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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6151
VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98.A (https://dejure.org/2002,6151)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98.A (https://dejure.org/2002,6151)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 9 UZ 1249/98.A (https://dejure.org/2002,6151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG, § 86 Abs 2 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
    Gehörsrüge bei verfahrensfehlerhafter Beweisantragsablehnung, die aber in den Entscheidungsgründen ersetzt wurde

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 86 Abs. 2; ; VwGO § 138 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Wird eine im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründete Ablehnung eines Beweisantrags in den schriftlichen Urteilgründen durch eine prozessordnungsgemäße Begründung ergänzt oder ersetzt, ist eine Gehörsrüge nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag vorab mit der im Urteil gegebenen Begründung abgelehnt worden wäre (so für den Fall der gänzlich fehlenden Entscheidung eines Beweisantrags im Termin zur mündlichen Verhandlung: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1977 - BVerwG V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).

    Wird aber eine im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründete Ablehnung eines Beweisantrags in den schriftlichen Urteilgründen durch eine prozessordnungsgemäße Begründung ergänzt oder ersetzt, ist eine Gehörsrüge nur schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag vorab mit der im Urteil gegebenen Begründung abgelehnt worden wäre (so auch für den Falle der gänzlich fehlenden Entscheidung eines Beweisantrags im Termin zur mündlichen Verhandlung: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1977 - BVerwG V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Die Zulassung des begehrten Rechtsmittels kann zunächst nicht wegen der unter Nr. 1 der Antragsschrift vom 23. März 1998 behaupteten Divergenz der angegriffenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -, NVwZ 1985, 658, erfolgen (Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG).

    Die Klägerin zitiert zwar aus der von ihr benannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - einen dort aufgestellten Rechtssatz des Inhalts, das Gericht müsse sich die Überzeugungsgewissheit hinsichtlich der Angaben des Betroffenen verschaffen, die auch in Asylstreitsachen in dem Sinne bestehen müsse, dass das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Asylbewerber behaupteten individuellen Schicksals erlangt habe.

  • BVerwG, 25.03.1987 - 1 A 23.87

    Ausländer - Ehe mit Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Erstattung von …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Die Berufung kann auch nicht deshalb zugelassen werden, weil - wie von der Klägerin unter Nr. 2 ihrer Antragsschrift behauptetet - die angegriffene Entscheidung, soweit es um die Auslegung des Begriffs der politischen Verfolgung geht, von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 25. März 1987 - BVerwG 1 A 23.87 -, NVwZ 1987, 895, abweicht.

    Selbst wenn man unterstellt, dass die Klägerin insoweit nicht eine Abweichung vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1987 - BVerwG 1 A 23.87 - rügen will, sondern eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 -, das ebenfalls in der NVwZ 1987 auf Seite 895 abgedruckt ist, kann die Zulassung der Berufung nicht erfolgen, da die angegriffene Entscheidung nicht auf der behaupteten Divergenz beruhen würde.

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Da nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. beispielsweise Urteil vom 15. April 1997, - BVerwG 9 C 38.96 -, BVerwGE 104, 265), der sich der Senat angeschlossen hat, Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK nur beanspruchen kann, wem im Zielland der Abschiebung landesweit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht, bedurfte es über die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu Art. 16a Abs. 1 GG und § 51 Abs. 1 hinaus, wonach die Klägerin nicht der beachtlich wahrscheinlichen Gefahr staatlicher Verfolgung ausgesetzt ist, keiner weiteren Ausführungen mehr, warum auch Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG nicht gewährt werden kann.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Vielmehr ist der Begriff der "Gefahr" im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab angelegte der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert, die außerdem landesweit gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 [330]; Beschluss vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 627.96 -).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Der im Asylrecht für die Fälle politischer Vorverfolgung geltende sogenannte herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist bei der Anwendung des § 53 Abs. 4 AuslG aber auch dann nicht anwendbar, wenn der Schutzsuchende schon einmal Opfer einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gewesen ist ( BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 -, NVwZ 1996, Beilage Nr. 12, 89 = InfAuslR 1996, 289).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 627.96

    Unsubstantiiertheit von Beweisanträge, die dazu dienen sollen, Behauptungen zu …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Vielmehr ist der Begriff der "Gefahr" im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab angelegte der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert, die außerdem landesweit gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 [330]; Beschluss vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 627.96 -).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Der über Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozessbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zuständige Prozessgericht unter anderem dazu, das Vorbringen der Beteiligten und die von ihnen gestellten Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Januar 1980 - 2 BvR 920/97 -, BVerfGE 53, 109; Beschluss des Senats vom 15. September 1997 - 13 UZ 113/97.A -).
  • VGH Hessen, 29.10.2001 - 9 UE 1702/98

