Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03 |
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Verletzung des Beteiligungsrechts eines anerkannten Naturschutzvereins im Planfeststellungsverfahren - Antragsbefugnis eines anerkannten Naturschutzvereins im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gegen einen Planfeststellungsbeschluss - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Dies ist nicht erst bei weitergehenden Eingriffen in Natur und Landschaft der Fall, sondern bereits dann, wenn sich durch die Planänderung zusätzliche naturschutzrechtliche Fragen stellen, für deren Beantwortung der sachverständige Rat der Naturschutzbehörde und - deswegen auch - der Naturschutzvereine geboten erscheint, weil die zur ursprünglichen Planung angestellten naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Erwägungen die geänderte Planung nicht mehr tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348 ; Urteil vom 19. März 2003 - BVerwG 9 A 33.02 - UA S. 6).Dem Vortrag des Antragstellers sind keine konkreten Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, welche ergänzenden Tatsachen oder Rechtsausführungen er bei einer umfassenderen Beteiligung im Planänderungsverfahren oder nach Einsicht in die Umweltverträglichkeitsstudie, die naturschutzfachlichen Gutachten oder auch die "Kosten-Nutzen-Untersuchung" hätte vorbringen wollen und dass deshalb ein anderes Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses zu erwarten gewesen wäre (zur Erheblichkeit nur des konkret abwägungsbeachtlichen Verfahrensmangels vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - DVBl 2002, 990 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168, S. 93 f.; Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - DVBl 2003, 534; Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., S. 6 f.; stRspr).
Der Senat lässt jedenfalls für die summarische Prüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dahinstehen, ob und inwieweit der Antragsteller mit Rücksicht auf die Rügeeinschränkungen in § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG Mängel der Variantenauswahl als abwägungsfehlerhaft beanstanden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., S. 10).
Diese Bindung gilt auch für das gerichtliche Verfahren (stRspr; vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 19. März 2003 - BVerwG 9 A 33.02 - DVBl 2003, 1069 m.w.N.).
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Dem Vortrag des Antragstellers sind keine konkreten Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, welche ergänzenden Tatsachen oder Rechtsausführungen er bei einer umfassenderen Beteiligung im Planänderungsverfahren oder nach Einsicht in die Umweltverträglichkeitsstudie, die naturschutzfachlichen Gutachten oder auch die "Kosten-Nutzen-Untersuchung" hätte vorbringen wollen und dass deshalb ein anderes Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses zu erwarten gewesen wäre (zur Erheblichkeit nur des konkret abwägungsbeachtlichen Verfahrensmangels vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - DVBl 2002, 990 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168, S. 93 f.; Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - DVBl 2003, 534;… Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., S. 6 f.; stRspr).In der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass ein potenzielles FFH-Gebiet nur dann anzunehmen ist, wenn auch ohne Gebietsmeldung die Zuordnung zu den meldepflichtigen Gebieten eindeutig bejaht werden kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168, S. 101 f.; Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - DVBl 2003, 1061).
Auch unterscheiden der Planfeststellungsbeschluss (S. 47 f.) und der Landschaftspflegerische Begleitplan (Deckblätter S. 34 ff. und Tabelle 28) zwischen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, und gewährleisten so - ungeachtet streitiger Einzelpunkte und wenn auch, wie der Antragsteller zutreffend einwendet, eine ausdrückliche schrittweise Quantifizierung der Kompensationsdefizite nach Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen fehlt - eine im Grundsatz zutreffende naturschutzrechtliche Abwägung nach § 13 Abs. 1 BbgNatSchG (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2000, a.a.O., S. 160 ff.; Beschluss vom 21. November 2001 - BVerwG 4 VR 13.00 - NuR 2002, 153; Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - DVBl 2002, 990 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168, S. 117 f.).
- BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ).Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten hingegen erst dann überschritten und vom Gericht zu beanstanden, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, a.a.O., S. 10; Urteil vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166 ; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 ).
