Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - organisatorischer Verantwortungsbereich - Tageseinrichtung - Hortbetreuung nach der Schule - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Nahrungsaufnahme nach Schwimmbadbesuch - Verschlucken - Herzstillstand
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII; § 22 SGB VIII
§ 22 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) als vom Gesetzgeber formulierter Erziehungsauftrag; Ausdehnung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes in Kindergärten auf andere Tageseinrichtungen durch § 22 SGB VIII; Voraussetzungen für das Bestehen eines ... - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Schülerhort Tageseinrichtung im Sinne von § 22 SGB VIII - Versicherungsschutz während des Besuchs eines Schülerhorts - Essenseinnahme der Hortkinder bei Schwimmbadbesuch versichert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a; SGB VIII § 22
Unfallversicherungsschutz von Kindern in Tageseinrichtungen in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Nahrungsaufnahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§ 22 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) als vom Gesetzgeber formulierter Erziehungsauftrag; Ausdehnung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes in Kindergärten auf andere Tageseinrichtungen durch § 22 SGB VIII; Voraussetzungen für das Bestehen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Unfallversicherungsschutz für Schüler in Horteinrichtungen
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Unfallversicherungsschutz für Schüler in Horteinrichtungen bestätigt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfallversicherungsschutz für Hortkinder
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfallversicherungsschutz beim Essen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verschlucken beim Essen in Kinderhort
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Unfallversicherungsschutz für Schüler in Horteinrichtungen bestätigt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schüler in Horteinrichtungen genießen auch beim gemeinsamen Essen Unfallversicherungsschutz - Pfannkuchenreste eingeatmet
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unfallversicherungsschutz von Kindern in Tageseinrichtungen
Verfahrensgang
- SG Hannover, 11.01.2006 - S 36 U 454/04
- SG Hannover, 11.11.2006 - S 36 U 454/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
Papierfundstellen
- NZS 2010, 50
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
Rn. 28 Dies gilt zunächst schon dann, wenn das Essen direkt auf eine dem unfallversicherungsrechtlichen Schutz unterliegende Tätigkeit zurückzuführen ist, weil die versicherte Tätigkeit unmittelbar zu verstärkten Hungergefühlen geführt hat (vgl zu dieser Überlegung BSG, Urt v 30. Januar 2007, B 2 U 8/06 R, zitiert nach juris dort Rn 13 unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung des BSG;… Krasney aaO Rn 72;… so auch der von der Berufungsklägerin zur Stützung ihrer Ansicht herangezogene Aufsatz von Leube aaO S 400 bei Fußnote 33) - nämlich wie hier der der Förderung der Kinder im Sinne von § 22 SGB VIII dienende Schwimmbadbesuch.Die Einwirkung selbst kann, muss aber nicht sichtbar sein, z.B. radioaktive Strahlen, elektromagnetische Wellen, eine starke Sonneneinstrahlung, die von außen zu einem Kreislaufkollaps führt (…vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56; zu allem die schon mehrfach zitierte Entscheidung des BSG vom 30. Januar 2007 aaO Rn 15).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
Die äußere Einwirkung kann auch in der (unsichtbaren) Kraft liegen, die der schwere und festgefrorene Stein dem Versicherten entgegensetzt, wenn ein Versicherter zur Ausübung einer versicherten Tätigkeit eine erhebliche Kraftanstrengung unternimmt und dabei einen Gesundheitsschaden nach der Theorie der wesentlichen Bedingung erleidet (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, RdNr. 7 ff). - BSG, 30.06.1998 - B 2 U 20/97 R
Kindergartenunfall - Wegeunfall - Abgrenzung - innerer Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
Rn. 20 Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von der herkömmlichen Terminologie etwa in § 8 Abs. 1 S 1 SGB VII des Unfallversicherungsrechtes "während des Besuchs der Tageseinrichtung" (vgl hierzu und zum Nachstehenden Kruschinsky in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 2 Rn 485; vgl ebendort auch Krasney zu § 8 Rn 153; BSG, Urteil vom 30. Juni 1998, B 2 U 20/97 R = NZS 1999, 42 ff ausdrücklich auch im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII, obwohl der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt noch nach den Vorschriften der RVO zu beurteilen war). - BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79
Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
Die Einwirkung selbst kann, muss aber nicht sichtbar sein, z.B. radioaktive Strahlen, elektromagnetische Wellen, eine starke Sonneneinstrahlung, die von außen zu einem Kreislaufkollaps führt (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56;… zu allem die schon mehrfach zitierte Entscheidung des BSG vom 30. Januar 2007 aaO Rn 15). - LSG Niedersachsen, 05.07.1990 - L 6 U 334/89
UV-Schutz für ein Kindergartenkind bei der Teilnahme an einer Ausflugsfahrt
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
Rn. 24 Dies gilt insbesondere auch, wenn es sich - wie hier - bei dem von der Einrichtung durchgeführten Schwimmbadbesuch um Verrichtungen außerhalb des Aufenthalts in der Tageseinrichtung handelt, wenn sie nur in den Verantwortungsbereich der Tageseinrichtung fallen (vgl hierzu schon LSG Niedersachsen, Urteil vom 5. Juli 1990, L 6 U 334/89 = Breithaupt 1991, 197;… zustimmend Kruschinsky aaO Rn 486 a).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - L 10 U 762/15
Offenbar unrichtiger Urteilstenor
Die Kinder sollen während der gesamten Zeit ihres Besuchs der Tageseinrichtung durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt werden (vgl Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.02.2009 - L 9 U 41/06 - in juris, Leitsatz sowie Rn 20 mwN). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 U 79/16
Schüler einer Schule für körperbehinderte Menschen mit Problemen bei der …
Soweit in einer Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24. Februar 2009 - L 9 U 41/06 - zitiert nach Juris) die Nahrungsaufnahme eines Jungen nach einem Schwimmbadbesuch als versicherte Tätigkeit angesehen wurde, lag dieser eine dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbare Fallgestaltung zugrunde.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Insolvenzanfechtung: Wirksamkeit von Abtretungen gegenüber dem Lebensversicherer; Sicherungszession eines Anspruchs aus einem im Eröffnungszeitpunkt beiderseits nicht vollständig erfüllten Vertrag bei Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorliegen einer inkongruenten Deckung im Rahmen der Insolvenzanfechtung wegen Leistung einer nicht geschuldeten Sicherheit; Bestimmung des für die Insolvenzanfechtung maßgeblichen Zeitpunkts der Vornahme einer Rechtshandlung
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 03.02.2006 - 8 O 436/05
- OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 160/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.03.2006 - IX ZR 55/04
Pflichten des Insolvenzverwalters gegenüber dem Absonderungsberechtigten; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
Solche Ansprüche werden vorliegend ausgeschlossen durch die vom Kläger getroffene Erfüllungswahl gem. § 103 InsO, die im Ergebnis dazu führt, dass die vor Verfahrenseröffnung erfolgte wirksame Sicherungszession ihre Wirkung verliert (BGH ZIP 06, 859 = WM 06, 918; BGHZ 150, 353; BGHZ 135, 25; BGHZ 129, 336; BGHZ 116, 156; BGHZ 106, 236).Rn. 51 Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich mehrfach klargestellt (BGHZ 150, 353; ZIP 06, 859), dass auch nach neuerem Verständnis im Ergebnis nichts anderes gilt.
Rn. 53 Der BGH hat in dem vom Kläger vorgelegten Urteil vom 9.3.2006 (ZIP 2006, 859) ausdrücklich ausgeführt, dass die vor Verfahrenseröffnung erfolgte Sicherungszession eines Anspruchs des Schuldners aus einem im Eröffnungszeitpunkt beiderseits nicht vollständig erfüllten Vertrag (welche ursprünglich ein Absonderungsrecht bewirkt hätte) grundsätzlich mit der Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters ihre Wirkung verliere und dass hieran auch nach Änderung der Rechtsprechung (Aufgabe der Erlöschenstheorie) festgehalten werde.
- BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99
Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
Solche Ansprüche werden vorliegend ausgeschlossen durch die vom Kläger getroffene Erfüllungswahl gem. § 103 InsO, die im Ergebnis dazu führt, dass die vor Verfahrenseröffnung erfolgte wirksame Sicherungszession ihre Wirkung verliert (BGH ZIP 06, 859 = WM 06, 918; BGHZ 150, 353; BGHZ 135, 25; BGHZ 129, 336; BGHZ 116, 156; BGHZ 106, 236).Rn. 51 Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich mehrfach klargestellt (BGHZ 150, 353; ZIP 06, 859), dass auch nach neuerem Verständnis im Ergebnis nichts anderes gilt.
- BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
Diese Anzeige ist Wirksamkeitsvoraussetzung im Sinne von § 399 Satz 2 BGB (BGHZ 112, 387 = NJW 91, 559; VersR 99, 565).
- BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93
Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
Solche Ansprüche werden vorliegend ausgeschlossen durch die vom Kläger getroffene Erfüllungswahl gem. § 103 InsO, die im Ergebnis dazu führt, dass die vor Verfahrenseröffnung erfolgte wirksame Sicherungszession ihre Wirkung verliert (BGH ZIP 06, 859 = WM 06, 918; BGHZ 150, 353; BGHZ 135, 25; BGHZ 129, 336; BGHZ 116, 156; BGHZ 106, 236). - BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96
Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
Solche Ansprüche werden vorliegend ausgeschlossen durch die vom Kläger getroffene Erfüllungswahl gem. § 103 InsO, die im Ergebnis dazu führt, dass die vor Verfahrenseröffnung erfolgte wirksame Sicherungszession ihre Wirkung verliert (BGH ZIP 06, 859 = WM 06, 918; BGHZ 150, 353; BGHZ 135, 25; BGHZ 129, 336; BGHZ 116, 156; BGHZ 106, 236). - BGH, 10.02.1999 - IV ZR 324/97
Wirksamkeit einer Schriftformklausel in einem Lebensversicherungsvertrag
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
Diese Anzeige ist Wirksamkeitsvoraussetzung im Sinne von § 399 Satz 2 BGB (BGHZ 112, 387 = NJW 91, 559; VersR 99, 565). - BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88
Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
Solche Ansprüche werden vorliegend ausgeschlossen durch die vom Kläger getroffene Erfüllungswahl gem. § 103 InsO, die im Ergebnis dazu führt, dass die vor Verfahrenseröffnung erfolgte wirksame Sicherungszession ihre Wirkung verliert (BGH ZIP 06, 859 = WM 06, 918; BGHZ 150, 353; BGHZ 135, 25; BGHZ 129, 336; BGHZ 116, 156; BGHZ 106, 236). - BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90
Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
Solche Ansprüche werden vorliegend ausgeschlossen durch die vom Kläger getroffene Erfüllungswahl gem. § 103 InsO, die im Ergebnis dazu führt, dass die vor Verfahrenseröffnung erfolgte wirksame Sicherungszession ihre Wirkung verliert (BGH ZIP 06, 859 = WM 06, 918; BGHZ 150, 353; BGHZ 135, 25; BGHZ 129, 336; BGHZ 116, 156; BGHZ 106, 236). - BGH, 18.12.1980 - III ZR 157/78
Voraussetzungen einer ungerechtfertigten Bereicherung - Unrechtmäßigkeit der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 9 U 41/06
Auf die allgemeine Nachbesicherungspflicht des Bankkunden gemäß Nr. 13 der Bank-AGB kann insoweit nicht abgestellt werden (BGH ZIP 81, 144).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06 |
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Prozessrecht - Unverwertbarkeit von rechtswidrig erhobenen personenbezogenen Gesundheitsdaten?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.02.2006 - 302 O 347/04
- LG Hamburg, 03.02.2006 - 302 O 357/04
- OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06
- OLG Hamburg, 20.02.2007 - 9 U 41/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 770
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02
Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06
Diese in der Anlage B 1 aufgeführten Behandlungen und Diagnosen unterlagen keinem "Verwertungsverbot", wie der Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG vom 23.10.2006 (VersR 06, 1669) meint.Der Senat war aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2006 (VersR 06, 1669) nicht daran gehindert, die im Bericht des Dr. W......... vom 26.4.2004 enthaltenen Angaben zu den einzelnen Behandlungen des Klägers bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Kläger die ihm im Antrag und in der "Zusätzlichen Erklärung" gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat.
- OLG Köln, 09.01.1992 - 5 U 12/91
Anfechtung eines neugestalteten Vertrags
Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06
Die deutliche Verharmlosung des angegebenen Krankheitsbildes indiziert aber eine arglistige Täuschung (vgl. OLG Köln, VersR 92, 1252;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 22 Rdn. 9).
- OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer; …
Daran fehlt es an und für sich, wenn eine verschwiegene Vorerkrankung des Versicherungsnehmers unstreitig ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2007 - 9 U 41/06, VersR 2008, 770 ; dazu dass unstreitiger Prozessstoff im Grundsatz nicht ohne gesetzliche Grundlage unverwertet gelassen werden darf, siehe auch BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537/06, NJW 2008, 2732 ).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.02.2007 - 9 U 41/06 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.02.2006 - 302 O 347/04
- LG Hamburg, 03.02.2006 - 302 O 357/04
- OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06
- OLG Hamburg, 20.02.2007 - 9 U 41/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02
Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2007 - 9 U 41/06
Der Senat war aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2006 ( VersR 06, 1669) nicht daran gehindert, die im Bericht des Dr. W. ... vom 26.4.2004 enthaltenen Angaben zu den einzelnen Behandlungen des Klägers bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Kläger die ihm im Antrag und in der "Zusätzlichen Erklärung" gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat.
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 11.01.2007 - 9 U 41/06 |
Verfahrensgang
- LG Dresden, 01.12.2005 - 42 O 590/02
- OLG Dresden, 11.01.2007 - 9 U 41/06
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 47/07
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