Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 9 U 78/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fahrradunfall mit anderem Radfahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer auf sich kreuzenden Radwegen
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 01.04.1999 - 5 O 229/98
- OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 9 U 78/99
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 23.01.2004 - 24 U 118/03
Kollision zwischen Kraftfahrzeug und Radfahrer: Vorfahrt des den Radweg …
So ergibt es sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO (ebenso: OLG Karlsruhe DAR 2000, 307). - OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh- …
(Anschluss an OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 1998, 37 und DAR 2000, 307).Da sich die Widmung zur gemeinschaftlichen Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger nicht auf eine Geh- bzw. Fahrtrichtung beschränken kann, wobei ein Verlassen des beschilderten gemeinsamen Geh- und Radwegs nur über einen Gehweg möglich ist, ist davon auszugehen, dass der Verbindungsweg auch in dem von der Beklagten genutzten Teil mangels besonderer Regelung gleichermaßen von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden darf (OLG Karlsruhe, DAR 2000, 307) und somit insgesamt als gemeinsamer Geh- und Radweg anzusehen ist.
Rn. 19 Somit handelt es sich bei der Kreuzung, an der der streitgegenständliche Unfall passierte, um eine solche im Sinn des § 8 StVO, an der die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Oktober 1997, 10 U 113/97 und DAR 2000, 307).
- OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 12 U 179/20
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vom Geh- bzw. Radweg auf die …
Radwege folgen dabei in der Bestimmung des Vorfahrtsrechts der Straße, der sie zugehören, nachdem er sich auch dem äußerlichen Erscheinungsbild, auf das es maßgebend ankommt, als Teil der Straße darstellt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.1. 2004 - 24 U 118/03 -, NJOZ 2004, 1668, beck-online; OLG Karlsruhe Urt. v. 24.2.2000 - 9 U 78/99, BeckRS 2000, 10730).
- LG Wuppertal, 06.11.2015 - 9 S 218/15
Verkehrsrechtliche Einordnung der Kreuzung eines ausgewiesenen Rad- und Fußwegs …
Rn. 3 Das Amtsgericht hat zu Recht und in Übereinstimmung mit obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, 9 U 78/99, bei juris) die Auffassung vertreten, dass bei einer Verkehrssituation wie der vorliegenden § 8 I StVO einschlägig ist. - OLG Zweibrücken, 29.01.2025 - 1 U 64/24
Vorrang eines Radwegs in Abhängigkeit zur Vorfahrtsstraße
Grundsätzlich folgt ein Radweg in der Bestimmung des Vorfahrtsrechts der Straße, der er zugehört, sofern er sich auch nach dem äußeren Erscheinungsbild, auf das es maßgeblich ankommt, als Teil der Straße darstellt (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 26.8.2021, Az. 12 U 179/20, Rn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.01.2004, Az. 24 U 118/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2000, Az. 9 U 78/99; jeweils Juris). - AG Velbert, 03.09.2015 - 11 C 81/14
Schadensersatzanspruch aufgrund eines Fahrradunfalls an einer Kreuzung i.R.e. …
Auch dies ergibt sich aus der äußerlich gleichen Gestaltung der Wege sowie der fehlenden Kennzeichnung des kreuzenden Weges als Gehweg (vgl. hierzu OLG Karlsruhe DAR 2000, 307). - AG Offenburg, 22.05.2026 - 4 C 71/25 Rn. 20 Die für Radfahrer untereinander auch an Kreuzungen zwischen kombinierten Geh-/Radwegen und (ausgewiesenen) Rad-/Fußwegen grundsätzlich geltende Grundregel "rechts vor links" (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Februar 2000 - 9 U 78/99 -, Rn. 19, juris;… Urteil vom 30. Mai 2012 - 1 U 193/11 -, Rn. 19, juris; LG Wuppertal…, Beschluss vom 6. November 2015 - 9 S 218/15 -, Rn. 1, juris;… Spelz in: Freymann/Wellner/Trésoret, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 8 StVO (Stand: 01.12.2025), Rn. 91)) findet vorliegend jedoch keine Anwendung, da die Beklagte aufgrund des Kreisverkehrs auch auf dem von ihr seitlich zu diesem verlaufenden Radweg vorfahrtsberechtigt war (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Juli 1986 - 4 StR 192/86 -, BGHSt 34, 127-132, Rn. 7) und der Radverkehr erst nach der vorliegenden Kollisionsstelle vor einer sog. Querungsstelle seinerseits durch Zeichen 205 aufgefordert wird, dem in den Kreisverkehr einfahrenden oder diesen verlassenden Verkehr den Vorrang einzuräumen (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 17. Juli 2012 - I-9 U 200/11 -, Rn. 25, juris;… Spelz in: Freymann/Wellner/Trésoret, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 8 StVO (Stand: 01.12.2025), Rn. 87, 96).