    Äthiopien: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen untergeordneter …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Ungeachtet dessen hat der Senat mit Urteil vom 29. Oktober 2001 - 9 UE 1702/98.A - die aufgeworfene Frage im Sinne des Verwaltungsgerichts dahingehend beantwortet, dass Mitgliedern der AAPO oder ihrer Exilorganisationen im Falle ihrer Rückkehr nach Äthiopien wegen ihrer Mitgliedschaft oder wegen niederer Funktionstätigkeiten für die AAPO ohne das Hinzutreten weiterer Umstände mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine politische Verfolgung durch die EPRDF-Regierung droht.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 57.82

    Landbeschaffung - Feststellungsklage - Stellungnahme - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
    Danach müssen der Beschluss (so BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 57.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 29) und - nach Auffassung des Senats - auch dessen Begründung den Beteiligten in einem Zeitpunkt eröffnet werden, der es ihnen ermöglicht, sich auf die durch die Ablehnung des Beweisantrags geschaffene Verfahrenslage einzustellen.
  • VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95

    Berufungszulassung: keine Berufung auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei …

  • VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 3722/97

    Asylrechtsstreit: Umfang der Begründung in den Urteilsgründen - Glaubhaftigkeit …

  • VGH Hessen, 22.07.1996 - 13 UZ 2109/96

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung von …

  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90

    Asylverfahren - rechtliches Gehör - Ablehnung eines weiteren …

  • VGH Hessen, 11.08.1995 - 13 UZ 3537/94

    Zulassung der Berufung in Asylverfahren: prozeßordnungswidrige Ablehnung eines …

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog. …

  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Wahrunterstellung einer anspruchstützenden …

  • VGH Hessen, 31.10.2013 - 6 A 1734/13

    Zugang zu Umweltinformationen

    Eine Gehörsrüge ist in diesem Fall jedoch nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beteiligte auch darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordene überraschende Begründung verhalten hätte, insbesondere welche Tatsachen er vorgetragen oder welche Anträge er gestellt hätte (Hess. VGH, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 UZ 1249/98.A -, ESVGH 52, 186 [Leitsatz]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - 8 A 1530/02

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, …

    Wird eine im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründete Ablehnung eines Beweisantrages in den schriftlichen Urteilsgründen durch eine prozessordnungsgemäße Begründung ersetzt, ist eine Gehörsrüge nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte (wie Hess. VGH, Beschluss vom 14.2.2002 - 9 UZ 1249/98.A -).

    Hess. VGH, Beschluss vom 14.2.2002 - 9 UZ 1249/98.A -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.9.1977 - V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20 zum Fall der gänzlich fehlenden Entscheidung über einen Beweisantrag.

  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.31233

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung rechtlichen Gehörs

    Wird ein Beweisantrag im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig abgelehnt und findet sich in den schriftlichen Urteilsgründen eine Begründung, die die Ablehnung hätte tragen können, ist eine Gehörsrüge nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen, für sich gesehen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte, weil sonst nicht beurteilt werden kann, ob sich die nach § 86 Abs. 2 VwGO verspätete Bekanntgabe der prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe überhaupt auf die Entscheidung ausgewirkt haben kann (…im Anschluss an BayVGH, B.v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris Rn. 7; HessVGH, B.v. 14.2.2002 - 9 UZ 1249/98.A - juris Rn. 41;… OVG NW, B.v. 25.4.2002 - 8 A 1530/02.A - juris Rn. 12).

    Wird ein Beweisantrag im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig abgelehnt und findet sich in den schriftlichen Urteilsgründen eine Begründung, die die Ablehnung hätte tragen können, ist eine Gehörsrüge jedoch nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen, für sich gesehen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte, weil sonst nicht beurteilt werden kann, ob sich die nach § 86 Abs. 2 VwGO verspätete Bekanntgabe der prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe überhaupt auf die Entscheidung ausgewirkt haben kann (…vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris Rn. 7; HessVGH, B.v. 14.2.2002 - 9 UZ 1249/98.A - juris Rn. 41;… OVG NW, B.v. 25.4.2002 - 8 A 1530/02.A - juris Rn. 12 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 13.9.1977 - V CB 68.74 - juris zur Konstellation erstmals durch das Urteil bekannt gewordener Ablehnungsgründe hinsichtlich eines vorher nicht verbeschiedenen, in der mündlichen Verhandlung gestellten unbedingten Beweisantrags;… ebenso BVerwG, B.v. 23.2.2005 - 1 B 102.04 - juris Rn. 2).

