Rechtsprechung
| RG, 20.11.1915 - Rep. I. 95/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Armenrecht. Säumnis der armen Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 87, 298
Wird zitiert von ... (7)
- LG Düsseldorf, 16.11.2017 - 4a O 76/16
Einsprotz-Formungsverfahren
Zwischen den Parteien des Rechtsstreits war bereits ein selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, Az.: 4a O 95/15, anhängig.Zur Veranschaulichung der angegriffenen Ausführungsform wird nachfolgend ein rechter Teil der angegriffenen Armaturentafeleinlage für ein Linkslenker-Fahrzeug wiedergegeben (Anlage E-2 des Sachverständigengutachtens aus dem im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens, Az.: 4a O 95/15, eingeholten Gutachten vom 26.11.2015; hier vorgelegt als Anlage K2): Der abgebildete Teil der angegriffenen Ausführungsform weist Wandabschnitte mit einer größeren Wandstärke und solche mit einer geringeren Wandstärke auf.
Die Klägerin ist - gestützt auf das Ergebnis des in dem selbstständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf, Az.: 4a O 95/15, eingeholten Sachverständigengutachtens vom 26.11.2015 (Anlage K2) - der Ansicht, das von der Beklagten zur Herstellung der angegriffenen Ausführungsform angewendete Verfahren mache von der Lehre des Klagepatents unmittelbar wortsinngemäß Gebrauch (insbesondere Klagepatentanspruch 1 und Klagepatentanspruch 21).
Die in dem selbstständigen Beweisverfahren, Az.: 4a O 95/15, durchgeführten Messungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen würden belegen, dass das geschlossene Formwerkzeug enge Formteil-Lücken enthalte, die durch die dünnen Wandabschnitte des fertig gestellten Formteils im Wesentlichen wiedergegeben werden würden.
Dies ergibt sich für die Kammer bei einer freien Würdigung der Feststellungen des in dem selbstständigen Beweisverfahren (Az.: 4a O 95/15) eingholten gerichtlichen Sachverständigengutachtens vom 26.11.2015 (Anlage K2) unter Berücksichtigung des übrigen Inhalts der mündlichen Verhandlung, § 286 Abs. 1 ZPO.
Es bestehen aber auch bereits Zweifel daran, dass bereits im Jahre 2013 bei der Klägerin Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen vorlag, weil das Sachverständigengutachten, bei der Klägerin am 13.11.2016 zugestellt (Bl. 189b der Verfahrensakte 4a O 95/15), weitere für die Beurteilung des Verletzungssachverhalts erforderlichen Tatsachen enthielt.
- OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17
Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für …
Rn. 13 Wie bei § 1684 BGB sind die Wünsche und der Wille des Kindes auch im Rahmen der Entscheidung nach § 1685 BGB zu beachten, wobei bei letzterem Umgangsrecht dem Willen eines älteren Kindes noch größere Bedeutung zukommt (siehe zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 1. Oktober 2015 - 6 UF 95/15 - und vom 18. August 2010 - 6 UF 43/10 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. Februar 2016 - 9 UF 81/15 - und vom 7. Januar 2013 - 9 UF 397/12 - OLG Hamm FamRZ 2010, 909;… Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 2, Rz. 113 ff.). - OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16
Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren
Diese Umgangsaussetzung ließ der Vater hinsichtlich M.s unangefochten; einen am 3. Juni 2015 eingereichten Antrag auf Umgang des Vaters mit M., dem das Amtsgericht - Familiengericht - in Neunkirchen mit Beschluss vom 9. Juli 2015 - 17 F 173/15 UG - teilweise entsprach, wies der Senat auf Beschwerde der Mutter durch Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 UF 95/15 - zurück.
- VG Osnabrück, 18.05.2016 - 5 A 68/16
Dublin; Haftbedingungen; Inhaftierung; Serbien; sicherer Drittstaat; systemische …
Rn. 36 Ob die Festlegung Serbien als sicherer Drittstaat den europäischen Vorgaben, insbesondere Art. 21 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95/EU vom 13.12.2011, demnach die Mitgliedstaaten den Grundsatz der Nichtzurückweisung in Übereinstimmung mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen achten und in diesem Zusammenhang insbesondere Art. 39 Verfahrensrichtlinie, demnach ein Drittstaat nur dann als "sicherer Drittstaat" betrachtet werden kann, wenn dieser die GFK und die EMRK nicht nur ratifiziert hat, sondern ihre Bestimmungen auch einhält, entspricht, ist an dieser Stelle nicht zu entscheiden (…verneinend u.a.: VG Düsseldorf, a.a.O.;… VG Aachen, a.a.O.; VG Braunschweig, Urteil vom 29.1.2016 - 6 A 95/15 -, V.n.b.; bejahend: VG Stade, Beschluss vom 15.10.2015 - 1 B 1605/15 - juris). - EGMR, 21.05.2019 - 5268/16
TODORSKI v. POLAND
The complaint under the Law of 17 June 2004 on complaint about breach of the right to have a case examined in an investigation conducted or supervised by a prosecutor and in judicial proceedings without undue delay (ustawa o skardze na naruszenie prawa strony do rozpoznania sprawy w postępowaniu przygotowawczym prowadzonym lub nadzorowanym przez prokuratora i postępowaniu sądowym bez nieuzasadnionej zwłoki - "the 2004 Act" lodged by the applicant was dismissed by the Warsaw Regional Court (case no. X S 95/15) on 10 September 2015. - BayObLG, 28.11.1989 - 1a BReg Z 72/89
Zuständigkeit für das Verfahren der Beschwerde gegen die Ablehnung der …
Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß Rechtsanwalt C. oder sein oberlandesgerichtlich bestellter Vertreter zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen wäre, die Beteiligte zu 1 zu vertreten und ihr zur Seite zu stehen (vgl. RGZ 87, 298/299). - EGMR, 06.11.2018 - 34302/16
PADILLA NAVARRO v. SPAIN
The same doctrine was reiterated in subsequent judgments of the Constitutional Court (nos. 95/15 of 14 May 2015, 109/15 of 28 May 2015, and nos. 116/15 to 135/15, all of 8 June 2015).
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