Rechtsprechung
| KG, 23.01.2024 - 9 U 94/22 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- rbb24.de (Pressebericht, 02.02.2024)
Vorfall auf Wasserspielplatz: Prozess um "Oben ohne": Klägerin erhält Entschädigung, muss aber Prozesskosten tragen
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.09.2023)
"Oben ohne" im Schwimmbad: Kammergericht sieht "Schlechterbehandlung" von Frauen
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
KG verhandelt Regeln für Badebekleidung: "Oben ohne" für alle?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.09.2022 - 26 O 80/22
- KG, 07.12.2023 - 9 U 94/22
- KG, 23.01.2024 - 9 U 94/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 14.09.2022 - 26 O 80/22
Klage abgewiesen: Keine Entschädigung für oberkörperfreie Frau in der "Plansche"
Auszug aus KG, 23.01.2024 - 9 U 94/22
26 O 80/22 LG Berlin.
- AG Brandenburg, 06.05.2026 - 30 C 181/24
Nichtbinäre Person mit "überwiegend weiblich gelesener Brust" muss in Reha-Klinik …
So hat im Berufungsverfahren zum Urteil des Landgerichts Berlin die Beklagte nach der mündlichen Verhandlung vor dem Kammergericht den Anspruch der dortigen Klägerin nach entsprechender Erörterung und Hinweisen des Senats (hinsichtlich der Schadenshöhe nur teilweise) anerkannt (KG, Schlussurteil vom 23.01.2024 - 9 U 94/22;… hierzu auch Fritzsche, Oben Ohne, 2024, S. 74f., 123-125).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 07.12.2023 - 9 U 94/22 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- rbb24.de (Pressebericht, 02.02.2024)
Vorfall auf Wasserspielplatz: Prozess um "Oben ohne": Klägerin erhält Entschädigung, muss aber Prozesskosten tragen
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.09.2023)
"Oben ohne" im Schwimmbad: Kammergericht sieht "Schlechterbehandlung" von Frauen
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
"Oben ohne"-Baden in der Plansche: Land Berlin erkennt Forderung teilweise an
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.09.2022 - 26 O 80/22
- KG, 07.12.2023 - 9 U 94/22
- KG, 23.01.2024 - 9 U 94/22
Redaktioneller Hinweis
Anerkenntnisteilurteil über 750 Euro
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 307 BGB
Unwirksame Klausel für Abtretungsvereinbarung eines Sachverständigen - IWW
§ 307 BGB
Abtretung - RA Kotz
Begutachtungsvertrag Kfz-Sachverständiger - Wirksamkeit einer Sicherungsabtretungsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 307 BGB
Unwirksame Klausel für Abtretungsvereinbarung eines Sachverständigen - rechtsportal.de
§ 307 BGB
Unwirksame Klausel für Abtretungsvereinbarung eines Sachverständigen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Intransparente Klausel eines Sachverständigen zur sicherungshalber Abtretung von Forderungen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.12.2022 - 8 O 404/21
- OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Papierfundstellen
- MDR 2023, 1371
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15
Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Das Merkmal des Stellens ist erfüllt, wenn Formularbestimmungen auf Initiative einer Partei oder ihres Abschlussgehilfen in die Verhandlungen eingebracht und ihre Verwendung zum Vertragsschluss verlangt werden (BGH, Urteil vom 20.1.2016 - VIII ZR 26/15 = NJW 2016, 1230 Rn 24 m.w.N.).Der (einseitige) Wunsch einer Partei, bestimmte von ihr bezeichnete vorformulierte Vertragsbedingungen zu verwenden, ist grundsätzlich ausreichend (BGH, Urteil vom 20.1.2016 - VIII ZR 26/15, a.a.O.; BGH, Urteil vom 17.2.2010 - VIII ZR 67/09 = BGHZ 184, 259 Rn 12).
Soweit er unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 26/15 geltend macht, nicht Klauselverwender zu sein, weil die Geschädigten in ihrer Entscheidung darüber, ob sie seiner Bitte nachkommen, frei gewesen seien, dringt er damit nicht durch.
