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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 9 W 9/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6666
OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 9 W 9/03 (https://dejure.org/2003,6666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.05.2003 - 9 W 9/03 (https://dejure.org/2003,6666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 9 W 9/03 (https://dejure.org/2003,6666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 707 Abs. 2; ZPO § 769
    Rechtsmittel gegen die Versagung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vollstreckungsgegenklage: Unanfechtbarkeit der Versagung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Versagung der einstweiligen Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2003 - 9 W 5/03

    Richterablehnung: Instanzenzug bei Beschlussunfähigkeit des Amtsgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 9 W 9/03
    Ein solcher Ermessensfehler liegt nicht in der Verneinung der Erfolgsaussicht; deren Beurteilung obliegt als Sachentscheidung allein dem Erstgericht und kann im Rahmen eines Rechtsmittels präjudiziert werden (so auch 9 W 5/03).
  • OLG München, 26.09.1985 - 25 W 2449/85

    Einstweilige Anordnungen; Rechtsbehelfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 9 W 9/03
    Als faktische Präjudizierung müssen sie deswegen vermieden werden, zumal sich das Prozessgericht hierdurch in seiner Aufgabe behindert sehen könnte, bei gebotener anderer Beurteilung der Sach- und Rechtslage im weiteren Verlauf des Verfahrens die Entscheidung abzuändern (OLG Naumburg NJW-RR 98, 366; OLG Hamm MDR 88, 241; OLG München NJW-RR 1987, 767; Schneider MDR 87, 64).
  • OLG Naumburg, 03.03.1997 - 6 W 14/97

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Prozeßgerichts nach § 769 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 9 W 9/03
    Als faktische Präjudizierung müssen sie deswegen vermieden werden, zumal sich das Prozessgericht hierdurch in seiner Aufgabe behindert sehen könnte, bei gebotener anderer Beurteilung der Sach- und Rechtslage im weiteren Verlauf des Verfahrens die Entscheidung abzuändern (OLG Naumburg NJW-RR 98, 366; OLG Hamm MDR 88, 241; OLG München NJW-RR 1987, 767; Schneider MDR 87, 64).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1986 - 18 WF 112/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 9 W 9/03
    Als faktische Präjudizierung müssen sie deswegen vermieden werden, zumal sich das Prozessgericht hierdurch in seiner Aufgabe behindert sehen könnte, bei gebotener anderer Beurteilung der Sach- und Rechtslage im weiteren Verlauf des Verfahrens die Entscheidung abzuändern (OLG Naumburg NJW-RR 98, 366; OLG Hamm MDR 88, 241; OLG München NJW-RR 1987, 767; Schneider MDR 87, 64).
  • OLG Hamm, 09.11.1987 - 31 W 59/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 9 W 9/03
    Als faktische Präjudizierung müssen sie deswegen vermieden werden, zumal sich das Prozessgericht hierdurch in seiner Aufgabe behindert sehen könnte, bei gebotener anderer Beurteilung der Sach- und Rechtslage im weiteren Verlauf des Verfahrens die Entscheidung abzuändern (OLG Naumburg NJW-RR 98, 366; OLG Hamm MDR 88, 241; OLG München NJW-RR 1987, 767; Schneider MDR 87, 64).
  • LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zitiert nach juris) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzwidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraumes (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zitiert nach juris;… Hartmann in Baumbach-Lauterbach, a.a.O., § 769 Rn. 12;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Aufl. 2002, § 769 Rn. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht.
  • LAG Sachsen, 13.02.2009 - 4 Ta 307/08

    Unzulässige Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zur Zwangsvollstreckung vor …

    Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zit. nach JURIS) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraums (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zit. nach JURIS;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach aaO., § 769 Rdnr. 12;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Auflage 2002, § 769 Rdnr. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit dem LAG Nürnberg vom 05.01.2006 - 6 Ta 255/05 - aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht.
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