Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 6 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
Sofortige Beschwerde des Kindesmutter wegen eines Ablehnungsgesuchs eines Richters wegen Befangenheit in einem sorgerechtlichen Verfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Provozierte Unmutsäußerung ist kein Befangenheitsgrund!
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 12.07.2024 - 35 F 25/24
- OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75
Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Eingeschlossen sind somit auch die beisitzenden Richter, die Schöffen, der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, Behördenmitglieder und grundsätzlich auch Rechtsanwälte (BVerfGE 48, 118; BGH NJW 1977, 437).Nutzt der bevollmächtigte Rechtsanwalt in missbräuchlicher Weise seine Privilegierung aus, um durch gezielte Störungen die weitere Verhandlung unmöglich zu machen, kommen gegen ihn sitzungspolizeiliche Maßnahmen wie auch die Entfernung aus dem Sitzungssaal in Betracht (BGHZ 67, 184; OLG Hamm JMBlNRW 80, 215;… Lückemann in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 177 GVG Rn. 2;… C. Schreiber in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 177 GVG Rn. 3; Malmendier NJW 1997, 227, 232 ff).
Der Disput zwischen dem abgelehnten Richter und dem ihn (jedenfalls nach substantiierter Darlegung des abgelehnten Richters) immer wieder unterbrechenden Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aus Anlass und im Hinblick auf die Abfassung des Protokolls genügt dafür zwar noch nicht (vgl. auch BGH NJW 1977, 437, 438).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. etwa BVerfGE 84, 188 m.w.N.). - BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der böse Schein, das heißt der Eindruck mangelnder Objektivität (BVerfG, NJW 2012, 3228).
- BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Bloße Unmutsäußerungen des Richters bzw. Unmutsaufwallungen (vgl. BGH NJW 2018, 2578) oder sonstige gegen einen Beteiligten oder dessen Verfahrensbevollmächtigten gerichtete Äußerungen / Handlungen führen nicht ohne Weiteres die Besorgnis der Befangenheit herbei. - BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung - Rechtsbeschwerdeverfahren nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Diese Voraussetzung liegt vor, wenn ein Beteiligter bei verständiger Würdigung des Sachverhalts berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter eine Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGH NJW-RR 2022, 209). - BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22
Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Mitglieds des Revisionsgerichts im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht eines verständigen Beteiligten berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (st. Rspr. d. BGH, z.B. BGH NJW-RR 2023, 431 m.w.N.), während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (BGH NJW 2021, 385). - KG, 01.08.2017 - 3 WF 150/17
Familiensache: Abgrenzung zwischen einem Erörterungstermin und der Durchführung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Die Aufforderung des Richters an einen Beteiligten (oder an sonstige Anwesende), den Sitzungssaal zu verlassen, um die Anhörung getrennt vorzunehmen, entspricht zunächst dem Wesen der getrennten Anhörungen, zumal die Beurteilung, ob und welche weiteren Beteiligten bei der Anhörung anwesend sind, erneut freiem richterlichen Ermessen unterliegt (KG Berlin FamRZ 2018, 765;… MüKo-FamFG/Schumann, § 160 Rn. 11). - BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl fachgerichtlicher …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Erforderlich ist vielmehr eine Verkürzung des rechtlichen Gehörs mit erheblichem Gewicht (OLG Hamburg NJW-RR 2018, 831; OLG Hamm FamRZ 2014, 324;… G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 42 ZPO Rn. 23); es muss sich um einen solch groben Verfahrensfehler handeln, dass die Handhabung des Verfahrens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und dadurch die (Anhörungs)Rechte des Betroffenen gravierend beeinträchtigt sind (BVerfG v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22, RuS 2024, 340). - BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Eingeschlossen sind somit auch die beisitzenden Richter, die Schöffen, der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, Behördenmitglieder und grundsätzlich auch Rechtsanwälte (BVerfGE 48, 118; BGH NJW 1977, 437). - OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18
Richterablehnung: Begründungserfordernis bei einem Ablehnungsgesuch; Behandlung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2024 - 9 WF 149/24
Erforderlich ist vielmehr eine Verkürzung des rechtlichen Gehörs mit erheblichem Gewicht (OLG Hamburg NJW-RR 2018, 831; OLG Hamm FamRZ 2014, 324;… G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 42 ZPO Rn. 23); es muss sich um einen solch groben Verfahrensfehler handeln, dass die Handhabung des Verfahrens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und dadurch die (Anhörungs)Rechte des Betroffenen gravierend beeinträchtigt sind (BVerfG v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22, RuS 2024, 340). - OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09
Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes …
- OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15
Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche …
- OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 1 W 32/23
Ablehnungsgesuchim Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch aus einem …
- OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
- AGH Nordrhein-Westfalen, 02.09.2022 - 1 AGH 6/22
- OLG München, 26.09.2025 - 19 U 2796/24
Erfolgloser Befangenheitsantrag nach Unmutsäußerung des Richters
Rn. 22 Bloße Unmutsäußerungen des Richters und erst Recht durch das Prozessgeschehen provozierte und damit verständliche Unmutsaufwallungen führen nicht ohne Weiteres die Besorgnis der Befangenheit herbei (…BGH, Beschluss v. 06.03.2018, Az. 3 StR 559/17, Rz. 13 f.;… Beschluss v. 21.12.2011, Az. 4 StR 404/11, Rz. 21 f.;… Urteil v. 02.03.2004, Az. 1 StR 574/03, juris Rz. 19; OLG Brandenburg, Beschluss v. 02.09.2024, Az. 9 WF 149/24, juris Rz. 17). - OLG Brandenburg, 03.12.2025 - 1 W 64/25
Erstattung von im Rahmen der Teilnahme an online-GlücksspielenVerlusten
Selbst wenn der abgelehnte Einzelrichter - wie behauptet - gegen § 160 Abs. 4 ZPO verstoßen hätte, wäre auch dies ein Verfahrensverstoß, welcher allenfalls mittels der vorgegebenen Rechtsmittel zu rügen wäre, per se jedoch eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02.09.2024 - 9 WF 149/24, juris Rn. 14).
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