Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 9 WF 68/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
GKG § 21; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 66 Abs. 2; ; ZPO § 313 a; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 313 a Abs. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 4 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 21; ZPO § 313a Abs. 1
Gerichtsgebühren bei nichtobligatorischem mit Absetzen eines Urteils mit Tatbestand und Entscheidungsgründen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abfassen eines Tatbestandes und der Entscheidungsgründe unter Verzicht auf die gesetzliche Möglichkeit des Weglassens dieser als schwerer Fehler nach § 21 Abs. 1 S. 1 Gerichtskostengesetz (GKG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 02.03.2007 - 21 F 81/06
- OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 9 WF 68/07
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1216
- FamRZ 2007, 1831
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 9 WF 68/07
Derartige leichte Verfahrensfehler - so denn ein solcher überhaupt vorliegen sollte - genügen zur Anwendung des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG aber nicht (vgl. auch BGH, MDR 2005, 956). - KG, 01.08.2006 - 19 WF 63/06
Ehescheidungsverbundurteil mit Versorgungsausgleichsregelung: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 9 WF 68/07
Die Streitfrage, ob ein als Folgesache allein den Versorgungsausgleich durchführendes Verbundurteil, welches hinsichtlich des Scheidungsausspruches gemäß § 313 a Abs. 2 und 4 Nr. 1 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, den Tatbestand der Gebührenermäßigung nach Nr. 1311 Ziffer 2 des KV GKG erfüllt (vgl. dazu KG, NJW 2007, 90), braucht daher nicht entschieden zu werden, da diese Sachlage von vornherein nicht gegeben ist.
- OLG Saarbrücken, 22.04.2009 - 9 WF 43/09
Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen …
Nach § 121 Abs. 3 ZPO in der seit 1. Juni 2007 geltenden und vorliegend maßgeblichen Fassung (BGBl. I 2007, 358) kann ein - wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers - nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Anwalt nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, wobei weiterhin davon auszugehen ist, dass ein vertretungsbereiter Rechtsanwalt mit dem Beiordnungsantrag regelmäßig sein stillschweigendes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot entsprechenden Einschränkung seiner Beiordnung erteilt (Senatsbeschluss vom 12. November 2007, 9 WF 68/07; zu § 121 Abs. 3 ZPO a.F. BGH, FamRZ 2007, 37; zuletzt Senatsbeschluss vom 30. März 2009, 9 WF 20/09, m.w.N.; OLG Rostock, JurBüro 2009, 97, 98;… Thomas-Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 121, Rz. 7). - AG Ludwigslust, 21.02.2011 - 5 C 97/09
Annahme notwendiger zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandener Kosten …
Hat eine Partei die unternehmensinterne Bearbeitung von Verfahren im Sinne einer ausgelagerten Rechtsabteilung auf die weder an ihrem Geschäftsort noch dem Ort des Prozessgerichtes ansässige Kanzlei ihrer Prozessbevollmächtigten übertragen, so sind deren Reisekosten von ihrem Kanzleisitz zu dem Prozessgericht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der vertretenen Partei notwendig anzusehen (Fortführung von BGH NJW-RR 2004, 430 und BGH JurBüro 2007, 536 ).
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