Erforderlich hierfür ist allerdings, dass diese Vertragspartei in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (BGH…, Urteil vom 17.1.2010 - VIII ZR 67/09, a.a.O. Rn 18; BGH, Urteil vom 20.1.2016 - VIII ZR 26/15, a.a.O. - jeweils m.w.N.).
b) Vor diesem Hintergrund ist erst recht ist nicht davon auszugehen, dass die maßgeblichen Abtretungsvereinbarungen jeweils gemäß § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB individuell ausgehandelt worden wären (zum Erfordernis der differenzierten Beurteilung des Stellens und Aushandelns von Allgemeinen Geschäftsbedingungen BGH, Urteil vom 20.1.2016 - VIII ZR 26/15, a.a.O. Rn 22).
- BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 97/19
Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Dabei sind die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen, wobei es auf die Sicht eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden ankommt (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 8.9.2021 - VIII ZR 97/19 = WM 2022, 1384 Rn 18 m.w.N.).Außer Betracht bleiben dabei solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und daher nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 8.9.2021 - VIII ZR 97/19, a.a.O. Rn 19 m.w.N.).
Bei einer mehrdeutigen Klausel ist auch im Individualprozess von den möglichen Auslegungen diejenige zugrunde zu legen, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt; denn damit ist die scheinbar "kundenfeindlichste" Auslegung im Ergebnis regelmäßig die dem Kunden günstigste (st. Rspr vgl. BGH, Urteil vom 8.9.2021 - VIII ZR 97/19, a.a.O. Rn 20 m.w.N.).
Ist dieser nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie die Klausel aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu sehen ist (BGH, Urteil vom 8.9.2021 - VIII ZR 97/19, a.a.O. Rn 21 ff. m.w.N.).
- BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Der (einseitige) Wunsch einer Partei, bestimmte von ihr bezeichnete vorformulierte Vertragsbedingungen zu verwenden, ist grundsätzlich ausreichend (BGH…, Urteil vom 20.1.2016 - VIII ZR 26/15, a.a.O.; BGH, Urteil vom 17.2.2010 - VIII ZR 67/09 = BGHZ 184, 259 Rn 12).Zwar kann es an dem durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei zum Ausdruck kommenden Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen fehlen, wenn deren Einbeziehung sich als Ergebnis einer freien Entscheidung desjenigen darstellt, der mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird (vgl. BGH, Urteile vom 17.2010 - VIII ZR 67/09, a.a.O. Rn 18 m.w.N.).
Erforderlich hierfür ist allerdings, dass diese Vertragspartei in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (BGH, Urteil vom 17.1.2010 - VIII ZR 67/09, a.a.O. Rn 18; BGH…, Urteil vom 20.1.2016 - VIII ZR 26/15, a.a.O. - jeweils m.w.N.).
- OLG Bamberg, 09.08.2022 - 5 U 134/21
Sicherungsabtretung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Abtretungserklärung, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Aus der gewählten Formulierung geht nicht klar genug hervor, dass der Kunde im Falle der Erfüllung der Honorarforderung durch ihn selbst einen Anspruch auf Rückabtretung der Schadensersatzforderung erlangt und dass diese Rückabtretung auch erfolgen muss, wenn er selbst seinen Ersatzanspruch gegenüber den Unfallgegnern und deren Haftpflichtversicherung mit Erfolg durchsetzen will (ebenso OLG Bamberg, Urteil vom 9. August 2022 - 5 U 134/21 - nicht veröffentlicht).Während das OLG Celle - wie ausgeführt - in der ähnlich gelagerten Entscheidung vom 4.11.2020 - Az. 14 U 95/20 Ansprüche des Klägers immerhin bejaht hat, hat das OLG Bamberg die Wirksamkeit der Abtretungsvereinbarung in seiner Entscheidung vom 9.8.2022 - Az. 5 U 134/21 verneint und die Revision mit Blick auf die abweichende Entscheidung des OLG Celle zugelassen.
- BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13
Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Er muss sich also deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären (BGH, Urteil vom 20.3.2014 - VII ZR 248/13 = NJW 2014, 1725 Rn 27 m.w.N.).Dass dies vorliegend der Fall gewesen wäre, hat der insoweit darlegungs- und beweisbelastete (BGH, Urteil vom 20.3.2014 - VII ZR 248/13, a.a.O.) Kläger bereits nicht dargelegt.
- BGH, 17.07.2018 - VI ZR 277/17
Inanspruchnahme des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers nach einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Maßgeblich sind dabei die Verständnis- und Erkenntnismöglichkeiten eines typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH, Urteil vom 17.7.2018 - 274/17 = WM 2019, 471 Rn 9; BGH Urteil vom 17.7.2018 - VI ZR 277/17, juris Rn 15 - jeweils m.w.N.).Dass die Abtretungsvereinbarung auf eine bloße Sicherungsabtretung - und nicht etwa eine Abtretung an Erfüllung statt (hierzu BGH, Urteil vom 7.2.2023 - IV ZR 137/22; BGH, Urteil vom 7.2.2023 - VI ZR 138/22) oder erfüllungshalber (hierzu BGH, Urteil vom 17.7.2018 - VI ZR 277/17) abzielt, ergibt sich insoweit aus der gebotenen Auslegung der Regelung.
- BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 289/19
Einbeziehung von Gesamtklauselwerken in die Auslegung Allgemeiner …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Die unter Absatz 2 des "Gutachtenauftrags und Sicherungsvereinbarung" enthaltene Abtretungserklärung kann überdies auch deshalb nicht losgelöst von dem übrigen Inhalt des weiteren Regelungsgehalts auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden, weil eine Klausel stets vor dem Hintergrund des gesamten Formularvertrags zu interpretieren ist und nicht aus einem ihre Beurteilung mit beeinflussenden Zusammenhang gerissen werden kann (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2021 - IX ZR 237/20 = WM 2023, 284 Rn 20; BGH, Urteil vom 10.6.2020 - VIII ZR 289/19, a.a.O. Rn 30 - jeweils m.w.N.). - BGH, 11.11.2021 - IX ZR 237/20
Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Die unter Absatz 2 des "Gutachtenauftrags und Sicherungsvereinbarung" enthaltene Abtretungserklärung kann überdies auch deshalb nicht losgelöst von dem übrigen Inhalt des weiteren Regelungsgehalts auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden, weil eine Klausel stets vor dem Hintergrund des gesamten Formularvertrags zu interpretieren ist und nicht aus einem ihre Beurteilung mit beeinflussenden Zusammenhang gerissen werden kann (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2021 - IX ZR 237/20 = WM 2023, 284 Rn 20; BGH…, Urteil vom 10.6.2020 - VIII ZR 289/19, a.a.O. Rn 30 - jeweils m.w.N.). - BGH, 27.04.1995 - IX ZR 123/94
Anforderungen an die Wirksamkeit einer formularmäßigen Lohnabtretung; Erfordernis …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Es fehlt bereits an einer unmissverständlichen Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen überhaupt der Sicherungsfall eintreten und der Kläger als Abtretungsempfänger berechtigt sein soll, dem jeweiligen Drittschuldner die Zession offenzulegen und Zahlung an sich selbst zu verlangen (BGH, Urteil vom 27.4.1995 - IX ZR 123/94 = NJW 1995, 2289 f. zur Regelung der Offenlegungs- und Einziehungsbefugnis). - BGH, 17.07.2018 - VI ZR 274/17
Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Unklarheit der Klausel …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2023 - 9 U 94/22
Maßgeblich sind dabei die Verständnis- und Erkenntnismöglichkeiten eines typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH, Urteil vom 17.7.2018 - 274/17 = WM 2019, 471 Rn 9; BGH Urteil vom 17.7.2018 - VI ZR 277/17, juris Rn 15 - jeweils m.w.N.). - BGH, 27.10.2020 - II ZR 355/18
Kompensation einer masseschmälernden Zahlung aus dem Vermögen einer …
- BGH, 07.02.2023 - VI ZR 138/22
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".