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| VGH Bayern, 03.01.2022 - 9 ZB 18.2590, 9 ZB 18.2591, 9 ZB 18.2593 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.01.2022 - 9 ZB 18.2590, 9 ZB 18.2591, 9 ZB 18.2593 (https://dejure.org/2022,2085)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Januar 2022 - 9 ZB 18.2590, 9 ZB 18.2591, 9 ZB 18.2593 (https://dejure.org/2022,2085)
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 3, § 4
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Boardinghouse
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 9 K 17.01594
- VG Ansbach, 08.10.2018 - AN 9 K 17.01594
- VGH Bayern, 03.01.2022 - 9 ZB 18.2590, 9 ZB 18.2591, 9 ZB 18.2593
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547
Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus
Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2022 - 9 ZB 18.2590
Denn das Verwaltungsgericht hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 8, 15) - weiter festgestellt, ein sog. Boardinghouse stelle eine bauplanungsrechtlich nicht näher geregelte Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar, deren konkrete Zuordnung von den Verhältnissen des Einzelfalls abhänge. - VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage
Auszug aus VGH Bayern, 03.01.2022 - 9 ZB 18.2590
Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass sich Dritte - wie hier die Kläger als Nachbarn - nur dann im Wege einer Anfechtungsklage mit Aussicht auf Erfolg gegen eine Baugenehmigung zur Wehr setzen können, wenn diese rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeit auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz der betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (sog. Schutznormtheorie, vgl. z. B. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 14 S 1655/23
Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs - Boardinghouse - in einem faktischen …
Zu berücksichtigen sind hier insbesondere die Größe und Ausstattung der Räume sowie das Verhältnis der Gesamtraumzahl zu eventuellen Serviceräumen (Speise- und Aufenthaltsräumen), ferner die vorhandenen Möglichkeiten der Selbstversorgung einerseits und die angebotenen Serviceleistungen andererseits (…vgl. jeweils zu Boardinghäusern VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.01.2017 - 8 S 1641/16 - VBlBW 2017, 383 , juris Rn. 17 ; BayVGH, Beschluss vom 03.01.2022 - 9 ZB 18.2590 u. a. - juris Rn. 7;… Beschluss vom 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 8;… OVG B.-Bbg., Beschluss vom 30.05.2016 - OVG 10 S 34.15 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BauR 2006, 1711, juris Rn. 10 ff.;… Stock in König/Roser/Stock, BauNVO, 5. Aufl., § 3 Rn. 24a). - VG Regensburg, 07.08.2026 - RO 7 S 26.1943
Nachbarrechtsschutz, Rücksichtnahmegebot, Zuständigkeitsübertragung, …
Ist hingegen schwerpunktmäßig auf einen Beherbergungsbetrieb abzustellen, wäre das Vorhaben ebenfalls sowohl in einem allgemeinen Wohngebiet als auch - im Falle eines kleinen Betriebs - ausnahmsweise in einem reinen Wohngebiet gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zulässig (BayVGH, B.v. 3.1.2022 - 9 ZB 18.2590, 9 ZB 18.2591, 9 ZB 18.2593 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 24.02.2026 - 15 ZB 25.69
Nachbarklage, Bestimmtheit der Baugenehmigung, Gebot der Rücksichtnahme, …
Soweit die Kläger eine von der Genehmigung abweichende künftige Nutzung befürchten, kann dies nur Gegenstand gesonderten behördlichen Einschreitens sein (vgl. BayVGH, B.v. 3.1.2022 - 9 ZB 18.2590 - juris Rn. 8).
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