrechtlichen Fragen in dem anhängigen Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH, IX ZR 49/10) abwarten.

    Die Rechtsfrage, ob Anleger der P. GmbH wie der Kläger, deren Gelder auf Sammeltreuhandkonten verwahrt wurden, im Insolvenzfall durch eine eigenes Aussonderungsrecht nach § 47 InsO geschützt werden, ist höchstrichterlich auch noch nicht geklärt (OLG Frankfurt, ZIP 2010, 437 ff; nicht rechtskräftig, Revision BGH, IX ZR 49/10; vgl. Hinweis des BGH, Urteil v. 22.06.2010, VI ZR 212/09, WM 2010, 1393, juris, Tz. 30).

    Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung, die als Behörde gilt, darf deshalb bis zur höchstrichterlichen Klärung der damit verbundenen streitigen Rechtsfragen in dem beim Bundesgerichtshof anhängigen "Musterprozess" eines Anlegers gegen den Insolvenzverwalter der P. GmbH (BGH, IX ZR 49/10) mit der Bescheidung jedenfalls abwarten (vgl. BGH…, Beschluss vom 25.02.1982, III ZR 34/81, WM 1982, 564, juris, Rn. 3).

    Die Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung erläutert, dass das beim Bundesgerichtshof anhängige Revisionsverfahren (IX ZR 49/10) alle Konten der P. GmbH erfasst, an denen Aussonderungsrechte der Anleger möglich sind, so dass insgesamt eine abschließende Klärung der Problematik zu erwarten ist, ob Anleger zur Geltendmachung von Aussonderungsrechten berechtigt sind.

  • OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 16 U 176/09

    Aussonderungsrecht am Kapitalanlagekonto

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Die hiergegen gerichtete Berufung des Insolvenzverwalters wies das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 11. Februar 2010 (16 U 176/09, ZIP 2010, 437) zurück mit der Begründung, bei den Einzahlungs- und Brokerkonten handele es sich um Treuhandkonten, die der Aussonderung der Anleger unterliegen.

    Solange die Rechtsfrage, ob den Anlegern ein Aussonderungsrecht zusteht oder nicht, die vom Oberlandesgericht Frankfurt in einem Rechtsstreit einer Anlegerin gegen den Insolvenzverwalter bejaht wurde (Urteil v. 11.02.2010, 16 U 176/09, ZIP 2010, 437 ff.), höchstrichterlich nicht geklärt ist, ist die Beklagte an der abschließenden Prüfung und Feststellung des weiteren Entschädigungsanspruchs im Entschädigungsverfahren gehindert.

    Rn. 88 Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Rechtsstreit eines Anlegers der P. GmbH gegen den Insolvenzverwalter festgestellt, dass Aussonderungsrechte des Anlegers an den Sammeltreuhandkonten der P. GmbH bestehen (Urteil vom 11.02.2010, 16 U 176/09, ZIP 2010, 437, 438 ff; nicht rechtskräftig, Revision BGH - IX ZR 49/10).

    Der Insolvenzverwalter hat den Anspruch auch nicht endgültig abgelehnt, sondern wartet zunächst den Ausgang der Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ab (ZIP 2010, 437, 438 ff.).

    Die Rechtsfrage, ob Anleger der P. GmbH wie der Kläger, deren Gelder auf Sammeltreuhandkonten verwahrt wurden, im Insolvenzfall durch eine eigenes Aussonderungsrecht nach § 47 InsO geschützt werden, ist höchstrichterlich auch noch nicht geklärt (OLG Frankfurt, ZIP 2010, 437 ff; nicht rechtskräftig, Revision BGH, IX ZR 49/10; vgl. Hinweis des BGH, Urteil v. 22.06.2010, VI ZR 212/09, WM 2010, 1393, juris, Tz. 30).