Der Senat lässt jedenfalls für die summarische Prüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dahinstehen, ob und inwieweit der Antragsteller mit Rücksicht auf die Rügeeinschränkungen in § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG Mängel der Variantenauswahl als abwägungsfehlerhaft beanstanden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 …und Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., S. 10).
- BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Dass in der Abwägung unüberwindliche Belange die Planfeststellungsbehörde dazu zwingen, trotz des feststehenden Bedarfs von dem Vorhaben Abstand zu nehmen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 ), ist nicht erkennbar.Auch die Gesetzesmaterialien geben keinen Anhaltspunkt dafür, dass mit dieser Gesetzesänderung bereits erfolgte Linienbestimmungen ihre im Verhältnis zwischen dem Bundesminister für Verkehr und der Landesstraßenverwaltung bestehende interne Bindungswirkung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. April 1997, a.a.O., S. 252; Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 ) verlieren sollten (…vgl. BTDrucks 14/1517, S. 2, worin die Änderung mit dem Hinweis darauf begründet wird, dass die Beibehaltung der Zuständigkeit des für Verkehr zuständigen Bundesministeriums für die Linienbestimmung von Ortsumgehungen wegen der gewachsenen Verwaltungskraft der Straßenbauverwaltung in den neuen Ländern nicht mehr erforderlich sei).
Entscheidend ist daher insofern allein, dass die Planfeststellungsbehörde ungeachtet der internen Bindung der Linienbestimmung erkannt haben muss, dass sie die Trassenauswahl - obwohl sie bereits im Rahmen der Linienbestimmung getroffen wurde - nach außen im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit zu vertreten, deshalb auch für ihre Abwägungsfehlerfreiheit einzutreten und folglich etwaige erhebliche Mängel aus dem Linienbestimmungsverfahren zu korrigieren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 , a.a.O., S. 250 ff., 252).
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Auch hier schlagen solche Fehler indes nur durch, wenn sie nach dem entsprechend anwendbaren § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 ) offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind.Auch unterscheiden der Planfeststellungsbeschluss (S. 47 f.) und der Landschaftspflegerische Begleitplan (Deckblätter S. 34 ff. und Tabelle 28) zwischen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, und gewährleisten so - ungeachtet streitiger Einzelpunkte und wenn auch, wie der Antragsteller zutreffend einwendet, eine ausdrückliche schrittweise Quantifizierung der Kompensationsdefizite nach Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen fehlt - eine im Grundsatz zutreffende naturschutzrechtliche Abwägung nach § 13 Abs. 1 BbgNatSchG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000, a.a.O., S. 160 ff.; Beschluss vom 21. November 2001 - BVerwG 4 VR 13.00 - NuR 2002, 153;… Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - DVBl 2002, 990 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168, S. 117 f.).
- BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01
Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
In der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass ein potenzielles FFH-Gebiet nur dann anzunehmen ist, wenn auch ohne Gebietsmeldung die Zuordnung zu den meldepflichtigen Gebieten eindeutig bejaht werden kann (vgl. z.B. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168, S. 101 f.; Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - DVBl 2003, 1061). - OVG Brandenburg, 09.10.2002 - 3 D 81/00
Normenkontrolle, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Denn der Regionalplan ist vom OVG Brandenburg mit Beschluss vom 9. Oktober 2002 (3 D 81/00.NE) für nichtig erklärt worden. - BVerwG, 21.11.2001 - 4 VR 13.00
Ziel des Gesetzgebers bei Erlass des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Auch unterscheiden der Planfeststellungsbeschluss (S. 47 f.) und der Landschaftspflegerische Begleitplan (Deckblätter S. 34 ff. und Tabelle 28) zwischen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, und gewährleisten so - ungeachtet streitiger Einzelpunkte und wenn auch, wie der Antragsteller zutreffend einwendet, eine ausdrückliche schrittweise Quantifizierung der Kompensationsdefizite nach Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen fehlt - eine im Grundsatz zutreffende naturschutzrechtliche Abwägung nach § 13 Abs. 1 BbgNatSchG (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2000, a.a.O., S. 160 ff.; Beschluss vom 21. November 2001 - BVerwG 4 VR 13.00 - NuR 2002, 153;… Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - DVBl 2002, 990 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168, S. 117 f.). - BVerwG, 11.09.2003 - 4 CN 3.03
