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   VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18   

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https://dejure.org/2019,7256
VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18 (https://dejure.org/2019,7256)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2019 - 120-IV-18 (https://dejure.org/2019,7256)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2019 - 120-IV-18 (https://dejure.org/2019,7256)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    aa) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 142-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    aa) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    aa) Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 8 B 218.98

    Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    Die materielle Rechtskraft solcher Prozessurteile erfasst nur diejenigen Sachurteilsvoraussetzungen, auf deren Fehlen das Gericht die Abweisung der Klage als unzulässig gestützt hat, steht einer erneuten Klage mit demselben Streitgegenstand aber nicht grundsätzlich entgegen (BVerwG, Urteil vom 10. April 1968 - IV C 160.65 - juris Rn. 16; Beschluss vom 11. November 1998 - 8 B 218/98 -, juris Rn. 5; vgl. Clausing in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand September 2018, § 121 Rn. 91; Kilian/Hissnauer in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 121 Rn. 69; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 121 Rn. 19; Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 121 Rn. 22).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 160.65

    Begründung der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts - Frage der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    Die materielle Rechtskraft solcher Prozessurteile erfasst nur diejenigen Sachurteilsvoraussetzungen, auf deren Fehlen das Gericht die Abweisung der Klage als unzulässig gestützt hat, steht einer erneuten Klage mit demselben Streitgegenstand aber nicht grundsätzlich entgegen (BVerwG, Urteil vom 10. April 1968 - IV C 160.65 - juris Rn. 16; Beschluss vom 11. November 1998 - 8 B 218/98 -, juris Rn. 5; vgl. Clausing in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand September 2018, § 121 Rn. 91; Kilian/Hissnauer in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 121 Rn. 69; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 121 Rn. 19; Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 121 Rn. 22).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    aa) Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Strafvollzug - und der Justizgewährungsanspruch

    Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - 120-IV-18; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 107-IV-23
    Neben der Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsaktes und des als verletzt angesehenen Rechts sind die Tatsachen darzulegen, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 30-IV-23 [HS]; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 120-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 83-IV-23
    Neben der Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsaktes und des als verletzt angesehenen Rechts sind die Tatsachen darzulegen, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 30-IV-23 [HS]; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 120-IV-18; st. Rspr.).
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