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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 02.12.2020

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.12.2020 - 9 WF 252/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46314
OLG Brandenburg, 08.12.2020 - 9 WF 252/20 (https://dejure.org/2020,46314)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2020 - 9 WF 252/20 (https://dejure.org/2020,46314)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 9 WF 252/20 (https://dejure.org/2020,46314)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2020 - 9 WF 252/20
    Die gerichtliche Kostenentscheidung ist jedoch in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher relevanten Umstände zu treffen (BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13).

    Nach Auffassung des Senats, der zu einer eigenen Ermessensentscheidung berufen und nicht darauf beschränkt ist, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen (vgl. dazu BGH, FamRZ 2014, 744; FamRZ 2017, 50), ist eine Abweichung von diesem Grundsatz nicht gerechtfertigt und die getroffene Kostenentscheidung daher unbillig.

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2020 - 9 WF 252/20
    Da es sich bei dem zugrunde liegenden Umgangsverfahren um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt, ist die Beschwerde ohne Rücksicht auf die Wertgrenze des § 61 Abs. 1 FamFG zulässig (vgl. dazu BGH FamRZ 2013, 1876).
  • OLG Bremen, 04.03.2013 - 5 UF 11/12

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2020 - 9 WF 252/20
    Allerdings entspricht es in Sorge- und Umgangssachen, die regelmäßig im Interesse des Kindes geführt werden, nach nahezu einhelliger Ansicht grundsätzlich der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Auslagen abzusehen (vgl. etwa OLG Bremen NJW-RR 2013, 963; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 687;… Feskorn in: Prütting/ Helms, FamFG, 5. Auflage, § 81 Rz. 14 a m. w. N.).
  • OLG Rostock, 25.03.2024 - 10 WF 29/24

    Voraussetzungen einer Verfahrensbeendigung im Umgangsverfahren

    Rn. 18 Zur Förderung des Verfahrens weist der Senat ohne Bindung für das Amtsgericht darauf hin, dass gegen eine Kostenentscheidung, nach der die Kindeseltern die Gerichtskosten je zur Hälfte tragen und außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden, nichts einzuwenden sein dürfte, da dies in Umgangsverfahren grundsätzlich der Billigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG entspricht (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 08.12.2020, 9 WF 252/20, Rn. 7, beck-online; OLG Bremen, Beschluss vom 04.03.2013, 5 UF 11/12, beck-online).
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   OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 9 WF 252/20   

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OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 9 WF 252/20 (https://dejure.org/2020,52337)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2020 - 9 WF 252/20 (https://dejure.org/2020,52337)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 9 WF 252/20 (https://dejure.org/2020,52337)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 9 WF 252/20
    Die gerichtliche Kostenentscheidung ist jedoch in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher relevanten Umstände zu treffen (BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13).

    Nach Auffassung des Senats, der zu einer eigenen Ermessensentscheidung berufen und nicht darauf beschränkt ist, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen (vgl. dazu BGH, FamRZ 2014, 744 ; FamRZ 2017, 50 ), ist eine Abweichung von diesem Grundsatz nicht gerechtfertigt und die getroffene Kostenentscheidung daher unbillig.

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 9 WF 252/20
    Da es sich bei dem zugrunde liegenden Umgangsverfahren um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt, ist die Beschwerde ohne Rücksicht auf die Wertgrenze des § 61 Abs. 1 FamFG zulässig (vgl. dazu BGH FamRZ 2013, 1876 ).
  • OLG Bremen, 04.03.2013 - 5 UF 11/12

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 9 WF 252/20
    Allerdings entspricht es in Sorge- und Umgangssachen, die regelmäßig im Interesse des Kindes geführt werden, nach nahezu einhelliger Ansicht grundsätzlich der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Auslagen abzusehen (vgl. etwa OLG Bremen NJW-RR 2013, 963 ; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 687 ;… Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG , 5. Auflage, § 81 Rz. 14 a m. w. N.).
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