  • VGH Hessen, 28.11.2005 - 7 UZ 153/05

    Abschiebungshindernis; posttraumatische Belastungsstörung; Bevölkerungsgruppe

    Erforderlich ist hierfür, dass im Zulassungsantrag in substantiierter Auseinandersetzung mit den vom Verwaltungsgericht für die Antragsablehnung in der mündlichen Verhandlung und ggf. in den Entscheidungsgründen des Urteils angegebenen Gründen aufgezeigt wird, welchen ordnungsgemäß gestellten und erheblichen Beweisantrag das Verwaltungsgericht in einer Weise abgelehnt hat, die im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 UZ 1249/98.A - Nachweis bei Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2002 - 8 A1530/02.A - AuAS 2002, 212;… Marx, AsylVfG, 6. Aufl. 2005, § 78 Rdnr. 525 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - 8 A 1530

    Darlegungslast des Asylbewerbers hinsichtlich seiner Asylgründe ; Gerichtliche …

    Wird eine im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründete Ablehnung eines Beweisantrages in den schriftlichen Urteilsgründen durch eine prozessordnungsgemäße Begründung ersetzt, ist eine Gehörsrüge nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte (wie Hess. VGH, Beschluss vom 14.2. 2002 - 9 UZ 1249/98 . A -).

    Hess. VGH, Beschluss vom 14.2.2002 - 9 UZ 1249/98 .

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2005 - A 13 S 988/04

    Der Verzicht auf mündliche Verhandlung bedeutet nicht zugleich den Verzicht auf …

    Es kann offen bleiben, inwieweit die hier erhobene Gehörsrüge im Zulassungsverfahren zusätzlich die Darlegung verlangt, welche anderen Tatsachen und Beweismittel vorgetragen und benannt worden wären, wenn die erst in den Entscheidungsgründen angegebenen Ablehnungsgründe in einem zuvor zugegangenen oder verkündeten Beschluss enthalten worden wären (so ausdrücklich BVerwG…, Beschluss vom 13.09.1977, a.a.O.; ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 14.2.2002 - 9 UZ 1249/98.A -, als Leitsatz veröffentlicht in NVwZ 2002, Beilage I 7, 80; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.11.1993 Bs V 109/93 - juris;… zum Beruhenserfordernis s. auch Marx a.a.O. Rdnr. 366 f. und 376).
  • VGH Hessen, 17.08.2022 - 4 A 2197/20

    Klagemöglichkeit einer Hegegemeinschaft gegen die Schalenwildrichtlinie

    Wird eine im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründete Ablehnung eines Beweisantrags in den schriftlichen Urteilsgründen durch eine prozessordnungsgemäße Begründung ergänzt oder ersetzt, ist eine Gehörsrüge nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag vorab mit der im Urteil gegebenen Begründung abgelehnt worden wäre (Hess. VGH, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 UZ 1249/98.A - juris Rdnr. 41 unter Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 13. September 1977 - V CB 68.74 -, juris Rdnr. 12; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25. April 2002 - 8 A 1530/02.A -, juris Rdnr. 12 …und Beschluss vom 7. September 2020 - 13 A 4088/18.A -, juris Rdnr. 12; Bay. VGH…, Beschluss vom 20. November 2017 - 11 ZB 17.31318 -, juris Rdnr. 7 …und Beschluss vom 1. April 2020 - 14 ZB 19.31233 -, juris Rdnr. 8).
  • VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00

    Beweisantrag; Ablehnung; rechtliches Gehör

    Trifft indes das einfache Recht Regelungen über Beweisanträge und deren Ablehnung, so verletzt die Nichtberücksichtigung eines nach der jeweiligen Prozessordnung erheblichen Beweisantrags des Gehörsrecht, wenn sie im jeweiligen Prozessrecht keine tragfähige Stütze findet (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 - 9 UZ 1249/98 - Dahm, ZAR 2002, 227, 228 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2020 - 13 A 4088/18

    Afghanistan:Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Zulassungsgrund - …

    Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2002 - 8 A 1530/02.A -, juris, Rn.12, unter Verweis auf Hess. VGH, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 UZ 1249/98.A -, juris, Rn. 41, sowie BVerwG, Beschluss vom 13. September 1977 - V CB 68.74 -, juris, Rn. 13 zum Fall der gänzlich fehlenden Entscheidung über einen Beweisantrag; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 1. April 2020 - 14 ZB 19.31233 -, juris, Rn. 8.
  • VGH Hessen, 18.11.2009 - 2 A 1697/08

    Pakistan: Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, grundsätzliche Bedeutung …

    2002, 8 1 ; Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 UZ 1249/98.A -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 17, 80 [LS]; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 2 UZ 1628/03.A -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2024 - 13 A 10336/23

    Beweisantrag im Asylprozess; Ablehnungsgründe; Präklusion

  • VGH Hessen, 26.07.2013 - 6 A 84/13

    Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für den Export von gebrauchten Pistolen und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2023 - 6 A 1672/21

    Ergänzung einer im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig …

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