Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 22.04.2009 - 9 WF 43/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 121 ZPO
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 11.03.2009 - 22 F 465/08
- OLG Saarbrücken, 22.04.2009 - 9 WF 43/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Rostock, 24.11.2008 - 10 WF 196/08
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2009 - 9 WF 43/09
Nach § 121 Abs. 3 ZPO in der seit 1. Juni 2007 geltenden und vorliegend maßgeblichen Fassung (BGBl. I 2007, 358) kann ein - wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers - nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Anwalt nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, wobei weiterhin davon auszugehen ist, dass ein vertretungsbereiter Rechtsanwalt mit dem Beiordnungsantrag regelmäßig sein stillschweigendes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot entsprechenden Einschränkung seiner Beiordnung erteilt (Senatsbeschluss vom 12. November 2007, 9 WF 68/07; zu § 121 Abs. 3 ZPO a.F. BGH, FamRZ 2007, 37; zuletzt Senatsbeschluss vom 30. März 2009, 9 WF 20/09, m.w.N.; OLG Rostock, JurBüro 2009, 97, 98;… Thomas-Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 121, Rz. 7). - OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 9 WF 68/07
Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2009 - 9 WF 43/09
Nach § 121 Abs. 3 ZPO in der seit 1. Juni 2007 geltenden und vorliegend maßgeblichen Fassung (BGBl. I 2007, 358) kann ein - wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers - nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Anwalt nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, wobei weiterhin davon auszugehen ist, dass ein vertretungsbereiter Rechtsanwalt mit dem Beiordnungsantrag regelmäßig sein stillschweigendes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot entsprechenden Einschränkung seiner Beiordnung erteilt (Senatsbeschluss vom 12. November 2007, 9 WF 68/07; zu § 121 Abs. 3 ZPO a.F. BGH, FamRZ 2007, 37; zuletzt Senatsbeschluss vom 30. März 2009, 9 WF 20/09, m.w.N.; OLG Rostock, JurBüro 2009, 97, 98;… Thomas-Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 121, Rz. 7). - OLG Brandenburg, 19.03.2007 - 9 WF 45/07
Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der Abänderung bei fehlerhafter Bewilligung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2009 - 9 WF 43/09
Da der Prozessbevollmächtigte des Klägers nicht dargetan hat, dass seine Gesamtkosten (einschließlich Reisekosten) nicht bzw. nicht wesentlich höher liegen als die Kosten eines Anwalts am Gerichtsort plus eines Korrespondenzanwalts am Sitz der Partei, kann eine uneingeschränkte Beiordnung nicht erfolgen (vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 26. April 2007, 9 WF 45/07, m.w.N.).
- OLG Hamm, 20.10.2015 - 2 WF 146/15
Anspruch des Beteiigten auf Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts wegen …
Rn. 27 Soweit die Bewilligung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Amtsgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts nach § 78 Abs. 3 FamFG (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 9 WF 92/10) erfolgte, ist davon auszugehen, dass der Beiordnungsantrag der jetzigen Verfahrensbevollmächtigten das konkludent erklärte Einverständnis mit der einschränkten Beiordnung nach § 78 Abs. 3 FamFG enthalten hat (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.10.2011- 3 WF 282/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2010 - 18 WF 72/10 - FamFR 2010, 541; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.04.2009 - 9 WF 43/09 - OLGR 2009, 713; OLG Rostock, Beschluss vom 24.11.2008 - 10 WF 196/08 - FamRZ 2009, 535; BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 1/06 NJW 2006, 3783 zu § 121 Abs. 3 ZPO aF), zumal sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde insoweit nicht gegen diese Beschränkung der Beiordnung richtet. - OLG Naumburg, 13.10.2011 - 3 WF 282/11
Prozesskostenhilfe: Eingeschränkte Beiordnung eines weder am Wohnsitz des …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu § 121 Abs. 3 ZPO in der bis 31.5.2007 geltenden Fassung (BGH NJW 2006, 3783) ist insoweit übertragbar (OLGR Saarbrücken 2009, 713; OLG Rostock FamRZ 2009, 535; OLG Karlsruhe FamFR 2010, 541). - OLG Saarbrücken, 15.06.2011 - 9 WF 11/11
Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten: Einverständnis des Antrag …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu § 121 Abs. 3 ZPO in der bis 31. Mai 2007 geltenden Fassung, die insoweit übertragbar ist (Senat, Beschl.v. 22. April 2009, 9 WF 43/09, OLGR Saarbrücken 2009, 713), enthält ein Beiordnungsantrag regelmäßig ein konkludentes Einverständnis des Prozessbevollmächtigten mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung.
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