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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37798
VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06 (https://dejure.org/2006,37798)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2006 - 35-IV-06 (https://dejure.org/2006,37798)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 35-IV-06 (https://dejure.org/2006,37798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 50-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
    Beide Beschlüsse waren Gegenstand einer vom Beschwerdeführer erhobenen Verfassungsbeschwerde, die zu ihrer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht führte (SächsVerfGH - Vf. 50-IV-05 [HS]).

    Hierzu gehört die Darstellung, ob und gegebenenfalls welche Straftaten vom Untergebrachten in Folge seines Zustandes zu erwarten sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Juli 2005 - Vf. 50-IV-05[HS]).

  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
    Dabei ist der Verfassungsgerichtshof befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier §§ 67e, 67d Abs. 2 StGB) durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht - hier des Strafgesetzbuches - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 18-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 84-IV-11

    Prüfung einer Fortdauerentscheidung im Maßregelvollzug

    Er hat lediglich zu prüfen, ob der Richter bei der Anwendung von einfachem Recht - hier des Strafgesetzbuches - der Freiheitsgarantie des Untergebrachten hinreichendes Gewicht beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).

    Zieht das Gericht einen Sachverständigen heran, was bei einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2, § 63 StGB regelmäßig geboten ist, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert wird und ein möglichst umfassendes Bild der zu beurteilenden Person zeichnet, so dass es die zur Entscheidung berufenen Richter in die Lage versetzt, schon im Hinblick auf die Freiheitsgarantie eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; BVerfGE 70, 297 [310]).

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 36-IV-22
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Strafvollstreckungsrechts durch sächsische Behörden oder Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleich gewährten subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 79-IV-21; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 59-IV-19; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; st. Rspr.).

    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts - hier des Strafgesetzbuchs - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Vf. 2-IV- 21 [HS]; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).

  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht - hier des Strafgesetzbuches - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).

    Zieht das Gericht einen Sachverständigen heran, was bei einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2, § 63 StGB regelmäßig geboten sein wird, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert wird und ein möglichst umfassendes Bild der zu beurteilenden Person zeichnet, so dass es die zur Entscheidung berufenen Richter in die Lage versetzt, schon im Hinblick auf die Freiheitsgarantie eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06; BVerfGE 70, 297 [310]; 86, 288 [317]).

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