Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Vorliegen eines Abschiebungsverbots (verneint); dauerhafte Veränderung der Verhältnisse im Herkunftsland; Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in der Türkei; exilpolitische Betätigung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11
Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2012 Az. 10 C 4/11 (abgedruckt bei juris) ist nämlich auch die erst nach Ablauf der Frist des § 73 Abs. 2 a, Abs. 7 AsylVfG ergehende erstmalige Entscheidung des Bundesamts über den Widerruf eine gebundene Entscheidung; sie schlägt nicht in eine Ermessensentscheidung um (…vgl. BVerwG a.a.O., Leitsatz 2 und RdNr. 16). - BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Erfordernis, im …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.10.2011 Az. 2 BvR 320/11 m.w.N., juris). - BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner früheren Rechtsprechung (vgl. die vom Kläger angeführte Entscheidung vom 12.6.2007 Az. 10 C 24.07) noch offen gelassene Frage, ob die Dreijahresfrist des § 73 Abs. 2 a AsylVfG (zumindest auch) dem individuellen Interesse des anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings dient, hat das Gericht nunmehr dahingehend entschieden, dass die Verpflichtung, die Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens zu prüfen, dem Bundesamt ausschließlich im öffentlichen Interesse an der alsbaldigen Entscheidung über den Fortbestand der Asylberechtigung bzw. des Flüchtlingsstatus auferlegt ist und ein Verstoß gegen diesen Prüfauftrag einen verspäteten Widerruf nicht ausschließt (…BVerwG a.a.O., juris RdNr. 14).
- BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Rn. 17 3. Das angegriffene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den in der Zulassungsbegründung angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 27.4.1982 Az. 9 C 239.80; vom 2.7.1985 Az. 9 C 35.84 und vom 13.1.1987 Az. 9 C 50.86; ebenso Urteil vom 13.1.1987 Az. 9 C 53/86 = BVerwGE 75, 304) betreffend die Verfolgungsgefahr für Familienangehörige von politisch Verfolgten. - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80
Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Rn. 17 3. Das angegriffene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den in der Zulassungsbegründung angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 27.4.1982 Az. 9 C 239.80; vom 2.7.1985 Az. 9 C 35.84 und vom 13.1.1987 Az. 9 C 50.86; ebenso Urteil vom 13.1.1987 Az. 9 C 53/86 = BVerwGE 75, 304) betreffend die Verfolgungsgefahr für Familienangehörige von politisch Verfolgten. - BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86
Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Bereits in seinem - vom Klägerbevollmächtigten nicht erwähnten - Urteil vom 26. April 1988 (Az. 9 C 28/86 = BVerwGE 79, 244) hat das Bundesverwaltungsgericht aber ausdrücklich klargestellt, dass die in den zitierten Entscheidungen angenommene Regelvermutung auf den Personenkreis des Ehegatten und der (minderjährigen) Kinder des politisch Verfolgten begrenzt ist. - BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84
Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Rn. 17 3. Das angegriffene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den in der Zulassungsbegründung angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 27.4.1982 Az. 9 C 239.80; vom 2.7.1985 Az. 9 C 35.84 und vom 13.1.1987 Az. 9 C 50.86; ebenso Urteil vom 13.1.1987 Az. 9 C 53/86 = BVerwGE 75, 304) betreffend die Verfolgungsgefahr für Familienangehörige von politisch Verfolgten. - BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Damit soll sichergestellt werden, dass die Gerichtsentscheidung frei von Fehlern ergeht, welche ihren Grund in einer Nichtberücksichtigung des Sach- oder Rechtsvortrags der Verfahrensbeteiligten haben (vgl. BVerfG vom 27.2.1980 BVerfGE 53, 219 m.w.N.). - BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 50.86
Rechtsschutzinteresse für eine Asylanerkennungsklage des minderjährigen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Rn. 17 3. Das angegriffene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den in der Zulassungsbegründung angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 27.4.1982 Az. 9 C 239.80; vom 2.7.1985 Az. 9 C 35.84 und vom 13.1.1987 Az. 9 C 50.86; ebenso Urteil vom 13.1.1987 Az. 9 C 53/86 = BVerwGE 75, 304) betreffend die Verfolgungsgefahr für Familienangehörige von politisch Verfolgten. - VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 08.30203
Asylrecht Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Widerruf des …
Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2012 - 9 ZB 12.30256
Auch der erkennende Senat geht davon aus, dass den deutschen Sicherheitsbehörden vorliegende Erkenntnisse über eine exilpolitische Betätigung grundsätzlich den türkischen Sicherheitsbehörden ebenfalls bekannt sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 27.4.2012 Az. 9 B 08.30203, UA RdNr. 40).
- VG Würzburg, 26.09.2013 - W 5 K 12.30315
Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; exilpolitische Aktivitäten; …
Rn. 40 Es ist zwar davon auszugehen, dass den deutschen Sicherheitsbehörden vorliegende Erkenntnisse über eine exilpolitische Betätigung grundsätzlich den türkischen Sicherheitsbehörden ebenfalls bekannt sind (BayVGH, B.v. 9.10.2012 Nr. 9 ZB 12.30256 und U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 08.30203).Die Frage, welche Folgerung aus dieser Kenntnis mit Blick auf eine asylrechtlich relevante Verfolgung im Falle einer Rückkehr in die Türkei zu ziehen ist, ist jedoch von den individuellen Umständen des Einzelfalls, z.B. Art und Ausmaß der exilpolitischen Betätigung, Vorliegen einer Vorverfolgung, abhängig (BayVGH, B.v. 9.10.2012 Nr. 9 ZB 12.30256).
- VGH Bayern, 08.04.2013 - 9 ZB 11.30505
Asylrecht Türkei; rechtliches Gehör; Bewertung tatsächlicher Umstände
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (BayVGH B.v. 9.10.2012, Az. 9 ZB 12.30256 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".