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   VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16   

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https://dejure.org/2016,43052
VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16 (https://dejure.org/2016,43052)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.11.2016 - 94-IV-16 (https://dejure.org/2016,43052)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. November 2016 - 94-IV-16 (https://dejure.org/2016,43052)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Altena, 17.02.2010 - 2 C 459/09

    Nach anerkannter Rechtsprechung werden Sachverständigenhonorare in Relation zur

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16
    Nach den durch das Amtsgericht zitierten Entscheidungen (AG Arnsberg, Urteil vom 17. Juni 2009 - 3 C 99; AG Dortmund, Urteil vom 22. März 2010 - 417 C 11866/09; AG Altena, Urteil vom 17. Februar 2010 - 2 C 459/09) sind die geltend gemachten "Nebenkosten" vielmehr bis zur Höhe der angenommenen Grenze erstattungsfähig.
  • AG Dortmund, 22.03.2010 - 417 C 11866/09

    Billigung restlicher Schadensersatzansprüche hinsichtlich der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16
    Nach den durch das Amtsgericht zitierten Entscheidungen (AG Arnsberg, Urteil vom 17. Juni 2009 - 3 C 99; AG Dortmund, Urteil vom 22. März 2010 - 417 C 11866/09; AG Altena, Urteil vom 17. Februar 2010 - 2 C 459/09) sind die geltend gemachten "Nebenkosten" vielmehr bis zur Höhe der angenommenen Grenze erstattungsfähig.
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14

    Nebenkosten des Sachverständigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16
    Gegen diesen einfachrechtlichen Ansatz ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden (vgl. hierzu schon SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14 zu OLG Dresden, Urteil vom 19. Februar 2014 - 7 U 111/12).
  • OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12

    Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16
    Gegen diesen einfachrechtlichen Ansatz ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden (vgl. hierzu schon SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14 zu OLG Dresden, Urteil vom 19. Februar 2014 - 7 U 111/12).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16
    Fachgerichte zu kontrollieren, verstößt ein Richterspruch nur dann gegen das Verbot der Willkür (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), wenn die gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 36- IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16
    Fachgerichte zu kontrollieren, verstößt ein Richterspruch nur dann gegen das Verbot der Willkür (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), wenn die gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 36- IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16
    Fachgerichte zu kontrollieren, verstößt ein Richterspruch nur dann gegen das Verbot der Willkür (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), wenn die gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 36- IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offenkundigen Fehlers i.R.e.

    Gleichwohl wird mit der Aufhebung des Beschlusses vom 13. August 2020 das - auf den mit einer innerprozessualen Bedingung versehenen Antrag des Beschwerdeführers hin ergangene - Ergänzungsurteil vom 13. August 2020 insgesamt und der Beschluss vom 21. Oktober 2020 im Umfang der Aufhebung gegenstandslos (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 121-IV-17; Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 94-IV-16; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11).
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