Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 29.10.2014 - 9 W 196/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 54a Abs 2 Nr 1 BeurkG, § 149 KostO
Berechnung einer Hebegebühr durch den Notar: Zulässigkeit einer Kaufvertragsabwicklung über Notaranderkonto zur Sicherstellung der Grunderwerbsteuerzahlung - Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 54 Abs. 2 Nr. 1; KostO § 149
Kaufvertragsabwicklung über Notaranderkonto zur reinen Sicherstellung der Grunderwerbsteuer unzulässig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kaufvertragsabwicklung über Notaranderkonto - zur Sicherstellung der Grunderwerbsteuerzahlung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unzulässige Kaufvertragsabwicklung über Notaranderkonto zur Sicherstellung der Grunderwerbsteuerzahlung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässige Kaufvertragsabwicklung über Notaranderkonto zur Sicherstellung der Grunderwerbsteuerzahlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Abwicklung eines Grundstückkaufvertrages über Notaranderkonto; Erhebung der Hebegebühr bei Unzulässigkeit der Abwicklung
Verfahrensgang
- LG Kiel, 30.10.2013 - 3 OH 14/12
- OLG Schleswig, 29.10.2014 - 9 W 196/13
Wird zitiert von ...
- KG, 14.05.2019 - Not 6/18
Notarsache: Disziplinarmaßnahme gegen den Notar wegen der Entgegennahme von Geld …
Darüber hinaus trifft es aber auch nicht zu, dass Verstöße gegen § 57 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG gebührenrechtlich nur dann beachtlich wären, wenn der Notar regelmäßig ohne die Prüfung eines berechtigten Interesses Verwahrungen annimmt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 9 W 196/13 - juris = notar 2015, 130, 131 mit Anmerkung Mohr; OLG Bremen, MittBayNot 2005, 428, 429).
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