  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08

    Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Am 17. September 2008 ordnete das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1 A 74.08, WM 2008, 2113 ff.) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Mitgliedsunternehmens gegen einen Sonderbeitragsbescheid der Beklagten in fünfstelliger Höhe an.

    Rn. 80 Die der Beklagten angeschlossenen Mitgliedsunternehmen, ebenfalls Wertpapierhandelsunternehmen, können zu einer Vorfinanzierung nicht fälliger, da dem Grunde oder der Höhe nach nicht festgestellter, Entschädigungsverbindlichkeiten von Anlegern durch Entrichtung von Sonderbeiträgen oder Kreditaufnahmen bei Überbürdung des Zinsrisikos nicht verpflichtet werden (vgl. VG Berlin, VG 1 A 74/08, WM 2008, 2113 ff.).

    Rn. 84 Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 17. September 2008 (a.a.O.) in einem der vielen Verfahren, in dem die Beklagte gegen ein Mitgliedsunternehmen einen Sonderbeitrag in fünfstelliger Höhe festgesetzt hatte, festgestellt, dass Sonderbeitragsforderungen erst erhoben werden können und fällig sind, wenn Entschädigungsansprüche der Anleger dem Grunde und der Höhe nach festgestellt und damit drei Monate später fällig sind (§ 5 Abs. 4 S. 1 EAEG) und dass wegen der Unklarheiten hinsichtlich des Bestehens der Aussonderungsrechte insoweit keine fälligen Ansprüche vorliegen (…VG Berlin a.a.O.).

  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und …

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Im Übrigen darf die Auslegung bei sachlich neuartigen Regelungen wie dem EAEG, mit welcher der Gesetzgeber im Jahr 1998 regulatorisches Neuland betreten hat (so BVerfG, Beschluss v. 24.11.2009, 2 BvR 1387/04, juris), nicht über die erkennbare Regelungsabsicht des Gesetzgebers hinweggehen.

    Rn. 93 Die Beklagte ist an der abschließenden Prüfung und Feststellung der Berechtigung und der Höhe der Ansprüche nach § 5 Abs. 4 EAEG wegen der Besonderheiten des extrem komplexen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.2009.2 BvR 1387/04, WM 2010, 17) und schwierigen Entschädigungsfalls der P. GmbH, dem einer der größten Betrugsfälle der Bundesrepublik mit fast 30.000 Entschädigungsfällen zugrunde liegt, und der insolvenzrechtlichen Besonderheiten bezüglich der auf Sammeltreuhandkonten des Instituts sichergestellten Finanzmittel im dreistelligen Millionenbereich und den ungeklärten Rechten der einzelnen Anleger hieran, tatsächlich gehindert.

  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 361/03

    Entschädigung für Veruntreuungen im Rahmen einer Aktienemission

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Die Voraussetzungen seiner Geltendmachung und sein Umfang sind in §§ 1, 4 und 5 EAEG eigenständig geregelt (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2008, XI ZR 454/06, WM 2008, 830 ff.; BGH, Urteil vom 07.12.2004, XI ZR 361/03, BGHZ 161, 273, 276 ff.).

    Rn. 70 Die gegenteilige Auffassung des Klägers steht auch nicht im Einklang mit den zu den Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs nach §§ 3, 4 EAEG ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach der Entschädigungsanspruch ein selbständiger gesetzlicher Anspruch ist, dessen Umfang und Voraussetzungen der Geltendmachung in §§ 1, 4 und 5 EAEG geregelt sind und der sowohl voraussetzt, dass die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat als auch dass ein Anspruch gegen das Institut besteht und aus Gründen, die unmittelbar mit dessen Finanzlage zusammenhängen, nicht erfüllt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2008, XI ZR 454/06, WM 2008, 830 ff.; BGH, Urteil vom 07.12.2004, XI ZR 361/03, BGHZ 161, 273, 276 ff.).