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Regionalplans; Auslegung eines einschlägigen …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Diese Entscheidung ist ausweislich des Beschlusses des BVerwG vom 11. September 2003 (BVerwG 4 CN 3.03 ) mittlerweile rechtskräftig. - BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Denn diese Entscheidung auf der ersten Planungsstufe wurde von der Planfeststellungsbehörde bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zu Recht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311; Beschluss vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 86.95 - NVwZ-RR 1996, 67 = Buchholz 406.13 § 6 a ROG Nr. 1) ohnehin nicht als in dem Sinne bindend angesehen, dass die behaupteten Fehler - sollten sie vorliegen - sich noch auf die Planfeststellung auswirken könnten. - BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02
Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei …
- BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95
Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden …
- BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96
Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung; …
- BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95
Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit
- BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …
- BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Der Senat hat mit Beschluss vom 25. September 2003 (BVerwG 9 VR 9.03) den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt.bb) Gemessen an diesen Grundsätzen erweist sich, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. September 2003 (BVerwG 9 VR 9.03) über den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage angedeutet hat, das Planfeststellungsverfahren in einer Reihe der beanstandeten Punkte als fehlerhaft.
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 25. September 2003 (BVerwG 9 VR 9.03), durch den der Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt wurde, entschieden, dass dies nicht zutrifft.
Ungeachtet der formalen Gültigkeit der Linienbestimmung für das Planfeststellungsverfahren hat die Planfeststellungsbehörde zudem in der Sache zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erkannt, dass sie die Trassenwahl nach außen im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit zu vertreten, deshalb auch für ihre Abwägungsfehlerfreiheit einzutreten und folglich etwaige erhebliche Mängel aus dem Linienbestimmungsverfahren zu korrigieren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 ; Beschluss des Senats vom 25. September 2003, a.a.O.).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss; …
Soweit in dieser Entscheidung offen gelassen worden ist, ob an der nur eingeschränkten Kontrolle der naturschutzrechtlichen Abwägung innerhalb der Fachplanung festzuhalten sei (…a.a.O. S. 55), ist die weitere Rechtsprechung (Beschluss vom 25. September 2003 - BVerwG 9 VR 9.03 - juris Rn. 32;… Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 , insbesondere Rn. 516 und 518) darauf ebenso wenig zurückgekommen wie auf die von der Revision angeführten Formulierungen im Urteil des 4. Senats vom 27. Oktober 2000 (…a.a.O. S. 164), die für sich genommen auf ein verändertes Verständnis des § 8 Abs. 3 BNatSchG a.F. hindeuten mochten. - OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 1 A 11787/03
Präsident zieht positive Bilanz für 2003 - Ausblick auf 2004
Der Planfeststellungsbehörde ist kein Abwägungsfehler unterlaufen, indem sie diesen Standort nicht dem Standort Wörth/Jockgrim vorgezogen hat (zur Alternativenprüfung als Element der planerischen Abwägung vgl. aus jüngster Zeit BVerwG, Urteil vom 9. April 2003 - 9 A 37.02 - juris - unter Hinweis auf den Beschluss vom 20. November 1988, BVerwGE 81, 128, 136 f. - und Beschluss vom 25. September 2003 - 9 VR 9.03 - juris - m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 7 KS 220/02
Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Verlegung einer Bundesstraße …
Eine solche Fallgestaltung läge etwa dann vor, wenn das nachträglich eingeholte Gutachten Tatsachen aufzeigt, die den bisher ausgelegten oder sonst bekannt gegebenen Unterlagen nicht entnommen werden konnten und die Schlüsse auf entscheidungserhebliche, bisher unbekannte Gesichtspunkte zulassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.09.2003 - 9 VR 9.03 -, juris).Denn an der kompetenzrechtlichen Grundlage der Befugnis zur Linienbestimmung nach § 16 FStrG durch den Bundesminister für Verkehr, die sich letztlich darauf gründet, dass die Länder im Auftrag des Bundes dessen Fernstraßen verwalten (Art. 90 Abs. 2 GG), hat sich durch die beschriebene Änderung des § 16 Abs. 1 FStrG nichts geändert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.09.2003, - 9 VR 9.03 -, juris …und Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, Ortsumgehung Michendorf, DVBl. 2004, 1546 = NVwZ 2004, 1486 = NuR 2004, 795).
