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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8569
OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04 (https://dejure.org/2004,8569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.2004 - 9 W 15/04 (https://dejure.org/2004,8569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 9 W 15/04 (https://dejure.org/2004,8569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 227 Abs 4 S 3 ZPO, Art 103 GG
    Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung; Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Terminsverlegung

  • Judicialis

    ZPO § 227 IV 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 4 S. 3
    Gebotenheit der Korrektur einer nach Bewilligung und vor Wirksamwerden öffentlichen Zustellung bei Nichtvorliegen deren Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme einer Bewilligung nach Erteilung vor Wirksamwerden der öffentlichen Zustellung; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Anordnung einer Auslandsladung nach wirksamer öffentlichen Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3049
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 03.01.2003 - 3 W 775/02

    Lauf der Beschwerdefrist bei nicht verkündeten oder förmlich zugestellten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04
    Der Anwendung dieser Vorschrift steht nicht entgegen, dass der Beschluss auch nicht verkündet wurde, da insoweit eine entsprechende Anwendung geboten ist (OLG Koblenz OLGR 2003, 163;… Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 569 Rn. 4).
  • OLG Celle, 17.03.1975 - 7 W 22/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04
    Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde (OLG Celle NJW 1975, 1230;… Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rn. 1).
  • OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16

    Unanfechtbarkeit einer Terminbestimmung des Gerichts

    Teilweise wird in diesem Zusammenhang § 252 ZPO analog angewandt, wenn die Aufhebung bzw. Verlegung einem faktischen Verfahrensstillstand gleichkommt (SächsLAG BeckRS 2012, 71091; OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 3049 (3050); OLG Düsseldorf OLGR 2007, 533).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Terminsverlegung

    Dessen entsprechende Anwendung kommt immer dann in Betracht, wenn eine Maßnahme des Gerichts faktisch zum Stillstand des Verfahrens führt (OLG Frankfurt/Main NJW 2004, 3049, 3050;… Zöller/Greger, a.a.O., § 252, Rn. 1;… MünchKomm./Gehrlein a.a.O.;… Stein/Jonas/Roth a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 W 59/06

    Verfahrensrecht - Anfechtung der Verlegung eines Termins

    Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230 ;… Zöller/Greger, 25. Aufl., § 252 ZPO Rn. 1;… Musielak, 4. Aufl., § 252 ZPO Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M. Beschl. vom 6. Juli 2004, 9 W 15/04).
  • LAG Sachsen, 04.07.2012 - 4 Ta 155/12

    Unzulässige Beschwerde gegen Verlegung des Verhandlungstermins aus dienstlichen …

    Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230;… Zöller/Greger, 29. Auflage, § 252 ZPO Rdnr. 1;… Musielak, 4. Auflage, § 252 ZPO Rdnr. 2 m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 06.07.2004 - 9 W 15/04 -).
  • LG Hanau, 18.10.2022 - 2 S 45/21

    Umstellung der Klage

    Allein die faktische Herbeiführung eines Verfahrensstillstandes war früher entsprechend § 252 ZPO rügefähig, was jedoch inzwischen durch die spezielleren Vorschriften der §§ 198 ff, GVG über die Verzögerungsrüge obsolet geworden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 9 W 15/04 -).
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