Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dippoldiswalde, 15.06.2018 - 4 Ds 144 Js 16575/18
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 75-IV- 18; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
- BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris). - VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 93-IV-19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei FREIE WÄHLER Sachsen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris). - VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
Der Beschwerdeführer beanstandet mit seinem Vorbringen tatsächlich nur die Richtigkeit der Ausführungen der Gerichte; dies vermag grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV-18; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09). - VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
Der Beschwerdeführer beanstandet mit seinem Vorbringen tatsächlich nur die Richtigkeit der Ausführungen der Gerichte; dies vermag grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV-18; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09). - VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 89-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 109-IV-20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen (nicht vollstreckten) Sitzungshaftbefehl
Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 - juris Rn. 24, 27 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris). - VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 133-IV-20 Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19 Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 - juris Rn. 24, 27 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
- VerfGH Sachsen, 16.04.2021 - 181-IV-20 Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 125-IV-20 Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 - juris Rn. 24, 27 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20 Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
- VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 216-IV-20 Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 93-IV-20
Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde (hier: Unterbinden …
Selbst wenn man das Vorbringen des Beschwerdeführers auf inhaltsgleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen garantierte und auch im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention auszulegende Grundrechte beziehen würde, ist die Verfassungsbeschwerde deswegen unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG entspricht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 14. Februar 2019 - Vf. 10-IV-19 [HS]/Vf. 11-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 31.08.2020 - 135-IV-20
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Räumungsschutzverfahren - adV
b) Wird zu seinen Gunsten das Vorbringen des Antragstellers auf inhaltsgleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen garantierte und auch im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention auszulegende Grundrechte bezogen, ist die Verfassungsbeschwerde jedenfalls deswegen unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG entspricht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.) und dem auch nicht durch ergänzende Angaben in dem kurz vor Ablauf der Frist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde eingegangenem ersten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgeholfen worden ist. - VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 168-IV-20
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 170-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen ungenügender Begründung
- VerfGH Sachsen, 17.08.2020 - 124-IV-20
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 169-IV-20
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-20
- VerfGH Sachsen, 06.07.2023 - 31-IV-23
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 96-IV-20
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