- AG Remscheid, 18.07.2024 - 7 C 57/23
Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und Pkw an einer unübersichtlichen Kreuzung
Insoweit gilt die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gemäß § 8 Abs. 1 StVO auch an der streitgegenständlichen Kreuzung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2000 - 9 U 78/99; 30.05.2012 - 1 U 193/11, zitiert nach juris.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 78/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Versicherungsschutz für einen Brandschaden an einem Einfamilienhaus; Ablehnung eines Versicherungsschutzes durch eine Gefahrerhöhung wegen des Leerstehenlassens eines Gebäudes; Feststellung der Entschädigungspflicht eines Versicherers bei Bestehen des ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.05.1999 - 24 O 342/98
- OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 78/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 159/97
Voraussetzungen für Leistungsfreiheit der Feuerversicherung - Leerstehenlassen …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 78/99
Rn. 62 Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung durch Leerstehen bzw. Leerstehenlassen eines Wohngebäudes ist nach herrschender und zutreffender Ansicht nicht nach §§ 23, 25 VVG, sondern nach §§ 27, 28 VVG (objektive Gefahrerhöhung) zu beurteilen (OLG Hamm R + S 98, 475 = Vers R 99, 359; OLG Karlsruhe R + S 97, 207 = Vers R 97, 1225; OLG Schleswig R + S 97, 425; LG Bielefeld R + S 95, 368). - OLG Karlsruhe, 07.11.1996 - 12 U 166/96
Ausgestaltung der versicherungsvertragsrechtlichen Leistungsfreiheit einer …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 78/99
Rn. 62 Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung durch Leerstehen bzw. Leerstehenlassen eines Wohngebäudes ist nach herrschender und zutreffender Ansicht nicht nach §§ 23, 25 VVG, sondern nach §§ 27, 28 VVG (objektive Gefahrerhöhung) zu beurteilen (OLG Hamm R + S 98, 475 = Vers R 99, 359; OLG Karlsruhe R + S 97, 207 = Vers R 97, 1225; OLG Schleswig R + S 97, 425; LG Bielefeld R + S 95, 368). - OLG Hamm, 15.11.1991 - 20 U 117/91
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 78/99
Die Klägerin hat das Recht auf Durchführung des Sachverständigenverfahrens insbesondere nicht dadurch verloren, dass die Beklagte den erhobenen Entschädigungsanspruch der Klägerin mit Schreiben vom 11.02.1998 unter Hinweis auf § 12 Abs. 3 VVG abgelehnt hat und demgemäß Fälligkeit nach § 11 Abs. 1 VVG eingetreten ist (vgl. OLG Hamm R + S 92, 61). - LG Bielefeld, 17.03.1995 - 4 O 24/95
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 78/99
Rn. 62 Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung durch Leerstehen bzw. Leerstehenlassen eines Wohngebäudes ist nach herrschender und zutreffender Ansicht nicht nach §§ 23, 25 VVG, sondern nach §§ 27, 28 VVG (objektive Gefahrerhöhung) zu beurteilen (OLG Hamm R + S 98, 475 = Vers R 99, 359; OLG Karlsruhe R + S 97, 207 = Vers R 97, 1225; OLG Schleswig R + S 97, 425; LG Bielefeld R + S 95, 368).
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