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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.12.2019 - 9 ZB 19.32061   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47745
VGH Bayern, 13.12.2019 - 9 ZB 19.32061 (https://dejure.org/2019,47745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2019 - 9 ZB 19.32061 (https://dejure.org/2019,47745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - 9 ZB 19.32061 (https://dejure.org/2019,47745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 10 Abs. 1 ; AsylG § 81 S. 1 u. S. 3
    Klagerücknahmefiktion; Berichterstattung; Einstellung des Verfahrens; Sonderregelung; fiktive Rücknahme; Wirkungslosigkeit

  • rechtsportal.de

    AsylG § 81 S. 1
    Einstellung des Verfahrens bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine fiktive Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 8 ZB 18.30470

    Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten im Asylverfahren - Voraussetzungen …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2019 - 9 ZB 19.32061
    Die Einwilligung der Beklagten ist für die Annahme der Rücknahmefiktion nicht erforderlich, weil § 81 AsylG insoweit eine abschließende Sonderregelung gegenüber der allgemeinen Vorschrift des § 92 Abs. 2 Satz 2 VwGO darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 8 ZB 18.30470 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 9 ZB 19.31342

    Fiktive Klagerücknahme im asylrechtlichen Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2019 - 9 ZB 19.32061
    Diese Bestimmung ist auch im Rechtsmittelverfahren anwendbar (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 9 ZB 19.31342 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • VG Berlin, 31.01.2022 - 38 K 272.21
    Zu diesen Mitwirkungspflichten gehört u.a. die Pflicht zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift, so dass nach wiederholter Aufforderung zur Mitteilung Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses bestehen können (BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 9 ZB 19.32061 -, juris Rn. 2, Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 81 AsylG Rn. 12;… Marx, ebd., Rn. 16).
  • VGH Bayern, 26.09.2025 - 4 ZB 24.30623

    Verwaltungsgerichte, Kostenentscheidung, Ladungsfähige Anschrift, …

    Rn. 3 Die Einwilligung der Beklagten ist für die Annahme der Rücknahmefiktion nicht erforderlich, weil § 81 AsylG insoweit eine abschließende Sonderregelung gegenüber der allgemeinen Vorschrift des § 92 Abs. 2 Satz 2 VwGO darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2019 - 9 ZB 19.32061; B.v. 16.5.2018 - 8 ZB 18.30470 - juris).
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