Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 60 Abs. 1, § 74 Abs. 1, § 80 Abs. 5, § 81 Abs. 1 Satz 1
- Judicialis
VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 74 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 81 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 82 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei fristgebundenen Schriftsätzen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Klagefrist infolge eines Fehlers einer Kanzleiangestellten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozessrecht - Klagefrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts; eigenes Verschulden des Rechtsanwalts; verfahrensbestimmender Schriftsatz; fehlerhafte Schriftsatzversion; Verwechslung mit Korrektur
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 935 (Ls.)
- DÖV 2008, 517
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.2001 - XII ZB 195/01
Verfahrensrecht - Bes. Sorgfaltspflicht bei ungewöhlicher Fristkonstellation
Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08
Dies gilt umso mehr bei Vorliegen besonderer Umstände, die ein erhöhtes Risiko für den reibungslosen Ablauf der Kanzleivorgänge darstellen, namentlich wenn der Prozessbevollmächtigte eine ungewöhnliche Verfahrensweise wählt (BGH, Beschluss vom 22. November 2001 - XII ZB 195/01 - NJW-RR 2002, 712;… Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 233 Rn. 23, Stichwort: Büropersonal und -organisation, S. 752). - BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08
Ein Verschulden i.S.v. § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (stRspr, vgl. Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200 S. 20). - BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 14473.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08
Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass einen Prozessbevollmächtigten bei fristgebundenen Schriftsätzen eine besondere Sorgfaltspflicht trifft (Beschluss vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 14473.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 128 S. 19 ;… Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 60 Rn. 19). - VGH Hessen, 09.01.2004 - 9 UZ 3444/03
Zur Umdeutung und Wiedereinsetzung bei einem versäumten falschen Rechtsmittels
Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08
Das eigene Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers bestand hier darin, dass er, nachdem er am Schreibarbeitsplatz seiner Kanzleimitarbeiterin dieser die Korrektur der fehlerhaften Seite 1 der Entwurfsfassung diktiert hatte, diese fehlerhafte Version nicht sofort aus dem Geschäftsbetrieb seiner Kanzlei entfernte, z.B. indem er durch Zerreißen, Durchstreichen oder auf sonstige Weise kenntlich machte, dass diese Seite nicht an das Gericht übermittelt werden sollte, und dadurch zugleich sicherstellte, dass dies auch nicht infolge einer Verwechslung geschehen konnte (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 9 ZU 3444/03 - NVwZ-RR 2004, 386 f.). - BVerwG, 27.03.2008 - 9 A 3.08
Auszug aus BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08
Für die begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung der unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 A 3.08 geführten Klage des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 20. September 2007 ist kein Raum, weil diese Klage wegen Versäumung der Klagefrist unzulässig ist.
- VG Würzburg, 08.07.2024 - W 8 K 24.111
Ablehnung und Rückforderung ausbezahlter Corona-Neustarthilfe rechtmäßig
Die Versäumung einer Frist ist in diesem Sinne grundsätzlich dann verschuldet, wenn der Betroffene die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Verfahrensbeteiligten im Hinblick auf eine Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des einzelnen Falles zuzumuten war (vgl. VG Würzburg, U.v. 8.2.2021 - W 8 K 20.1180 - juris Rn. 38 mit Verweis auf VG Ansbach, U.v.1.12.2020 - AN 3 K 19.02073 - juris Rn. 49 f. mit Verweis auf BayVGH, B.v. 27. Juni 2011 - 12 ZB 10.1363 - juris und auf BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 9 VR 2/08 - juris;… Michler in BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, 62. Ed. 1.1.2024, § 32 Rn. 9 f.). - OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der …
Denn auch wenn man von letzterem ausgeht, hat derjenige, der sich geschäftsmäßig Hilfskräften bedient, durch organisatorische Maßnahmen vor allem Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008, 9 VR 2.08, BayVBl 2009, 349; OVG Münster, Beschluss vom 18.05.2010, 8 B 474/10, DVBl 2010, 990, jeweils zitiert nach juris;… Kallerhoff/Stamm in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 32 Rn. 20 m.w.N.). - OVG Sachsen, 27.07.2010 - 4 A 153/10
Wiedereinsetzung, Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten, …
S. v. § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008, SächsVBl. 2008, 186 f. m. w. N.).Nach allgemeiner Ansicht trifft Prozessbevollmächtigte bei fristgebundenen Schriftsätzen im Rechtsmittelverfahren eine besondere Sorgfaltspflicht (BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 a. a. O.; HessVGH, Beschl. v. 9.1.2004, NVwZ-RR 2004, 386 f.).
