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| VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 3 K 15.00868
- VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 3 K 15.868
- VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 09.05.2018 - 1 B 14.2215
Beseitigung einer Einfriedung - Widerruf einer abgegebenen Erledigungserklärung
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Da das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist, sind persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse im Rahmen der Beseitigungsanordnung nicht zu prüfen (BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 1 B 14.2215 - juris Rn. 41); ebenso spielt die Höhe der Beseitigungskosten hierfür keine Rolle (…Decker in Simon/Busse, a.a.O., Art. 76 Rn. 245).Geboten ist lediglich ein systemgerechtes Vorgehen, das auch vorliegt, wenn die Behörde gegen "Schwarzbauten" gleichsam Schritt für Schritt vorgeht (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 1 B 14.2215 - juris Rn. 37).
- VGH Bayern, 08.12.2017 - 9 CS 17.1987
Festsetzung einer Bauweise im Bebauungsplan
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Da Grundstücksgrenzen kein festsetzungsfähiger Inhalt sind, kann aus dem im Bebauungsplan festgesetzten Bauraum hier auch keine Aussage über die Zulässigkeit eines Grenzanbaus auf dem Baugrundstück zum östlichen Nachbargrundstück getroffen werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 9 CS 17.1987 - juris Rn. 22).Zudem erfordert die Festsetzung einer abweichenden Bauweise in jedem Fall eine Regelung zur Anordnung der Gebäude auf dem Baugrundstück im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2017 a.a.O. juris Rn. 25).
- BVerwG, 13.11.2017 - 4 B 23.17
Abweichende Bauweise; Beratung; Doppelhaus; Ehrenamtlicher Richter; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Zwar kann eine abweichende Bauweise auch durch Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche unter Verwendung von Baulinien und Baugrenzen bestimmt werden (vgl. BVerwG, B.v. 13.11.2017 - 4 B 23.17 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
Verhältnis von Baugrenzen über mehrere Grundstücke und offener Bauweise
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Denn mit der Festsetzung einer Baugrenze gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO wird die überbaubare Grundstücksfläche bestimmt, und zwar ohne (unmittelbare) Beziehung zu den Grundstücksgrenzen (BVerwG, B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26.15 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von …
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger machen die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Zudem ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts, sondern Sache des Betroffenen, eingehende Überlegungen zur Abhilfemöglichkeit des rechtswidrigen Zustands mit Blick auf eine Teilbeseitigung aufzuzeigen (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 56;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand März 2018, Art. 76 Rn. 249 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.12.2014 - 2 ZB 14.2077
Abweichung von den Abstandsflächen; Organzuständigkeit der Gemeinde; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Allein der Bauwunsch des Bauherrn begründet keine Atypik (BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 2 ZB 14.2077 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 10.06.2016 - 9 ZB 16.308
Willkürverbot beim Erlass einer Beseitigungsverfügung
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Darüber hinaus liegt ein systemwidriges Vorgehen nicht schon dann vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht gleichzeitig gegen sämtliche baurechtswidrigen Zustände einschreitet (BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 9 ZB 16.308 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 26.09.2017 - 9 ZB 16.852
Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Die Vernichtung baulicher Substanz ist der Beseitigung immanent; eine nur geringfügige Überschreitung baulicher Vorschriften, bei der die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen könnte, liegt hier nicht vor (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2017 - 9 ZB 16.852 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 04.06.2018 - 1 ZB 16.1905
Abgrenzung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans - Auslegung der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267
Dies führt jedoch nicht zum Erfolg, weil eine Teilbeseitigung nur möglich ist, wenn durch diese im Wesentlichen rechtmäßige Zustände hergestellt werden können (BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 1 ZB 16.1905 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.08.2004 - 1 B 01.2807
- VGH Bayern, 21.04.1998 - 1 B 95.3286
- VGH Bayern, 25.02.2004 - 9 CS 03.2450
- VGH Bayern, 25.10.2023 - 9 B 22.1461
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhausgebiet
Es ist Sache des Bauherrn, Rückbauanordnungen dadurch zu vermeiden, dass er von sich aus die zur Genehmigung erforderlichen Pläne vorlegt und einen Bauantrag stellt, damit die Behörde prüfen kann, ob nachträglich ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann (…vgl. Decker in Busse/Kraus, BayBO, Art. 76 Rn. 250; vgl. auch BayVGH, B.v. 19.7.2018 - 9 ZB 17.267 - juris Rn. 12;… B.v. 15.6.2021 - 9 ZB 18.2144 - juris Rn. 9 zur Nutzungsuntersagung). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
Zulässigkeit einer Teilrückbauverfügung; Zulässigkeit baulicher Anlagen innerhalb …
Eine solche Teilbeseitigung würde voraussetzen, dass die Teilbarkeit der Anlage bautechnisch möglich und mit der von den Klägern bestimmten Funktion zu vereinbaren ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 9 ZB 17.267 - juris Rn. 12, m.w.N.).Im Übrigen ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts, sondern Sache des Betroffenen, eingehende Überlegungen zur Abhilfemöglichkeit des rechtswidrigen Zustands mit Blick auf eine Teilbeseitigung aufzuzeigen (BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 2018, a.a.O.).
- VGH Bayern, 11.03.2024 - 15 CS 24.116
Ermessensausübung beim Erlass einer Beseitigungsanordnung
Unabhängig davon ist es Sache des Bauherrn, durch die Vorlage genehmigungsfähiger Pläne die (vollständige oder teilweise) Beseitigung abzuwehren (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2018 - 9 ZB 17.267 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090
Beseitigungsanordnung für Stützmauer - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
Rn. 16 Der Kläger hat darüber hinaus auch nicht substantiiert dargelegt, dass in einer vergleichbaren Situation auf Nachbargrundstücken baurechtswidrige Anlagen geduldet werden würden (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2018 - 9 ZB 17.267 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 18.11.2024 - 15 N 24.1048
Normenkontrolle, Bestimmtheit, Festsetzung von Flächen mit nur Einzelhäusern / …
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