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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15579
OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10 (https://dejure.org/2010,15579)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.02.2010 - 9 WF 17/10 (https://dejure.org/2010,15579)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 9 WF 17/10 (https://dejure.org/2010,15579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 6 Abs 1 FamFG, § 6 Abs 2 FamFG, § 46 Abs 2 ZPO, § 567 ZPO, § 569 ZPO
    Richterablehnung: Maßnahmen der Prozessleitung als Befangenheitsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 43
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerung der Rechtsauffassung und Maßnahmen der Prozessleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mögliche Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen von Rechtsauffassungen und prozessleitenden Maßnahmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Ablehnung des Richters wegen Befangenheit bei Verfahrensverstößen! (IBR 2010, 1208)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (BVerfG, Beschl. V. 5.4.1990, 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30/38; BGH, Beschl. v. 30.1.1986, X ZR 70/84, NJW-RR 1986, 738;… Zöller- Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 42, Rdnr. 9, m.w.N.).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.1997, IV ZR 214/96, NJW 1998, 612; BAG, Beschl. v. 29.10.1992, 5 AZR 377/92, NJW 1993, 879;… Zöller- Vollkommer, aaO, Rdnr. 28; Saarländisches Oberlandesgericht, 5. Zivilsenat, Beschl. v. 2. Mai 2007, 5 AR 1/07-1, m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.1997, IV ZR 214/96, NJW 1998, 612; BAG, Beschl. v. 29.10.1992, 5 AZR 377/92, NJW 1993, 879;… Zöller- Vollkommer, aaO, Rdnr. 28; Saarländisches Oberlandesgericht, 5. Zivilsenat, Beschl. v. 2. Mai 2007, 5 AR 1/07-1, m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (BVerfG, Beschl. V. 5.4.1990, 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30/38; BGH, Beschl. v. 30.1.1986, X ZR 70/84, NJW-RR 1986, 738;… Zöller- Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 42, Rdnr. 9, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines …

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch dann geboten, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernt, dass sie aus der Sicht eines Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erweckt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.6.2013, a. a. O.; KG Berlin, Beschluss v. 15.6.2001 - 28 W 22/11 - MDR 2001, 1435; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010 - 9 WF 17/10 -, abgedr.
  • OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11

    Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters/Rechtspflegers auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, NJW 1998, 612;… Zöller/Vollkommer, a a O, Rn. 28; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.02.2010, Az. 9 WF 17/10, Quelle: www.juris.de).
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2011 - 9 WF 143/11

    Richterablehnung: Umfang der Überprüfung richterlichen Verhaltens im …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.1997, IV ZR 214/96, NJW 1998, 612; BAG, Beschl. v. 29.10.1992, 5 AZR 377/92, NJW 1993, 879;… Zöller- Vollkommer, aaO, Rz. 28; Saarländisches Oberlandesgericht, 5. Zivilsenat, Beschl. v. 2. Mai 2007, 5 AR 1/07-1, m.w.N.; Senat, Beschl.v. 3. Februar 2010, 9 WF 17/10, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2025 - 32 SchH 2/25

    Ablehnungsgesuch gegen Schiedsrichter

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafürsprechen, dass das Vorgehen des (Schieds-)Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (…vgl. zu § 139 ZPO: BGH, Beschluss v. 12.11.1997, IV ZR 214/96, juris Rn. 6 ff.; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 3.2.2010, 9 WF 17/10, juris Rn. 4).
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