Der Prozessbevollmächtigte war vielmehr gehalten, die fehlerhafte Fassung entweder selbst zu vernichten oder in geeigneter Weise (etwa Durchstreichen oder Zerreißen) so zu kennzeichnen, dass eine spätere Übermittlung an dasGericht auch nicht infolge einer Verwechslung erfolgen konnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 a. a. O.;… HessVGH, Beschl. v. 9.1.2004 a. a. O.).
- BVerwG, 22.06.2022 - 2 C 12.21
Sprungrevision; Belehrung über das Erfordernis der Beibringung der …
Rn. 24 Ein Verschulden i. S. v. § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1995 - 1 C 38.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200 S. 20; Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 9 VR 2.08 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 262 Rn. 6 …und vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4.21 - juris Rn. 14).Dabei ist dem Kläger ein Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 9 VR 2.08 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 262 Rn. 6; s. auch BVerwG…, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 2 C 11.19 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 84 Rn. 14).
- BVerwG, 08.01.2010 - 9 B 3.09
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund der versehentlichen …
Das eigene Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers bestand hier darin, dass er, nachdem er die unzutreffende Adressierung des Schriftsatzes erkannt hatte, die fehlerhafte Seite nicht sofort aus dem Geschäftsbetrieb seiner Kanzlei entfernte oder "ungültig" machte, z.B. indem er durch Zerreißen dieser Seite oder Durchstreichen der Adressierung kenntlich machte, dass diese Version nicht an das auf Seite 1 fälschlicherweise als Adressaten ausgewiesene Gericht übermittelt werden sollte, und dadurch zugleich sicherstellte, dass dies auch nicht infolge eines Versehens geschehen konnte (vgl. Beschluss vom 28. Februar 2008 - BVerwG 9 VR 2.08 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 262 Rn. 6 f. = DÖV 2008, 517; VGH Kassel, Beschluss vom 9. Januar 2004 - 9 UZ 3444/03 - NVwZ-RR 2004, 386 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - 3d A 583/14
Einlegung der Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen …
Rn. 32 BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 9 VR 2.08 -, DÖV 2008, 517, 518 m.w.N. - VGH Bayern, 23.06.2014 - 14 ZB 12.2323
Fristversäumnis wegen Unanbringlichkeit des Briefes gegenüber Empfänger und …
Rn. 5 Die Versäumung einer Frist ist grundsätzlich dann verschuldet, wenn der Betroffene die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 9 VR 2.08 - DÖV 2008, 517).Denn ein Prozessbevollmächtigter muss sich allen Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung prozessualer Fristen zusammenhängen, mit gesteigerter Aufmerksamkeit widmen (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 9 VR 2.08 - DÖV 2008, 517;… BayVGH, B.v. 16.1.2014 - 14 B 13.2016 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 16.01.2014 - 14 B 13.2016
Die Nutzung automatisierter EDV-Verfahren zur Erstellung anwaltlicher …
Rn. 15 Die Versäumung einer Frist ist grundsätzlich dann verschuldet, wenn der Betroffene die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 9 VR 2.08 - DÖV 2008, 517).Für Rechtsanwälte gilt diese Sorgfaltspflicht im besonderen Maße (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 9 VR 2.08 - DÖV 2008, 517).