- OVG Hamburg, 21.11.2005 - 2 Bs 19/05
Rechtsschutz anerkannter Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss …
Vor allem sind jedoch etwaige Fehler in der Ausgestaltung naturschutzrechtlicher Ersatzmaßnahmen in der Regel nicht geeignet, Fehler in der fachplanerischen Abwägung zu begründen und die Zulässigkeit des Vorhabens insgesamt in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.9.2003, 9 VR 9/03, in Juris;… Urt. v. 9.6.2004, NVwZ 2004, S. 1486, 1496). - BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 10.03
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt
Dies hat der Senat in seinem Beschluss vom 25. September 2003 (BVerwG 9 VR 9.03 ) im Hinblick auf die auch hier gerügten grundsätzlichen Einwände gegen die Planfeststellung entschieden.Abgesehen davon, dass der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Landschaftspflegerische Begleitplan durchaus zwischen Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen differenziert, hat der Senat in dem bereits zitierten Beschluss vom 25. September 2003 (BVerwG 9 VR 9.03 ) entschieden, dass sich die nach § 13 Abs. 1 BbgNatSchG gebotene naturschutzrechtliche Abwägung ungeachtet möglicher einzelner Mängel jedenfalls im Ergebnis aller Voraussicht nach nicht als durchgreifend rechtswidrig (vgl. § 17 Abs. 6 c FStrG) erweisen wird.
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
Ausbauplanung für B 41
Bei der Überprüfung von Variantenentscheidungen der Planfeststellungsbehörde haben die Gerichte zu beachten, dass es nicht ihre Aufgabe ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich dabei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2003 - 9 VR 9.03 - juris - unter Hinweis auf das Urteil vom 19. Mai 1998, NVwZ 1998, 961, 964).Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind vielmehr erst dann in einer vom Gericht zu beanstandenden Weise überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Linienführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung darstellt, sodass sie sich der Planfeststellungsbehörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2003, a.a.O., m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10382/04
Straßenbau: Enteigung möglich, wenn Umgehung zu teuer
Bei der Überprüfung von Variantenentscheidungen der Planfeststellungsbehörde haben die Gerichte zu beachten, dass es nicht ihre Aufgabe ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich dabei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2003 - 9 VR 9.03 - juris - unter Hinweis auf das Urteil vom 19. Mai 1998, NVwZ 1998, 961, 964).Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind vielmehr erst dann in einer vom Gericht zu beanstandenden Weise überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Linienführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung darstellt, sodass sie sich der Planfeststellungsbehörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2003, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt
Dies hat der Senat in seinem Beschluss vom 25. September 2003 (BVerwG 9 VR 9.03 ) entschieden,. - OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - 8 C 10308/08
Ortsumgehung in Enkenbach-Alsenborn darf gebaut werden
Bei der Überprüfung von Variantenentscheidungen der Planfeststellungsbehörde haben die Gerichte zu beachten, dass es nicht ihre Aufgabe ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich dabei gar von Erwägungen einer vermeintlich "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.09.2003 - 9 VR 9/03 -, juris, Rn. 15). - VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss …
- VG Hamburg, 14.03.2006 - 15 E 3613/05
Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: Verwaltungsgericht hebt den …
- BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 8.03
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt
- BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt
- BVerwG, 20.01.2004 - 9 VR 27.03
Befugnis des Bundesministeriums für Verkehrswesen, Bauwesen und Wohnungswesen zur …
- BVerwG, 23.10.2003 - 9 VR 4.03
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Herbeiführung eines Stopps von …
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