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   VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08   

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https://dejure.org/2009,8474
VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08 (https://dejure.org/2009,8474)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2009 - 124-IV-08 (https://dejure.org/2009,8474)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2009 - 124-IV-08 (https://dejure.org/2009,8474)
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Wird zitiert von ... (198)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Kaufbeuren, 19.06.2007 - 4 C 448/07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Mit seiner am 25. Juli 2008 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ohne Anlagen per Telefax und im Original nebst Anlagen am 28. Juli 2008 eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Amtsgerichts Grimma, Zweigstelle Wurzen vom 6. Mai 2008 (4 C 0448/07).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 148-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 148-IV-08; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 77-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden; dies gilt auch bei der Übermittlung per Telefax (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 77-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).

    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).

  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 98-IV-19

    Zu Fixierungsmaßnahmen (hier nach dem SächsPsychKG)

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 3-IV20; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).

    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. April 2020 - Vf. 127-IV-19; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris Rn. 10; Beschluss vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 - juris Rn. 7 f.).

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