Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.12.1999 - 9 WF 209/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 141; ; ZPO § ... 141 Abs. 1; ; ZPO § 141 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO § 613; ; ZPO § 613 Abs. 1; ; ZPO § 613 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 613 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 613 Abs. 2; ; ZPO § 616
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 141 § 613 Abs. 1
Gemeinsames Erscheinen der Eheleute im Scheidungsverfahren - Anordnung des Gerichts - unentschuldigtes Fernbleiben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Persönliche Anhörung beider Ehegatten auch zur elterlichen Sorge für das gemeinsame Kind; Nichterscheinen der Antragstellerin; Herbeiführung einer gemeinsamen Anhörung der Ehegatten zur Ehescheidung bzw. zu den Folgesachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 14.09.1999 - 6 F 87/97
- OLG Brandenburg, 22.12.1999 - 9 WF 209/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 585
- FamRZ 2000, 897
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 04.10.1993 - 3 WF 107/93
Anhörung des Antragstellers; Abwesenheit des Antragsgegners; Zulässiges …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.1999 - 9 WF 209/99
Zwar enthält die in § 613 ZPO getroffene Regelung über die Pflicht zur persönlichen Anhörung der Ehegatten keine weitergehende Aussage darüber, wie die Ehegatten anzuhören sind; insbesondere ist die gemeinschaftliche Anhörung der Ehegatten, d. h. deren Gegenüberstellung, nicht zwingend vorgeschrieben (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1400, 1401), da in bestimmten Fällen auch die Anhörung durch einen ersuchten Richter vorgenommen werden kann ( § 613 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
- LAG Hessen, 15.02.2008 - 4 Ta 39/08
Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - …
Die Förderung einer einvernehmlichen Verfahrenserledigung ist daher ein eigenständiger Anordnungsgrund (so auch OLG Brandenburg 22. Dezember 1999 - 9 WF 209/99 - MDR 2000/585; OLG Nürnberg 28. März 2001 - 1 W 887/01 - MDR 2001/954, zu II;… Stein/Jonas-Leipold ZPO 22. Aufl. § 141 Rn 45;… Berscheid/Korinth a. a. O. § 51 Rn 21). - OLG Nürnberg, 28.03.2001 - 1 W 887/01
Persönliches Erscheinen - Ordnungsgeld - Vertreter ohne Vergleichsvollmacht
Die zweite Säule, auf die ein Ordnungsgeld gestützt werden kann besteht darin, die Parteien zur Mitarbeit an Versuchen zu kooperativen Konfliktlösungen zu veranlassen, um auf diese Weise das Verfahren zu fördern und zu beschleunigen (OLG Hamburg MDR 1988, 417; OLG Brandenburg MDR 2000, 585).
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