Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08 |
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- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Inhalt von Durchsuchungsbeschlüssen wegen bestehenden Tatverdachts des Betrugs eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ...
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
Dazu ist von ihm zu verlangen, dass ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das - wenn es wirklich begangen worden sein sollte - den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2007, 1443). - BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
Zwar liegt der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege, weshalb diese Belange eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme verlangen (vgl. BVerfGK 9, 143 [148]). - VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
aa) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
c) Auch die Möglichkeit einer Verletzung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) wird vom Beschwerdeführer nicht dargetan; den strafprozessualen Eingriffsnormen des 8. Abschnitts des Ersten Buchs der Strafprozessordnung kann keine berufsregelnde Tendenz entnommen werden (vgl. BVerfGE 113, 29 [48]). - VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 127-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2008 - Vf. 127-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der …
dd) Die Möglichkeit einer Verletzung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) unmittelbar durch den Sicherstellungs- und Herausgabebeschluss wird vom Beschwerdeführer schon deswegen nicht hinreichend dargetan, weil den strafprozessualen Eingriffsnormen des 8. Abschnitts des Ersten Buchs der Strafprozessordnung keine objektiv berufsregelnde Tendenz entnommen werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).a) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume wie Anwaltskanzleien gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).
Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
(1) Vom Ermittlungsrichter ist zu verlangen, dass im Durchsuchungsbeschluss ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das - wenn es wirklich begangen worden sein sollte - den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 - juris Rn. 16).
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 24-IV-23
Durchsuchung, Anfangsverdacht, Auswechselung, Nachbesseung in der Beschwerde
Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 56-IV-23 [HS]/Vf. 57-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19
Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht
Den strafprozessualen Eingriffsnormen des 8. Abschnitts des Ersten Buchs der Strafprozessordnung kann keine objektiv berufsregelnde Tendenz entnommen werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).a) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume wie Anwaltskanzleien gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).
Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
(1) Vom Ermittlungsrichter ist zu verlangen, dass im Durchsuchungsbeschluss ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das - wenn es wirklich begangen worden sein sollte - den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 - juris Rn. 16).
- VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23 aa) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).
Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
Vom Ermittlungsrichter ist zu verlangen, dass im Durchsuchungsbeschluss ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das - wenn es wirklich begangen worden sein sollte - den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 - juris Rn. 16).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 145-IV-15 Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).
Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).
Der Beschwerdebegründung lässt sich nicht entnehmen, warum die Durchsuchungsanordnung diejenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, nicht so bezeichnet hat, wie es nach Lage der Dinge geschehen konnte (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10 Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20
Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer …
- VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 65-IV-25 Er hat lediglich zu prüfen, ob durch die Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2025 - Vf. 11-IV-24; Beschluss vom 13. März 2024 - Vf. 60-IV- 22; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21. August 2001 - 2 BvR 605/01 - juris).
- VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21 Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 59-IV-09
Verfassungsbeschwerde wegen eventueller Manipulation eines laufenden …
Dabei muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08 und Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 147-IV-11
- VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 14-IV-08
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