Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08 (9 VR 10.07) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf einen prioritären Kalk-Trockenrasen mit Orchideen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtfolgen eines Gerichts dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
- BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08 (9 VR 10.07)
- BVerwG, 30.06.2008 - 9 VR 17.08
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08
Ein ergänzendes Verfahren nach § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG n.F. kann auch bei Verstößen gegen zwingendes Naturschutzrecht durchgeführt werden (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 19 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 26 m.w.N.). - BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05
Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (Beschluss vom 3. Januar 2006 - BVerwG 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40).
- BVerwG, 03.01.2012 - 4 BN 42.11
Duldungspflicht beim Überbau; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans
Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO ist es nicht, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines beanstandeten Beschlusses zu veranlassen (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 14.08 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 16.07.2009 - 7 ZB 09.1542
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge
Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt nach ständiger Rechtsprechung - namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen - keine Pflicht der Gerichte, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerwG vom 13.1.2009 Az. 9 B 64/08 ; vom 28.10.2008 Az. 4 A 3001/08 und vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 ).Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) wird nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Beteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts zu einem anderen Ergebnis gelangt als es der Beteiligte für richtig hält (BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 ; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1/09 ; BayVGH vom 11.5.2009 Az. 6 CS 09.461 ).
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338 Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts und des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 und andere - juris - RdNr. 3 m.w.N.; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2).
Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt auch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu verbescheiden (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 3).
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3339
Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine Verletzung des …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts und des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 und andere - juris - RdNr. 3 m.w.N.; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2).Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt auch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu verbescheiden (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 3).
- VGH Bayern, 07.10.2008 - 8 NE 08.2571
Anhörungsrüge; Verletzung des rechtlichen Gehörs (hier: verneint); abweichende …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 u.a. - juris - RdNr. 3 m.w.N.).Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt auch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden; dies gilt im Besonderen in einem Eilverfahren (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 3).
- VGH Bayern, 11.05.2009 - 6 CS 09.461
Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung des …
Abgesehen davon, dass ein Hinweis gemäß § 86 VwGO durch das Gericht denklogisch nicht bereits vor Stellung des Antrags gemäß § 80 Abs. 7 VwGO erwartet werden kann, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Beteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts zu einem (anderen) Ergebnis gelangt als es der Beteiligte für richtig hält (BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 u.a., m.w.N., - juris - vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2 f).Aus dem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs folgt keine Verpflichtung des Gerichts, jedes Vorbringen des Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu verbescheiden (BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 9).
- VGH Bayern, 05.06.2009 - 6 ZB 08.30065
Asylrecht (Afghanistan); Folgeantrag (u.a. wegen Konversion); Zulassung der …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in die Erwägung einbezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts zu einem anderen Ergebnis gelangt als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 - Az. 9 VR 14/08 u.a., m.w.N.; vom 29.1.2009 - Az. 9 B 1.09 - jeweils juris -), z.B. indem das Gericht einem tatsächlichen Vorgang nicht die vom Kläger erwünschte Bedeutung zumisst oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (…vgl. BVerfG Beschluss vom 12.4.1983 a.a.O.; vom 16.6.1997 - 1 BvR 1113/86; BVerfGE 64, 1/12). - BVerwG, 15.03.2010 - 4 BN 5.10
Anhörungsrüge aufgrund fehlender Auseinandersetzung mit dem Unterschied zwischen …
Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO ist es nicht, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines beanstandeten Beschlusses zu veranlassen (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 14.08 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 27.03.2026 - 1 ZB 25.722
Natürliche Eigenart der Landschaft
Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, so dass es verfehlt ist, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.2008 - 9 VR 14.08 u.a. - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 04.04.2011 - 2 ZB 10.2973
Anhörungsrüge
Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt jedoch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu verbescheiden (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 - juris RdNr. 3). - VGH Bayern, 10.03.2010 - 2 CS 10.222
Erfolglose Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
Ausbaubeitrag; Festsetzungsverjährungsfrist (nicht abgelaufen); Verwirklichung …
- VGH Bayern, 04.12.2008 - 2 ZB 08.3040
Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 13.09.2011 - 2 NE 11.1815
Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552
Anhörungsrüge; keine Darlegung
- VGH Bayern, 19.10.2009 - 8 CS 09.2471
Anhörungsrüge; Eilverfahren; Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 2 ZB 09.1841
Anhörungsrüge
- VGH Bayern, 15.09.2009 - 2 ZB 09.1840
Anhörungsrüge
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".