- VG Würzburg, 04.11.2024 - W 8 K 24.394
Neustarthilfe, Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe für das vierte …
Die Versäumung einer Frist ist in diesem Sinne grundsätzlich dann verschuldet, wenn der Betroffene die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Verfahrensbeteiligten im Hinblick auf eine Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des einzelnen Falles zuzumuten war (vgl. VG Würzburg, U.v. 8.2.2021 - W 8 K 20.1180 - juris Rn. 38 mit Verweis auf VG Ansbach, U.v.1.12.2020 - AN 3 K 19.02073 - juris Rn. 49 f. mit Verweis auf BayVGH, B.v. 27. Juni 2011 - 12 ZB 10.1363 - juris und auf BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 9 VR 2/08 - juris;… Michler in BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, 64. Ed. 1.7.2024, § 32 Rn. 9 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2017 - 12 N 79.17
Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Fristversäumnis; …
Denn er ist seinen besonderen Sorgfaltspflichten bei fristgebundenen Schriftsätzen (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 9 VR 2.08 - juris Rn. 7 m.w.N.) nicht in ausreichendem Maße nachgekommen und hat durch sein eigenes Verhalten eine wesentliche Ursache dafür gesetzt, dass die Frist zur Begründung des Zulassungsantrags nicht eingehalten wurde.Um der naheliegenden Gefahr einer Verwechselung der nicht als fehlerhaft kenntlich gemachten Schriftsätze vorzubeugen, durfte er sich nicht mit mündlichen Anweisungen an seine Bürokraft begnügen; dass er der von ihm selbst geschaffenen Fehlerquelle nicht mit der gebotenen Sorgfalt entgegengetreten ist, muss er sich als eigenes Verschulden entgegenhalten lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2008, a.a.O., Rn. 6 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. Januar 2015 - OVG 10 N 54.14 - juris Rn. 4; VGH Kassel…, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 9 UZ 3444/03 - juris Rn. 7 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 10 S 1920/14
Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Verlassen auf …
- VG Würzburg, 04.11.2024 - W 8 K 24.371
Unzulässigkeit der Klage wegen Versäumung der Klagefrist, Klage gegen …
- OVG Niedersachsen, 14.01.2022 - 13 ME 435/21
Abänderungsbefugnis; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Ausland; Bekanntgabe; …
- VGH Bayern, 08.09.2010 - 7 ZB 10.505
Nichtteilnahme an der Wiederholungsprüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung …
- OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10
Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach …
- VG Würzburg, 08.02.2021 - W 8 K 20.1180
Rücknahme eines Zuwendungsbescheides für das Bayerische Baukindergeld Plus
- VGH Bayern, 27.06.2011 - 12 ZB 10.1363
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz; Antrag auf Zulassung der …
- OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LC 168/18
BeA; Berufungsbegründungsfrist; Digifax; Fristversäumnis; Fristversäumnis, …
- VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 21.632
Begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, …
- VG Bayreuth, 27.09.2011 - B 1 K 10.1041
Sondernutzungen an öffentlichen Feld- und Waldwegen richten sich in Bayern nach …
- VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 20.1316
Versagungsgegenklage, Bayerisches Baukindergeld, Plus, Versäumnis der …
- VGH Bayern, 10.01.2013 - 19 ZB 12.2692
Unzulässiger Zulassungsantrag wegen Versäumung der gesetzlichen Antragsfrist
- OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 13 LA 30/22
Begründung; Berufungszulassungsantrag; Frist
- VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 3 K 19.02073
Frist zur Antragstellung für Zuwendungen nach dem Förderprogramm "Baukindergeld …
- VGH Bayern, 25.06.2012 - 12 ZB 12.303
Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
- OVG Sachsen, 28.12.2010 - 4 A 697/09
Wiedereinsetzung, Sorgfaltspflicht, Rechtsmittel, Wahlanfechtung, …
- VGH Bayern, 08.11.2010 - 12 ZB 09.2514
UnterhaltsvorschussrechtAntrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist …
- VG München, 06.06.2011 - M 8 K 10.2515
Verfristete Klage; ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung; Ausgleichsbetrag bei …
- VGH Bayern, 05.05.2009 - 12 ZB 09.302
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
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