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   VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07   

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https://dejure.org/2008,13296
VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07 (https://dejure.org/2008,13296)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2008 - 93-IV-07 (https://dejure.org/2008,13296)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 93-IV-07 (https://dejure.org/2008,13296)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).

    Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06, st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. März 2006 - Vf. 18-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Soweit keine Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Umstände eingetreten ist, gebietet Art. 30 Abs. 1 SächsVerf nicht die nochmalige Darstellung aller entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte, insbesondere nicht die vollständige Wiederholung einer für zutreffend erachteten vorinstanzlichen Entscheidungsbegründung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 110-IV-06

    Eröffnung des Rechtswegs zum Verfassungsgerichtshof bei ausschließlicher Rüge der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG kann nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 110-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07).

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung des Fachgerichts nicht darauf zu kontrollieren, ob die Anwendung der einfach-rechtlichen Durchsuchungsvoraussetzungen und die Subsumtion eines Sachverhalts unter einschlägige Normen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht; er ist allein zur Wahrung des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Denn eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; st. Rspr.).
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