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   VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11   

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https://dejure.org/2011,16026
VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11 (https://dejure.org/2011,16026)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.11.2011 - 9-IV-11 (https://dejure.org/2011,16026)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. November 2011 - 9-IV-11 (https://dejure.org/2011,16026)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 25.11.2010 - 4 A 401/09

    Tragwerksplaner, Bauingenieur, Berufsausübung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Mit seiner am 14. Januar 2011 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. April 2009 (5 K 116/07) und einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. November 2010 (4 A 401/09), mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil abgelehnt wurde, sowie mittelbar gegen die Regelung des § 66 Abs. 2 SächsBO.

    Das Oberverwaltungsgericht wies den Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 25. November 2010 zurück (4 A 401/09).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Dies bedeutet für die Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO, dass die Anforderungen an die Begründung eines Zulassungsantrags nicht überspannt werden dürfen, so dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2007, NVwZ 2007, 805 [806]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Insbesondere ist der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO enthaltene Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils grundsätzlich schon dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz des verwaltungsgerichtlichen Urteils oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004, BVerfGE 110, 77 [83]).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Insoweit hat das Oberverwaltungsgericht den im Zulassungsantrag in Bezug genommenen erstinstanzlichen Vortrag des Beschwerdeführers berücksichtigt, dass die Einführung besonderer Anforderungen an das Studium eines qualifizierten Tragwerksplaners ab 1. Oktober 2004 ohne Übergangsregelung aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berufsfreiheit in Verbindung mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes (Beschluss vom 28. November 1984, BVerfGE 68, 272) verfassungswidrig sei.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Grundsätzlich widerspricht es nicht dem Recht auf effektiven Rechtsschutz, wenn der Gesetzgeber bestimmt, dass ein Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels - wie im Falle des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - innerhalb einer bestimmten Frist zu begründen ist und die Entscheidung über die Zulassung sich auf die fristgerecht vorgebrachten Einwände beschränkt (vgl. Schultze-Fielitz in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2004, Art. 19 IV Rn. 101; BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993, BVerfGE 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Dies entspricht seiner Dispositionsfreiheit im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, BVerfGE 126, 1 [17 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    In diesem Zusammenhang hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend vorausgesetzt, dass im Falle einer aus abstrakter Sicht verhältnismäßigen Berufsausübungsregelung Übergangs- oder Härteausgleichsregelungen aufgrund einer konkreten Sonderbetroffenheit (vgl. zu diesem Begriff Breuer in: HStR VI, 1. Aufl. 1989, § 148 Rn. 36 und 37) nur dann erforderlich werden können, wenn innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppen typischer Fälle besonders betroffen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971, BVerfGE 30, 292 [327]).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Strafvollzug - und der Justizgewährungsanspruch

    Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - 120-IV-18; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    aa) Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    2. Art. 38 Satz 1 SächsVerf gewährleistet dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass ihm der Zugang zum Rechtsweg nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]); dies betrifft nicht nur den formellen Zugang zu der gesetzlich geschaffenen gerichtlichen Instanz überhaupt, sondern auch die sonstigen Anforderungen an die Erlangung einer Sachentscheidung in der eröffneten Instanz.
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