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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26718
VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14 (https://dejure.org/2015,26718)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2015 - 91-IV-14 (https://dejure.org/2015,26718)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2015 - 91-IV-14 (https://dejure.org/2015,26718)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14
    Danach ist das Verbot, öffentlich oder in Versammlungen "gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen" dann verfassungsgemäß, wenn dieses auf das gemeinsame Tragen solcher Kleidung beschränkt wird, die mit Uniformen oder Uniformteilen gleichartig ist (BVerfG, Beschluss vom 27. April 1982, NJW 1982, 1803).

    Von ihrer Gleichartigkeit mit Uniformen könne dabei um so eher ausgegangen werden, wenn die Anlehnung durch zusätzliche Umstände wie z.B. das Tragen von Abzeichen oder das Auftreten mit militärischem Gebaren verstärkt wird (BVerfG, Beschluss vom 27. April 1982, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10

    Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 132-IV-20
    Die Gestaltung des Strafverfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des Straf- und Strafprozessrechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür zuständigen Strafgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof grundsätzlich entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 37-IV-20; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 91-IV-14; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; st. Rspr.).
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