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   VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17 (HS), 13-IV-17 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17 (HS), 13-IV-17 (e.A.) (https://dejure.org/2017,4570)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2017 - 12-IV-17 (HS), 13-IV-17 (e.A.) (https://dejure.org/2017,4570)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 12-IV-17 (HS), 13-IV-17 (e.A.) (https://dejure.org/2017,4570)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 5-IV-15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 5-IV-15 [HS]/Vf. 6-IV-15 [e.A.] - juris Rn. 13; st. Rspr.).

    Es liegt auf der Hand, dass die Höhe der nach der Bewertung des Oberlandesgerichts vom Beschwerdeführer zu erwartenden Freiheitsstrafe der Fortdauer der seit etwa 14 Monaten andauernden Untersuchungshaft unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten und Resozialisierungsgesichtspunkten derzeit nicht entgegensteht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 5-IV-15 [HS]/Vf. 6-IV-15 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] - juris Rn. 15).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse kommt es in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.] - juris Rn. 21).
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die Einschätzung des Gerichts, es bestehe die Gefahr, dass der Beschwerdeführer sich dem Strafverfahren entziehen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Den Ausführungen des Beschwerdeführers lässt sich nicht entnehmen, dass die vom Oberlandesgericht getroffene Feststellung die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsgrundrechts verkennt oder willkürlich getroffen sein könnte (vgl. zum Prüfungsmaßstab: SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Der vornehmliche Zweck und der eigentliche Rechtfertigungsgrund der Untersuchungshaft ist es, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen; ist sie zu einem dieser Zwecke nicht mehr nötig, so ist es unverhältnismäßig und daher grundsätzlich unzulässig, sie anzuordnen, aufrechtzuerhalten oder zu vollziehen (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965, BVerfGE 19, 342 [349]).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Jedoch vermag allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 77-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 77-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Beschleunigungsgebot in Haftsachen;

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
  • BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1840/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Besuch des

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 61-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 124-IV-15
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Es ist nicht ersichtlich, dass diese Annahme die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsgrundrechtes verkennt oder willkürlich getroffen wurde (zum insoweit begrenzten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV17 [HS]/Vf. 13-IV-17 [e.A.]).

    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 -Vf. 185-IV-20 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]; st. Rpsr.).

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Es ist nicht ersichtlich, dass diese Annahme die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsgrundrechtes verkennt oder willkürlich getroffen wurde (zum insoweit begrenzten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV17 [HS]/Vf. 13-IV-17 [e.A.]).

    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 -Vf. 185-IV-20 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]; st. Rpsr.).

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Es ist nicht ersichtlich, dass diese Annahme die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsgrundrechtes verkennt oder willkürlich getroffen wurde (vgl. zum insoweit begrenzten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 60-IV-06 [HS]/61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]/Vf. 13-IV-17 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 70-IV-18

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Es ist nicht ersichtlich, dass diese Annahme die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsgrundrechtes verkennt oder willkürlich getroffen wurde (vgl. zum insoweit begrenzten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/ Vf. 14-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]/ Vf. 13-IV-17 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 2-IV-17
    Der Beschwerdeführer hat innerhalb der Beschwerdefrist diejenigen Tatsachen vorzutragen, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17; st. Rspr.).

    Dies muss ihm indes der Beschwerdeführer nach dem oben Gesagten innerhalb der Beschwerdefrist auf Grundlage der Beschwerdebegründung ermöglichen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 58-IV-18

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus

    bb) Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegen die Annahmen des Landgerichts - auf die der Beschluss des Oberlandesgerichts im Tenor vollumfänglich Bezug nimmt -, es lägen sowohl der dringende Tatverdacht des mittäterschaftlich begangenen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug als auch der Haftgrund der Fluchtgefahr vor, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]/Vf. 13-IV-17 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 8-IV-18
    Nach den von den Gerichten angenommenen Umständen des Einzelfalls durfte hier zudem für die Begründung des Fehlens milderer Maßnahmen i.S.v. § 116 StPO derzeit umfassend auf die Gesichtspunkte Bezug genommen werden, die den Haftgrund der Fluchtgefahr tragen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, a.a.O.; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]/Vf. 13-IV-17 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 127-IV-17
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass ein Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist diejenigen Tatsachen vorzutragen hat, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 47-IV-17
    Es ist nicht erkennbar, dass die vom Landgericht getroffenen Feststellungen die Bedeutung und Tragweite des Eigentumsgrundrechts verkannt haben oder willkürlich getroffen wurden (vgl. zum Prüfungsmaßstab bei tatrichterlicher Würdigung etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-17; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 26-IV-17
    b) Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die Annahme des Oberlandesgerichts, eine Anrechnung der auf "Bail" gesetzten Zeitspanne auf die Strafhaft scheide aus, weil sich die Beschwerdeführerin in dieser Zeit - wie bei einem nach § 116 StPO außer Vollzug gesetzten Untersuchungshaftbefehl - gegen Meldeauflage auf freiem Fuß befand, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 12-IV-17 [HS]/ Vf. 13-IV-17 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1825/03 - juris).
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