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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 18.31509   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21044
VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 18.31509 (https://dejure.org/2018,21044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.2018 - 9 ZB 18.31509 (https://dejure.org/2018,21044)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 9 ZB 18.31509 (https://dejure.org/2018,21044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AufenthG § 60 Abs. 5
    Rechtmäßige Abschiebung eines Asylbewerbers nach Sierra Leone; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Abschiebung eines Asylbewerbers nach Sierra Leone; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057

    Albanien - Verfahrensmangel im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 18.31509
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.12.2017 - 9 ZB 15.30129

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 18.31509
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2017 - 9 ZB 15.30129).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 9 ZB 17.30994

    Personenverschiedenheit des Anhörenden und Entscheidenden im Verfahren beim …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 18.31509
    Damit wird jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 9 ZB 17.30994 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.01.2020 - 13a ZB 20.30107

    Gefährdung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Tätigkeit für die Amerikaner

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind jedoch - wie bereits dargelegt - nach § 78 Abs. 3 AsylG kein Grund für die Zulassung der Berufung (…vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 13a ZB 18.31906 - juris Rn. 4; B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 18.31509 - juris Rn. 9;… B.v. 17.5.2018 - 20 ZB 18.31049 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.06.2019 - 9 ZB 19.31601

    Kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind nach § 78 Abs. 3 AsylG aber kein Grund für die Zulassung der Berufung (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 18.31509 - juris Rn. 9).

    Es ist weder ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet, noch angegeben, von welchem Rechtssatz welchen Divergenzgerichts dieser abweichen soll (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2018 - 9 ZB 18.31509 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 27.05.2026 - 1 ZB 25.650

    Vorbescheid, Abgrenzung Innen-/Außenbereich, Bebauungszusammenhang, …

    Das bloße Aufzeigen einer (lediglich) fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechts- oder Tatsachensätzen, die ein divergenzfähiges Gericht aufgestellt hat, genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz dagegen nicht (…vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO BVerwG, B.v. 18.12.2023 - 3 BN 11.22 - juris Rn. 6;… B.v. 26.11.2014 - 10 B 50.14 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 18.31509 - juris Rn. 7;… Happ/Käß in Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 124a Rn. 73).
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