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 454/06

    Verpfändung eines Sparguthabens und Entschädigungsanspruch

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Die Voraussetzungen seiner Geltendmachung und sein Umfang sind in §§ 1, 4 und 5 EAEG eigenständig geregelt (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2008, XI ZR 454/06, WM 2008, 830 ff.; BGH, Urteil vom 07.12.2004, XI ZR 361/03, BGHZ 161, 273, 276 ff.).

    Rn. 70 Die gegenteilige Auffassung des Klägers steht auch nicht im Einklang mit den zu den Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs nach §§ 3, 4 EAEG ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach der Entschädigungsanspruch ein selbständiger gesetzlicher Anspruch ist, dessen Umfang und Voraussetzungen der Geltendmachung in §§ 1, 4 und 5 EAEG geregelt sind und der sowohl voraussetzt, dass die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat als auch dass ein Anspruch gegen das Institut besteht und aus Gründen, die unmittelbar mit dessen Finanzlage zusammenhängen, nicht erfüllt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2008, XI ZR 454/06, WM 2008, 830 ff.; BGH, Urteil vom 07.12.2004, XI ZR 361/03, BGHZ 161, 273, 276 ff.).

  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft, …

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Das Bundesverwaltungsgericht klassifizierte das Geschäftsmodell des PMA als Finanzkommissionsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG (…BVerwGE a.a.O. und Urteil v. 27.02.2008, WM 2008, 1359).

    Bei dem PMA handelt es sich um ein Finanzkommissionsgeschäft (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.04.2002, 6 C 2.02, BVerwGE 116, 198; Urteil vom 27.02.2008, WM 2008, 1359) und damit um ein Wertpapiergeschäft im Sinne des EAEG.

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 C 2.02

    Beschränkung, Broker, Derivate, Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierung, …

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Die hiergegen gerichtete Klage der P. GmbH blieb ohne Erfolg (BVerwG, Urteil v. 24.04.2002, 6 C 2/02 = BVerwGE 116, 198).

    Bei dem PMA handelt es sich um ein Finanzkommissionsgeschäft (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.04.2002, 6 C 2.02, BVerwGE 116, 198; Urteil vom 27.02.2008, WM 2008, 1359) und damit um ein Wertpapiergeschäft im Sinne des EAEG.

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Den anhand des Gesetzgebungsverfahrens deutlich werdenden Regelungsabsichten des Gesetzgebers kommt in solchen Fällen vielmehr ein erhebliches (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.06.1980, 1 PBvU 1/79 = BVerfGE 54, 277) und hier ausschlaggebendes Gewicht zu.
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 212/09

    Wertpapierhandel: Schutzgesetzcharakter der Pflicht zur getrennten …

    Auszug aus KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
    Die Rechtsfrage, ob Anleger der P. GmbH wie der Kläger, deren Gelder auf Sammeltreuhandkonten verwahrt wurden, im Insolvenzfall durch eine eigenes Aussonderungsrecht nach § 47 InsO geschützt werden, ist höchstrichterlich auch noch nicht geklärt (OLG Frankfurt, ZIP 2010, 437 ff; nicht rechtskräftig, Revision BGH, IX ZR 49/10; vgl. Hinweis des BGH, Urteil v. 22.06.2010, VI ZR 212/09, WM 2010, 1393, juris, Tz. 30).
  • BGH, 23.11.2010 - XI ZR 26/10

    BGH verneint Entschädigungsanspruch für Scheingewinne nach dem …

  • BGH, 25.02.1982 - III ZR 34/81

    Amtspflichtverletzung durch schuldhafte Verzögerung der Erfüllung von …

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 230/07

    Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Bestätigung …

  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters …

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2007 - 9 T 198/07

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - 1 L 65.09

    Beschwerde; Rechtswegverweisung; Zivilrechtsweg; Entschädigungsanspruch nach …

  • LG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - 21 O 298/07
  • VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09

    Rechtswegzuweisung für Klagen auf Auszahlung einer Entschädigung und für …

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